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Deckel drauf und als Negativerfahrung verbuchen.
Verhältnisse gibt es, der Erstbesitzer mag die Welpen wegmachen ...
Den evtl. Neubesitzern ist ein Welpe nichts wert ... -
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Ich würds auch ignorieren, wer wegen 20 euro rumfeilscht leistet sich meiner Meinung nach keinen teuren Anwalt.
Und selbst wenn, bist du meiner Ansicht nach im Recht und hast nix zu befürchten. -
Noch zur Info
http://www.ra-frick.de/downloa…_zum_Vertragsrecht_01.pdfWie gesagt Du hast keine eindeutige Willenserklärung abgegeben.
Ein weiterer Punkt ist die Beweislast, warst Du alleine mit der "netten" Person?
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Nein, diese Person kann garnichts machen und hat nur ihren :zensur: rausgelassen.
Mache dir keinen Kopf!! :/
Sei froh das der Hund nicht dort hin kommt. Da kann man mal sehen wie Menschen sich verstellen können.
Ich glaube, ich habe deine süßen Mäuse gesehen und mich über den niedrigen Preis gwundert.
Wenn ich mich irre sorry.
Die Hündin mit der breiten, weißen Blesse zwischen den Augen hatte es mir angetan :liebhab: ...war aber schon weg.
LG Sabine
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Hallo Jonny-Don,
du hast ja geschrieben, dass Du die Babys recht günstig abgeben wolltest. Ich denke mal, wer schon bei einem kleinen Welpi um jeden Cent feilscht, kann sich einen Anwalt erst recht nicht leisten. Mach Dir keinen Kopf, von denen hörst Du bestimmt nichts mehr. Und wenn doch, sollen diese Leute Dir erst Mal nachweisen, dass ein mündlicher Vertrag bestand. -
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Das hast Du richtig gemacht. Solchen Personen gehört kein Lebewesen. Unmöglich sowas. Da sieht man mal wieder das wahre Gesicht mancher Leute.
LG
hapdog -
Mein Freund war dabei der hat alles mit bekommen.
Und eine feste zusage haben ich auch nicht gemacht. Ja genau die das waren die Welpen in Schwarz :-)
Ich bin so froh das ich jetzt so super Leute gefunden habe.
Na dann werd ich mal abwarten ob überhaupt was kommt. -
Mach dir keinen Kopf, echt nicht!
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Was soll schon kommen?
Du hast keinen Vertrag geschlossen, weil du einem Verkauf nicht zugestimmt hast. Dass alle mal darüber schlafen sollen, das ist keine eindeutige Verkaufszusage.
Zumal ein mündlicher Kaufvertrag mit Ratenzahlung bei einer Anzeige in den einschlägigen Blättchen/auf den bekannten Seiten doch völlig irre wäre.Und ich kann auch keinen Züchter verklagen, der mir keinen Hund verkauft. Da mag er 6 Anzeigen geschaltet haben, auf seiner HP die Hunde anbieten, in der Welpenliste des Vereins stehen, mich auf der Warteliste gehabt haben, wenn er nicht will, dann will er nicht. Und das darf er.
Genau so wie du das durftest.LG
das Schnauzermädel -
Selbst mal angenommen, die würden sich einen Anwalt nehmen. Was ich mir bei solchen Leuten absolut nicht vorstellen kann. Ich wäre dann gerne dabei, wenn der Richter die von Dir zitierte e-Mail liest
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