Ermittlungsverfahren: Verstoß gegen §2 Absätze 1 und 2
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Wir wohnen hier mit unsere Deutsche Dogge ( Rüde 5 J.) ziemlich weit draußen, Bauerhof außerhalb geschlossener Ortschaft an einer Landstrasse ohne Fußweg.
Zum nächsten Bauernhof sind es ca. 200 m auf diesem besagten Bauernhof ist eine Hündin etwas kleiner ca. 35-40 cm Widerristhöhe, zu dieser Hündin fühlt sich unsere Dogge scheinbar hingezogen oder er will Sie ärgern in dem er ihre Näpfe klaut und nach Hause mitbringt.
Nutzt jeder Gelegenheit zum ausbuchsen um auf den anderen Bauernhof zu laufen, oft Nachts wenn wir vergessen haben den Schlüssen im Türschoss zu drehen. Aber auch die Hündin hat uns hier schon mal hin und wieder besucht was uns nicht störte, wir dachen immer nur... ach, was solls Sie sucht halt was zum Spielen.Vor einiger Zeit hat sich die Nachbarin nun bei uns UND beim Ordnungsamt beschwert das unser Hund bei ihr Nachts in den Garten macht und sollten wir das nicht abstellen so wird Sie eine Anzeige erstatten.
Gütliche Vorschläge unserseits zum Streitfall schlichten wollte sie gar nicht erst hören, und ihre Hündin kommt natüüüüüürlich nicht zu uns in den Garten sondern bleibt schön am Haus.Vor etwa 3 Wochen ging dann der Sohn ( um die 30J) mit der Hündin angeleint die Landstrasse bei uns am Gartenzaun entlang, was mich sehr wunderte da die sonst nie mit dem Hund spazieren gehen und schon gar nicht hier entlang.
Die Hündin sah unseren Hund im Garten und fing an zu knurren, unserem scheint es gar nicht gefallen zu haben er nahm einen Satz und eher man sich versehn konnte stand er schon vor der knurrenden Hündin und schaute sie an.
Der Leinenführer fing dann irgendwann an der Leine zu zerren und wollte die knurrende Hündin wegziehen. Nun, in diesem Moment ist dann auch unsere Dogge auf die Hündin und hilt Sie fest. Der Mann schlug auf unsere Dogge ein ( wie mutig) und es war mir sofort klar das der Hund sich dann nur noch mehr verbeißt.
So schnell konnte ich gar nicht gucken, bin dann rüber auf die Strasse zu den beiden Hunden als ich ihn dann rief ließ er loß und kam mit.Heute bekam ich ein Brief mit Anhörung da ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wurde mit Begründung:
.... inzwischen liegt eine schriftliche Anzeige vor, die besagt, dass Sie ihren Hund nach wie vor frei und ohne Aufsicht laufen lassen.- Außerdem soll es vor ca. 3 Wochen zu einem Beißvorfall gekommen sein, wo ihr Hund einen anderen an der Leine geführten Hund gebissen haben soll.
In dieser Handlung liegt ein Verstoß gegen §2 Absätze 1 und 2 Land NRW.
Es ist daher ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet worden usw. usw...Ich habe vor die Angelegenheit an Meinen Anwalt zu übergeben.
Es kommt mir vor als ob es Absicht war mit dem Hund Landstrasse entlang zu laufen genau an unsere Hecke vorbei, evtl. auch die Hündin angestiftet zu knurren?
Die Hunde kennen sich, da beide schon mal ausbüchsen und sich gegenseitig besuchen, es kam auch nie zu einer Beißerei zwischen den beiden.Eure Meinung zu diesem Fall würde mich sehr interessieren.
bzw. was mache ich jetzt? -
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Hi
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da muß ich leider sagen: selbst schuld!
wer einen hund hält muß auch das grundstück so sichern das der hund nicht ausbüxen kann. wo schläft eure dogge denn nachts? ich finde es absolut verantwortungslos von euch das der hund nachts einfach streunen gehen kann.
so, jetzt geht mir bald der hut hoch..... -
Zitat
Die Hündin sah unseren Hund im Garten und fing an zu knurren, unserem scheint es gar nicht gefallen zu haben er nahm einen Satz und eher man sich versehn konnte stand er schon vor der knurrenden Hündin und schaute sie an.
Der Leinenführer fing dann irgendwann an der Leine zu zerren und wollte die knurrende Hündin wegziehen. Nun, in diesem Moment ist dann auch unsere Dogge auf die Hündin und hilt Sie fest. Der Mann schlug auf unsere Dogge ein ( wie mutig) und es war mir sofort klar das der Hund sich dann nur noch mehr verbeißt.
So schnell konnte ich gar nicht gucken, bin dann rüber auf die Strasse zu den beiden Hunden als ich ihn dann rief ließ er loß und kam mit.
......Es kommt mir vor als ob es Absicht war mit dem Hund Landstrasse entlang zu laufen genau an unsere Hecke vorbei, evtl. auch die Hündin angestiftet zu knurren?
Ob Absicht oder nicht, der ander Hund war außerhalb eueres Grundstückes und angeleint. Du bist verpflichtet, deienen Hund so unter Kontrolle halten daß er nicht ausbüchsen kann - den Grund dafür und wie läßt der Gesetzgeber offen.
Sagen wir mal so, man hat dich voll erwischt und ins offene Messer laufen lassen.Schönen Tag noch
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§2 aus welchem Gesetz oder welcher VO?
Was Du machen kannst? Kleine Brötchen backen und hoffen das es bei einem Bußgeld bleibt.
Durch den Besitz oder das Inverkehrbringen einer Sache (also auch Hund) haftest Du automatisch für alle Schäden die dadurch verursacht werden.
Du hättest verhindern müssen das Dein Hund über den Zaun geht. Wie Du das machst ist Dein Bier. So einfach und eindeutig ist da die Rechtslage.
Grundsätzlich genügst Du der Sorfaltspflicht (haftungsrechtlich) wenn der Zaun so hoch ist, dass der Hund mit seinen Pfoten die Oberkannte nicht erreichen kann. Das sind bei einer Dogge über zwei Meter. Ansonsten anbinden, anleinen oder zumindest dabei bleiben.
Kurz: Sobald der Hund etwas tun kann was Du nicht willst, bist Du in dem Moment schuld, in dem der Hund es tatsächlich tut. -
#Hund, deine Aussage ins offene Messer laufen lassen trifft voll zu.
Erst setz man einem Rüden die Hündin vor die Nase, lässt Sie ein Paar mal hier hinlaufen und dann wunder man sich wen er die Hundedame ebenfalls besucht.#Wakan, aus §2 Absätze 1 und 2 Hundegesetz für das Land NRW.
Deine Aussage:
„Grundsätzlich genügst Du der Sorfaltspflicht (haftungsrechtlich) wenn der Zaun so hoch ist, dass der Hund mit seinen Pfoten die Oberkannte nicht erreichen kann. Das sind bei einer Dogge über zwei Meter. Ansonsten anbinden, anleinen oder zumindest dabei bleiben.“2 m das ist hoch! Wir müssten dann 2000 m Zaun neu ziehen.... oha
Unseren Grundstück sichern ist gar nicht so einfach, er buddelt leider 1,5 m tiefe Löcher mit links, somit unterbuddelt er auch jeden Zaun.
Nunja... dabei war ich ja aber ich denke das macht die Sache jetzt auch nicht besser. -
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Calybso: wo du gerade schreibst, dass du ja dabei warst- mit dieser Aussage wär ich sehr vorsichtig, sonst könnte man ja noch behaupten , der Hund stünde nicht in der Hand- Ich wohne ähnlich wie du, nur in Frankreich- aber wir sichern das gesamte Grundstück- leider 5000 qm mit
Zaun von 2 Metern und mit Betonsockeln im Grund! Es wäre auch hier sehr fatal, wenn ein Spaziergänger mit Hund ( davon haben wir sehr viele, meist auch mit Hündinnen) von einer unserer Doggen auch nur überrascht würde- denk dran.- allein das Erschrecken durch deinen Hund
kann schon zum Strafbestand werden- bei einer Anzeige- ich wär also an deiner Stelle - erst mal bei der Anhörung ganz klein mit Hut- die Auflage, dein Grundstück ausbruchssicher zu machen, wirst du mit Sicherheit bekommen. Bei der Nacht - braucht man doch nur den Schlüssel umzudrehen und abzuziehen, dann kommt auch kein Schlaumeier raus!!
ist jetzt nur ein gut gemeinter Rat auch im Interesse aller anderen Doggenbesitzer- wir möchten alle nicht, dass unsere Hunde auf der Liste stehen und ein paar solcher Vorfälle reichen schon aus!nicht falsch verstehen- aber leider sind die Zeiten nicht mehr wie annodazumal
LG Asterix
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Ich kann mich der Allgemeinheit hier nur anschließen. Du haftest für Deinen Hund und bist dazu verpflichtet, dass er nicht alleine auf der Straße rumläuft.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass jeder die Möglichkeit haben sollte ohne von anderen Hunden belästigt zu werden durch die Welt zu gehen. Mit dem, dass Dein Hund alleine durch die Gegend streift, belästigst Du auch andere Menschen. Es gibt viele Menschen, die Angst haben vor Hunden und so eine Dogge ist schon allein durch ihre Größe sehr beeindruckend. Deshalb finde ich es unverandwortlich, wenn Dein Hund alleine durch die Straßen streift.
So wie es aussieht, legen die anderen Hundebesitzer es darauf an, sich mit Euch zu streiten. Wie Wakan schon sagt, für Dich ist das Beste kleine Brötchen backen und hoffen, dass Du mit einer Geldbuße davon kommst.
Für die Zukunft auf jeden Fall dafür sorgen, dass Dein Rüde das Grundstück nicht mehr verlässt, wenn Du nicht dabei bist. Sollte die Hündin noch mal ohne Begleitung bei Euch vorbei kommen, dann würde ich das mit Foto festhalten, dann hast Du für die Zukunft einen Beweiß, dass die Hündin auch alleine Spazieren geht.
Hoffe, der Fall geht gut für Euch aus.
LG
agil -
#Asterix: Danke für deinen Rat. Die Stellungnahme zu der Anhörung bin ich bereits am tippen und kleine Brötchen... die backe ich.
LG
Calybso -
#agil: Das die Nachbarin auf uns abgesehen hat ist mir mitterweile auch klar geworden. Ich möchte ihr da nichts unterstellen. Zumal unser Hund ja ständig nur dahin und sonst nirgendswo hinläuft. Ab durch die Feder zu ihrem Hof.
Unser ist sonst eigentlich ganz lieb und schmusieg ja manchmal sogar eher ein Schisshase. In dem besagten Affekt war unser Hund weniger bis gar nicht agresiv als der kleiner Nachbarshund, tja... aber die Größe machts natürlich.
Aber wie gesagt... er buchst aus und das ist ein Problem
Mit einem Fotoapparat auf die Lauer und fotografieren wenn ihr Hund bei uns ist, ist mir echt zu blöde. Aber bald wird es wohl so weit kommen... sojfz.LG
Calybso -
Leider, manche Menschen sind nicht in der Lage zu kommunzieren und sind in sich so verbittert, dass sie nur mit solchen Mitteln ihre eigene Unzufriedenheit befriedigen können.
So wie Du es beschreibst, kommt schon klar rüber, dass Dein Hund nicht der aggressive Raudi ist - (bei Doggen auch eher selten) aber leider bist Du in dieser Situation, die jenige, die das Nachsehen hat.
Ich hoffe, dass Du wirklich mit dem blauen Auge davon kommst und zukünftig von dieser Nachbarin verschont bleibst. Je gelassener Du mit dieser ganzen Situation umgehst, je mehr wird sie sich ärgern. Manche Menschen gönnen einem die Butter auf dem Brot nicht.
Von uns auf jeden Fall alles Gute.
Ach ja, hätte ich fast vergessen. Eine Bekannte von uns hatte mal einen ähnlichen Fall. Sie hat einen Schäferhund und in der Nachbarschaft wohnte ein Rüde, den der Schäferhund nicht mochte. Die Besitzer des anderen Hundes sind immer absichtlich am Zaun von meiner Bekannten vorbei gegangen und haben den Schäferhund extra gereizt. Bis irgendwann mal das Gartentor aufstand und plötzlich standen sich die Hunde gegenüber. Es kam zu einer Beißerei, der andere Hund war angeleint. Meine Bekannte musste eine Geldbuße bezahlen und bekam zur Auflage ihr Grundstück besser zu sichern. Sie hat den ganzen Fall aber auch zu einem Anwalt gegeben. Würde ich Dir auch auf alle Fälle raten.
LG
agil -
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