Mietrecht - Hund zu Besuch
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Hallo, ich und meine Eltern haben auch grad das Problem, da ich Lotta immer bzw. wenn meine Mutter Zeit hat 2 Tage die woche für 8 Stunden zu meinen Eltern bringe. Der Vermieter will sie jetzt verklagen und raus schmeißen. Es ist im Mietvertrag geregelt, dass man die einwilligung zum Halten eines Tieres haben muss. Aber bis vor nem halben Jahr haben in dem Haus 2 Katzen gewohnt und ich finde man kann nicht einem was erlauben und dem Anderen verbieten das der Hund wenn es passt 2 mal die Woche tagsüber kommt. Und nicht über Nach bleibt oder der Gleichen. Naja wir gehen jetzt in Rechtstreit und mal sehen was bei raus kommt. Der Knaller war das der Vermieter ( Tierarzt) gesagt hat er hat was dagegen wenn die Tiere zu anderne abgeschobenn werden und sie verenden. So ne Quatsch Lotta geht ja zu meinen ltern damit es ihr gut geht. Naja wir werden sehen :-)
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Hallo
Bei mir in der Wohnung ist 1 Hund erlaubt. Als Woody noch lebte,und auch jetzt noch, hatte/habe ich allerhand Pflegehunde, auch Ferienhunde. Ich habe damals die Verwaltung angerufen, bevor ich den Sitterservice gestartet habe, und nachgefragt ob das ginge. Mir wurde es erlaubt, da ich mit Sicherheit sagen konnte, es würde KEIN gebelle,gekratze oder zerstörungen verursacht und wenn, ich es aus eigener Kasse direkt "wiederherstellen" würde. D
Oftmals genügt ein Telefonat. (lese gerade es sei niemand erreichbar. kann ich mir nicht vorstellen, man muss es ein paarmal versuchen)
Grüsse, Nina
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Offiziell und genau genommen, sind auch keine Besuchshunde erlaubt.
Der Vermieter will keine Hunde in seiner Wohnung haben und hat dies im Mietvertrag fixiert.Es gibt Vermieter die diese Klausel einfach im Mietvertrag drin gelassen weil, weil sie in der Vertragsvorlage drin war, ohne sich näher damit zu beschäftigen.
Bei einem solchen Vermieter gibts in den seltensten Fällen Probleme, wenn Besuch mit Hund kommt. Da zählt gefühlt auch Deine Aufenthaltsdauer dazu.Es gibt aber durchaus auch Eigentümer/Vermieter die defnitiv keinen Hund in ihrer Wohnung wollen, und das am liebsten keine Minute lang. Diese suchen ganz bewusst nach einer Mietklausel Formulierung die so strikt wie möglich ist und trotzdem rechtens.
Bei einem solchen kann es schon Ärger geben, wenn ein Besucher öfter als einmalig für wenige Stunden seinen Hund mitbringt.Das wichtigste ist jedoch, egal zu welcher Gruppe der Vermieter gehört. Wenn der Hund stört (und dazu braucht es nur einen empfindlichen Nachbarn der allein den Anblick von Hunden nicht leiden kann) hat der Mieter praktisch keine Rechte was den Hund angeht.
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Äh... Vielleicht einfach mal den Vemieter fragen? oO Weil selbst WENN es rechtlich machbar ist, der Vermieter es aber trotzdem will, läuft es meist darauf hinaus, dass das Mietverhältnis nicht mehr ganz so entspannt ist.
edit: is ja scheinbar eh egal, warum kramt man denn so alte Threads wieder aus? ^^
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