Mietrecht - Hund zu Besuch

  • Hallo zusammen,


    gleicher Hund - andere Baustelle. Ab der zweiten Märzwoche muss ich gezwungenermaßen ein Praktikum ein paar Städte weiter antreten. Das Praktikum erstreckt sich über 1 1/2 Wochen (Dienstag - Freitag, die Woche darauf). Wohnen wollte ich die Zeit über gemeinsam mit meinem Hund bei einer Schulkollegin. Jetzt wohnt sie natürlich ebenfalls zur Miete und fragt sich zurecht, ob sie bei einem Besuch über 1 1/2 Wochen nicht Schwierigkeiten mit ihrem Vermieter bekommen könnte.


    Soweit ich weiß, kann der Vermieter ja grundsätzlich keinen Besuch verbieten, allerdings weiß ich nicht, ob das auch für eben jene Situation zutrifft, oder ob man hier schon von einer unerlaubten Hundehaltung spricht (mein Hund wäre, während wir arbeiten nämlich auch allein in der Wohnung). Weiß da jemand etwas genaueres dazu - wenn möglich auch mit entsprechenden Belegen?

  • Zitat

    Allerdings sollte sich der Hund nicht zu oft beim Mieter aufhalten. Als unzulässig können es Richter zum Beispiel ansehen, wenn ein regelmäßiger Besucher sein Tier immer mitbringt, der Hund häufig auch nachts in der Wohnung bleibt oder sich der Vierbeiner täglich mehrere Stunden dort befindet. Das sei dann kein "vorübergehender Aufenthalt" eines Hundes, sondern entspreche von den Auswirkungen her einer Hundehaltung und könne untersagt werden (AG Rheine, Az. 4 C 673/03).
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    Wurde im Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter ausdrücklich vereinbart, dass der Mieter keinen Hund halten darf, so ist es dem Mieter somit auch nicht gestattet, einen Hund durchschnittlich zwei- bis dreimal die Woche für jeweils etwa drei bis vier Stunden als Besuchshund zu beherbergen (AG Hamburg, Az. 49 C 29/05).
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    In diesem Fall ist der Mieter auch nicht einmal berechtigt, den Hund eines anderen zwecks Beaufsichtigung für einen Zeitraum von lediglich drei Tagen aufzunehmen (AG Bergisch Gladbach, Az. 23 C 662/93)."


    Wenn Hundehaltung in der Wohnung untersagt ist, dann siehts schlecht aus...

  • Hallo erstmal :D


    Also meiner Meinung nach zählt ein Aufenthalt von 1 1/2 Wochen noch nicht als Dauerbesuch, Untermietung oder oder. Denn dann müsste man ja immer, wenn z.B. die Eltern, beste Freundin oder der eigene Freund seinen Urlaub bei dir verbringen, den Vermieter informieren. Ich denke da sagt auch keiner was, es geht hier ja nicht um 4 Wochen oder länger.


    Gesetzlich ist das auch eher schwammig geregelt (wie viele Sachen). Aber wie gesagt, bei einer Dauer von 1 1/2 oder 2 Wochen darf kein Vermieter was sagen und kommt damit auch nicht durch. Natürlich müsst ihr in der Zeit aber sicherstellen, dass der Hund keine Schäden anrichtet (die müsstet ihr dann bezahlen) oder keine dauerhafte Ruhestörung entsteht in der Zeit in der ihr nicht da seid.


    Schau mal hier:
    http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Abstand.htm (unter Besuch1 und 2)
    http://www.mieterbund.de/867.html


    Im letzten Link stehts drin... Bei sechs Wochen und länger darf der Vermieter was sagen bzw. nachfragen ;)


    Ich hoffe ich konnte dir helfen :smile:

  • Zitat


    Im letzten Link stehts drin... Bei sechs Wochen und länger darf der Vermieter was sagen bzw. nachfragen ;)


    Ich hoffe ich konnte dir helfen :smile:


    Das bezieht sich aber leider nicht auf den Besuch eines Hundes, in dem Link geht es um zweibeinige Besucher;).


    Ist Hundehaltung in der besagten Wohnung generell untersagt, kann es durchaus Ärger geben, wenn der Hund über mehrere Tage Dauergast ist. Das muss der Vermieter nicht dulden(s. letztes Urteil im vorherigen Post).


    Ich würde das daher unbedingt vorher klären.

  • da es ein "einmaliger" besuch ist, was sollte der vermieter dagegen haben?


    ich meine mal was von 6 wochem am stück gelesen zu haben, müsste mich aber wieder reinlesen.

  • Habt ihr keinen Mieterverband wo man Infos bekommt?


    Bei uns (CH) gelten Hundeaufenthalte in der Wohnung bis zu 3 Monaten als "Ferien" und benötigen keine schriftliche Bewilligung.

  • Ihren Vermieter erreicht sie momentan nicht und die Infos vom Mieterbund sind auch sehr schwamming (Besuch ja - aber eben nicht regelmäßig). Und was ihren Mietvertrag, weiß ich nicht, was sie unterschrieben hat. Jedenfalls hält sie sich noch ein paar Ratten, was allerdings nichts heißt - Zierfische, Hamster, etc. sind ja ohnehin keine meldepflichtigen Tiere.

  • Zitat

    Ihren Vermieter erreicht sie momentan nicht und die Infos vom Mieterbund sind auch sehr schwamming (Besuch ja - aber eben nicht regelmäßig). Und was ihren Mietvertrag, weiß ich nicht, was sie unterschrieben hat. Jedenfalls hält sie sich noch ein paar Ratten, was allerdings nichts heißt - Zierfische, Hamster, etc. sind ja ohnehin keine meldepflichtigen Tiere.


    wie schonmal geschrieben, ein einmaliger besucht ist nichts regelmässiges. etwas regelmässiges ist wenn du es jeden montag zw. 15-16h, jeden monat in jedem jahr machst.

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