Ist Hundehaltung jetzt in allen Mietwohnungen erlaubt ?

  • Zitat

    Sind deine Katzen Wohnungskatzen oder Freigänger.
    Mein Welpe wurde von Katzen böse angegangen (nicht die eigenen).
    Auf deinem engen Raum, können sie sich nicht gut ausweichen :???:



    Meine Katzen sind Wohnungskatzen, aber das geht schon gut . Die eine kennt ja Hunde und liebt sie .

  • Schriftlich genemigen ist mit das wichtigste, was man tun sollte.


    Weil hier vorhin die Frage war, wegen neuer Hausverwaltung (den Spass hatten wir auch schon): Wenn die Hunde im Mietvertrag sind, können sie nicht nachträglich die Haltung dieser Hunde verbieten (es werden die bestehenden Mietverträge übernommen). Sie könnten aber eine Neuanschaffung verbieten.
    Wenn die neue Verhaltung allerdings fies ist, könnten sie nach Gründen suchen, die Hundehaltung aufzuheben. Hat unsere alte versucht, damit wir ausziehen. Wegen angeblichen Verunreihnigungen im Hausflur. Pech für die, dass wir (zwei Parteien) gute Anwälte hatten und man nicht nachweissen konnte, dass diese Verunreinigungen von unseren Hunden stammen.
    Generel kann man nachträglich die Hundehaltung aufheben, wenn gewichtige Gründe bestehen (Verunreinigung, Hausfrieden gestört)


    In Berlin ist oft "mit Vereinbahrung". Als wir Wohnungen gesucht haben, gab es die interessantesten Aussagen. zb. das man erst mal schaut, wieviel Hunde im Haus schon vorhanden sind, weil man nicht mehr Hunde als Mieter möchte. Oder Hunde bis 30cm Schulterhöhe ja, der Rest nein.


    Wegen Kleintiere. Auch hier gibt es Einschränkungen. Eine Meerschweinchengruppe zb. mit 9 Tieren (nicht zur Zucht) könnte der Vermieter die Haltung verbieten. Bei bis zu 4 -5 (genaue Zahlen nach ermässen des Gerichts) ist die Gruppenhaltung ok.
    Tiere wie Mäuse und Ratten und viele Exoten sind zb. auch Genemigungspflichtig, soweit ich weiss. Wobei Exoten wie Bartagamen wohl mittlerweile als "normale" Haustiere eingestuft wurden, ohne Extragenemigung.

  • @ helemaus
    danke dir,die frage wg neuem besitzer kam von mir
    und na gut,mit solchen sachen kann er nicht kommen,da wir nur ein 3parteien mietshaus sind,wir alle hunde haben und zudem gut befreundet..und sollte der mit verunreinigungen kommen,dann kommen wir erstmal mit dem undichten dach :hust:

  • Zitat

    Meine Katzen sind Wohnungskatzen, aber das geht schon gut . Die eine kennt ja Hunde und liebt sie .


    Moin,
    und wie siehts mit der anderen aus, was meinste was eine Katze alleine alles "kaputt" bekommt. Da bringts dann auch nicht viel das eine deiner beiden Katzen Hunde kennt und mag.
    Gruß

  • Zitat

    Also eine meiner Katzen kennt Hunde, ist mit ihnen aufgewachsen . Es soll ein Welpe werden . Die Wahrscheinlichkeit, dass sie sich vertragen steht 99 % .
    Die beiden Katzen haben einen riesengroßen Kratzbaum, wenn eine anfangs unsicher sein sollte, kann sie bis nach ganz oben flüchten und ist dort sicher. Außerdem ist es ein Welpe und er wird in der ersten Kennenlernzeit dann an der Leine gehalten aus Erziehungmaßnahmen und zur Sicherheit für Hund und Katz , wenn sie sich begegnen .


    Es ist aber so, dass große Hunde in kleineren Wohnungen nicht verboten werden dürfen .
    Und solange es kein Zoo ist, den man sich hält, kann keiner was sagen .


    Sorry, aber mir unverständlich und ich denke, du willst einen Hund, egal wie, auf Biegen und Brechen.


    Ein Welpe muss auch erst mal an Leine und Halsband gewöhnt werden, sofern er es nicht schon vorher gelernt hat. Und dann einen Welpen den Großteil des Tages an der Leine zu halten, halte ich persönlich einfach für falsch.


    Du schreibst auch immer nur von der einen Katze, das die Hunde kennt. So wie ich das kenne sind Katzen sehr eigensinnig mit wem oder was sie mögen. :ka: Was ist mit der anderen Katze?
    Und selbst wenn dir so sicher bist, das die drei sich verstehen. Was machst du im Fall das es NICHT so ist? Sollen die Katzen dann den ganzen Tag auf dem Kratzbaum verbringen? Oder der Hund in einer Box?

  • Unabhängig von der Gesamtdiskussion: Ich habe nicht geschrieben, dass ich 3 Tiere auf den angegebenen Quadratmetern zuviel finde, ich habe nur gesagt, dass ich nicht weiß, wie ein Vermieter das sieht und sehen darf. ;)


    LG
    das Schnauzermädel,
    gerade völlig neutral ;)

  • Zitat

    Meine Katzen sind Wohnungskatzen, aber das geht schon gut . Die eine kennt ja Hunde und liebt sie .


    Ist nicht bös gemeint, aber ich finde, du gehst die Sache etwas zu blauäugig an.


    Ich hab selbst zwei Wohnungskatzen und einen großen Hund, die ich damals, wo Apollo noch ein Welpe war, auch aneinander gewöhnen musste.


    Meine Katzen sind nun beide eher ängstlicher Natur. Meine Wohnung damals war 65 qm groß, drei Zimmer. Das Büro habe ich für ca. ein halbes Jahr geräumt, damit meine Miezels in der Gewöhnungszeit einen kompletten Raum zur freien Verfügung hatten, den ich entsprechend abgesperrt hatte, damit Apollo da nicht rein konnte. Den haben sie gerade die ersten zwei Monate auch ausgiebig genutzt, sie sind nämlich anfangs nur noch nachts aus dem Zimmer rausgekommen. Nachts war Apollo mit meinem Ex-Lebensgefährten und mir im Schlafzimmer, Türe war zu, damit die Katzen sich wenigstens nachts im Rest der Wohnung frei bewegen konnten. Es war für alle Beteiligten Stress... die Katzen haben lange gebraucht, um ihre Angst dem Hund gegenüber abzubauen, Poldi war natürlich Feuer und Flamme für die Miezels (nicht in Form von jagen wollen, aber spielen) und kannte anfangs logischerweise auch kein "Nein!". War schon anstrengend, es sollte ja auch keiner zu kurz kommen.


    Jetzt wohne ich in einer 45qm Wohnung... das klappt mit den dreien aber auch nur, weil sie in der Zwischenzeit super miteinander klar kommen. JETZT reicht es auch aus, dass die Katzen ihren Kratzbaum als Rückzugsort haben. Den nutzen sie zwar nicht mehr, belagern lieber mit dem Hund die Couch.


    Fazit: Wenn ich ausreichend Platz zur Verfügung habe (und 65 qm war absolut unterste Grenze), um den Katzen genügend Rückzugsmöglichkeiten zu geben und dem Hund trotzdem möglichst viel Freiraum zu lassen, ist es machbar. Aber für mich ist es nicht akzeptabel, meinen Hund ständig angeleint lassen zu müssen oder ihn gar wegsperren zu müssen, damit keiner Schaden davon trägt. Und die Vorstellung, meine Miezels hätten dieses halbe Jahr nicht einen Raum für sich zur Verfügung gehabt, sondern lediglich ihren Kratzbaum... nee, da graust es mich ganz fürchterlich!


    In meiner jetzigen Wohnung würde ich jedenfalls nicht mehr versuchen, Hund und Katz aneinander zu gewöhnen. Und in deiner auch nicht!

  • Zitat

    Stimmt einerseits, doch so einfach ist es anderseits leider nicht. Die Haltung von Hunden und Katzen darf nicht mehr generell verboten werden im Mietvertrag. Trotzdem entscheidet der Vermieter, ob ein Hund oder eine Katze gehalten werden darf oder nicht.


    Das stimmt so auch nicht ganz. Man darf sehr wohl die Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag verbieten. Man darf nur nicht Tierhaltung generell oder Kleintiere verbieten.


    Es kommt immer darauf an, was im Mietvertrag steht. Es gibt dort mehrere Möglichkeiten:


    1. Es steht nichts zur Tierhaltung. Das heißt dann, dass alle Tiere erlaubt sind. Hunde gehören dann zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung.


    2. Im Mietvertrag steht "Hunde erlaubt", sprich Hundehaltung ist unter allen Umständen erlaubt.


    3. Im Mietvertrag steht " Tierhaltung verboten" (keine Klausel zur Kleintierhaltung). Dies bedeutet, dass diese Klausel nichtig ist, was wiederum bedeutet, dass der Mieter so behandelt wird, als stünde nichts zur Tierhaltung im Mietvertrag. Siehe unter 1.


    4. Im Mietvertrag steht "Hundehaltung bedarf der Einwilligung des Vermieters". Dies ist der häufigste Fall.
    Man darf dann als Mieter grundsätzlich davon ausgehen, dass man die Einwilligung erteilt bekommt, wenn nicht gewichtige Gründe dagegen sprechen. Es steht also im Ermessen des Vermieters.


    5. Im Mietvertrag steht "Hundehaltung verboten. Kleintiere erlaubt etc."
    Fazit: Man darf sich bei einer solchen Klausel keinen Hund halten. Tut man es trotzdem, so darf der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen. Kommt man dem nicht nach, darf er fristlos kündigen.

  • Also Hundehaltung muss eigentlich immer genehmigt werden. Würde mich auch nie drauf einlassen da nichts schriftlich in der Hand zu haben.
    Bei uns ist es zum Beispiel so: unsere Hausverwaltung wollte den Hund nicht haben, Begründung: Der Hund macht das Laminat kaputt, reißt die Tapete von den Wänden und wird alle Türen zerkratzen. :roll: Unser richtiger Vermieter allerdings hat auf die Frage ob wir denn nun Hund haben dürfen oder nicht sofort zugestimmt. Die liebe Verwaltung hat dann eine ganze Seite über den Hund angefertig...steht zwischendurch nicht die schönsten Dinge drin...Ist bei uns also nicht der einfachste Fall. Und jetzt muss ich bei sowas sagen, nicht über Hausverwaltung gehen sondern direkt an Vermieter/in wenden. :headbash:

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