Hundehaltungs-Verbot?

  • Hallo!


    Weiß jemand von euch, wieviel passieren muss, damit ein Halter ein Hundehaltungs-Verbot bekommt?


    Geht das überhaupt? Oder kann man ihn nur als unzuverlässig für einen bestimmten Hund erklären?

    • Neu

    Hi


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    • Bei uns im Dorf gab es mal einen Fall. Da wurden die Hunde schlimm misshandelt. Es zog sich über Jahre. Immer, wenn ein Hund beschlagnahmt wurde, zog bald darauf ein Neuer ein. Irgendwann schalteten sich dann wieder Ordnungsamt, Vet-Amt und Tierschutz ein und der Hund wurde wieder rausgeholt.


      Nach dem 3. oder 4. Hund bekam die Familie ein Haltungsverbot. Das wurde auch eine Zeit lang überwacht. Mittlerweile hat die Familie aber wieder einen Hund. Die Behörden greifen aber nicht mehr ein, weil sie es als sinnlos erachten. Allerdings hat der Tierschutz wohl ein Auge drauf und der Hund wird nun augenscheinlich auch besser behandelt als die Vorgänger.


      Meiner Erfahrung also: Theoretisch gibt es ein Haltungsverbot, in der Praxis sieht es dann aber leider meist anders aus!


      LG Eva

    • Kommt auf Dein Bundesland an.


      In den meisten Bundesländern wird die Zuverlässigkeit bei 40/20 Hunden nachgewiesen durch ein behördliches Führungszeugnis, Form 1. Das bedeutet Du beantragst dieses, es wird Dir nach Hause geschickt und Du legst es vor. Allerdings steht da längst nicht alles drin, denn gewisse Vergehen, selbst Urteile werden nach einer gewissen Anzahl von Jahren wieder rausgelöscht.


      Anders sieht es aus bei §3 Hunden und Listenhunden: Im behördlichen Führungszeugnis, Form 0 steht alles drin. Auch der Strafzettel den Du z.B. mit 18 wegen zu schnellem Fahren bekommen hast.


      Die meisten DVO zu den LandesHundG sagen das Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, sexuellen Delikten, Waffendelikten zum generellen Ausschluß der Zuverlässigkeit für o.g. Hunde führen.

    • Dem muss ich mich anschließen... ein Haltungsverbot ist sehr schwer durch zusetzen.


      Wir haben im Nachbarort eine Trampolinanlage.
      Der Inhaber hat sich einen Kangalwelpen angeschafft und diesen Tag und Nacht dort gelassen. Wie gesagt... einen Welpen... der kleine Kerl war schon mit 8Wochen alleine auf dem Gelände.
      Teilweise ohne Futter und nur mit einem Plastiktisch als Unterstand.


      Mehrere Hundehalter haben den Vorgang dem Ordnungsamt gemeldet.
      Der Besitzer bekam Aufklagen, konnte diese nicht einhalten. Der Hund kam ins TH.


      Kurz darauf hatte der Besitzer einen neuen Kangalwelpen, der ebenfalls Tag und Nacht alleine dort War, diesmal allerdings mit einer kleinen Hundehütte und einem abgegrenzten Bereich.
      Er wurde darauf wieder beim Ordnungsamt gemeldet, der Hund landete nach Monaten im TH.


      Kurze Zeit später war der nächste Kangal vor Ort.
      Wieder ab Welpenalter.
      Tag und Nacht alleine auf der Anlage.
      Im Eingezäunten Bereich
      Und nun ist alles Blickdicht abgedichtet, das man den Hund von aussen nicht sehen kann.


      Also ich denke, damit da was passiert, was einem Hundehalter das Halten dauerhaft verbietet, da muss er ein Tier schon massig misshandeln, um ein Verbot zu erhalten.


      Es geht um den Hund der Meggy getötet hat oder? Da kannst du zumindest Anzeige.
      Eine Freundin wurde auch schon mal angezeigt, weil ihr Hund angeblich gebissen hätte (der andere Hund hatte eine kleine Schramme an der Flanke).
      Schon wurde sie angezeigt, ich wurde als Zeugin vorgeladen, etc.
      Gerade so an LeinenPflicht und Maulkorbzwang vorbei gerasselt

    • hallo sabi,


      ich gehe mal davon aus, dass es um den fall mit deinem hund geht. ich glaube, da bekommst du ein haltungsverbot nicht so ohne weiteres durch. wenn mit dem hund schon mehr vorgefallen ist, versucht, die leute dazu zu bringen, dieses schriftlich zu formulieren. je mehr beschwerden beim oa eintreffen, je eher wird etwas unternommen.


      ich glaube nicht mal, das dem halter das halten dieses hundes verboten wird. er wird wohl erst mal die auflagen bekommen, seinen hund zu sichern.


      nimm dir einen guten anwalt, der sich auskennt, damit ihr überhaupt etwas erreicht.
      ich drücke die daumen.


      gruß marion

    • Ja, es geht um Meggy.


      Ich sehe es eben so, dass der Hund nichts dafür kann. Wie wahrscheinlich viele hier, sehe ich ganz klar den Besitzer in der Schuld. Deswegen bringt es in meinen Augen nichts, diesem Hund Maulkorb und Leinenpflicht zu verpassen oder einfach das Grundstück besser zu sichern. Sondern da sollte man in meinen Augen beim Halter und seinem Umgang mit dem Hund ansetzen.


      Aber das sieht unser Rechtssystem wahrscheinlich mal wieder anders als ich.

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