Fotos auf Facebook
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Das heißt eigentlich hast Du die Erlaubnis schon mal gegeben fotografiert zu werden.
Beim Recht am eigenen Bild geht es nicht darum, dass Dich jemand mit Deiner Erlaubnis fotografiert und es für seine private Sammlung daheim benutzt, sondern dass niemand ein Bild von Dir ohne Deine Einwilligung veröffentlichen darf.
BettyBoopUlla: Stimmt, aber vielleicht lässt sich die Url ja noch anhand der Chronik im Browser oder der "eingestzten Spione" ausfindig machen.
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Wenn aber ihre Eltern damals die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben haben? Was dann?
Ich persönlich finde das nicht so schlimm, aber sie wird wohl Gründe haben. -
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Na ja, aber ein Klassenfoto ist ein Klassenfoto. Das heißt eigentlich hast Du die Erlaubnis schon mal gegeben fotografiert zu werden.
Heißt, es ist nicht ohne Deine Erlaubnis passiert.
Als nächstes kommt der Punkt mit der Veröffentlichung. Facebook ist zwar öffentlich, aber ob das Bild öffentlich ist in einer privatisierten Galerie? Ich weiß nicht.
Das entspräche für mich eher einem Fotoalbum, welches ich Freunden zeige. Und beim Bild aus der Schule, ja mei, da biste halt mit drauf.
Ist das wirklich so schlimm????
das mit der Einwilligung ist irrelevant, es geht hierbei um die Veröffentlichung.
Zur Veröffentlichung hat sie keine Einwilligung gegeben.Inwiefern nun ein privatisiertes Album in einem öffentlichen Netzwerk eine Lücke darstellt, kann ich auch nicht beurteilen. Nen Anwalt bin ich ja nicht. Aber mein Gefühl sagt mir, das es hier keine Ausnahme ist, denn privatiesiert ist immernoch halböffentlich, für Nutzer die freigegeben werden.
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Souma, das Formular ist zwar gut, da sie aber nicht auf das Foto zugreifen kann, wird sie auch keine URL dazu angeben können.
Eine allgemeine E-Mail an den Support sollte wohl auch schon etwas bringen.
Hab ich auch gemerkt. Ich werde dann dieses hier ausfüllen.
http://www.facebook.com/help/c…ow_form=impressum_contact
Oder gucken, ob ich noch irgendwie an die URL komme.lotuselise
Ob es nun schlimm ist oder nicht spielt eigentlich keine Rolle. Ich möchte es nicht, hab sie darum gebeten, mich unkenntlich zu machen und daraufhin wurde ich blockiert. Wenn sie es nicht anders will, muss ich es halt melden. Ich hab ihr auch geschrieben, dass es nicht in meinem Interesse liegt, dass das Bild komplett entfernt wird. Habe die zwei Fotos genommen und unsere Gesichter schwarz gefärbt und ihr geschickt. Wäre alles gar nicht so schwer gewesen. -
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Wenn aber ihre Eltern damals die Erlaubnis zur Veröffentlichung gegeben haben? Was dann?
Das geht nicht ;-)
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Soweit ich weiß verhält es sich anders bei Bildern, wo man nur ein Teil einer größeren Gruppe ist, sprich sich das Bild nicht auf die einzelne Person fokusiert, dann ist das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild nicht verletzt.
Wenn z.B. jemand durch die Stadt geht, dort ein Foto gemacht wird von der Straße und den Menschen darauf, dann müssen die Fotografen nicht von jedem einzelnen eine Erlaubnis einholen, sondern dürfen das Foto so veröffentlichen, da es keine einzelne Person betrifft.
So rechtlich festgehalten, als ein Onkel von mir auf der Hamburger Reeperbahn fotografiert wurde (was er da wollte sei dahingestellt). Er ist vor Gericht gezogen und hat verloren, da das Bild mehrere Personen zeigte und nicht ihn alleine.
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Natürlich geht das, hab ich gerade gemacht mit Fotos meines Sohnes im Kindergarten.
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Natürlich geht das, hab ich gerade gemacht mit Fotos meines Sohnes im Kindergarten.
War bei mir seinerzeit (vor nunmehr 10 Jahren genauso). Ich mußte vor der Fotosession irgendwas unterschreiben ... ging wohl unter anderem auch um die Verwendung beim Fotografen.
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Soweit ich weiß verhält es sich anders bei Bildern, wo man nur ein Teil einer größeren Gruppe ist, sprich sich das Bild nicht auf die einzelne Person fokusiert, dann ist das Persönlichkeitsrecht am eigenen Bild nicht verletzt.
Wenn z.B. jemand durch die Stadt geht, dort ein Foto gemacht wird von der Straße und den Menschen darauf, dann müssen die Fotografen nicht von jedem einzelnen eine Erlaubnis einholen, sondern dürfen das Foto so veröffentlichen, da es keine einzelne Person betrifft.
So rechtlich festgehalten, als ein Onkel von mir auf der Hamburger Reeperbahn fotografiert wurde (was er da wollte sei dahingestellt). Er ist vor Gericht gezogen und hat verloren, da das Bild mehrere Personen zeigte und nicht ihn alleine.
ja das stimmt, aber ich denke das fällt hier nicht darunter, denn es war ja nicht zufällig und das Bild wurde nicht als Landschaftsaufnahme gemacht, sondern als personenbild.
ZitatNatürlich geht das, hab ich gerade gemacht mit Fotos meines Sohnes im
das gilt allerdings, meines Wissens nach, nur für den Verwendungszweck und für die person, der du die einwilligung gebenhast. Das bedeutet nichts, das jeder Hans wurst nun dein Bild öffentlich verwenden darf.
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So, all die Aufregung umsonst.
Sie hat meine Freundin und mich unkenntlich gemacht. Wozu dann noch blockieren ist mir ein rätsel, aber gut.
Trotzdem nochmal danke an euch :)
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