Tierschutzverträge - Welche Rechte?

  • Huhu!


    Ich stell die Frage mal relativ allgemein:
    Welche Rechte kann sich ein Tierschutzverein vertraglich zusichern?
    Und auf welche Gesetze kann er sich beziehen?


    zB
    - Nachkontrolle? Falls ja, in welchem Zeitraum?
    - Verbot zum züchten?
    - Kastrationspflicht?



    Liebe Grüße
    Patrik

  • Kommt auf deinen Vertrag an !
    Es gibt Schutzverträge, bei denen bleibt das Tier Eigentum des Vereins. Somit hat dieser das Recht sein Tier jederzeit zu besuchen, ein züchten zu verbieten und bei Verletzung der Auflagen das Tier jederzeit wieder mitzunehmen.
    Letzteres ist auch der Hauptgrund für solche Verträge. Mißhandelt jemand z.B. das Tier, dann müßte ich erst das Veterinäramt einschalten, Anzeige erstatten, es gäb Haltungsauflagen, ... bleibt das TIer meins, kann ich es sofort da raus holen.


    Kastrationsauflagen sind bei Hundeverträgen nicht legitim.


    Gruß, staffy

  • Stimmt es den das wenn eine Schutzgebühr bezahlt wurde es sich nicht mehr um einen Vermittlungsvertrag sondern um einen Kaufvertrag handelt und das TH viele der Rechte die im Vetrag stehen gar nicht wirklich hat? Habe das vor einiger Zeit gelesen und bin seitdem nicht mehr so sicher wie das jetz geregelt ist..auch zum beispiel wenn man einen TH Hund nimmt den aber dann wieder abgeben muss und nicht ins Tieheim zurückbringen will. ob man dann den Hund selber vermitteln darf?

  • Zitat

    Stimmt es den das wenn eine Schutzgebühr bezahlt wurde es sich nicht mehr um einen Vermittlungsvertrag sondern um einen Kaufvertrag handelt und das TH viele der Rechte die im Vetrag stehen gar nicht wirklich hat? Habe das vor einiger Zeit gelesen und bin seitdem nicht mehr so sicher wie das jetz geregelt ist..auch zum beispiel wenn man einen TH Hund nimmt den aber dann wieder abgeben muss und nicht ins Tieheim zurückbringen will. ob man dann den Hund selber vermitteln darf?


    Warum fragst du, willst du deinen Hund wieder abgeben :???:

  • Oh, darf ich mich hier mal schnell einklinken? Dann muss ich keinen extra Thread dafür aufmachen...


    Weiß jemand, wie das ist, wenn man einen Übernahmevertrag für einen Hund mit einem Tierschutzverein abgeschlossen hat, sich der Verein dann aber irgendwann auflöst? Ich hab ja dann quasi keinen "Vertragspartner" mehr? :???:

  • Zitat

    Warum fragst du, willst du deinen Hund wieder abgeben :???:


    Nein inzwischen habe ich mich dagegen entschieden aber es war eine zeitlang ein Thema weil wir vom Tierheim nicht 100% über den Hund informiert wurden und wir überlegt haben ob er nicht bei Terriererfahrenen Menschen besser aufgehoben wäre da es einen schweren Unfall geben hat über den ich hier auch berichtet hatte. (Wir wussten nicht das ein Terrier in ihm steckt, das is erst beim ersten TA Besuch Thema geworden).


    Nur für uns war klar wenn er geht dann in KEIN TIERHEIM mehr lieber suchen wir selbst etwas für ihn..deshalb kam die Frage auf..auch wenn es sich inzwischen erledigt hat ;)

  • Zitat

    Kommt auf deinen Vertrag an !
    Es gibt Schutzverträge, bei denen bleibt das Tier Eigentum des Vereins. Somit hat dieser das Recht sein Tier jederzeit zu besuchen, ein züchten zu verbieten und bei Verletzung der Auflagen das Tier jederzeit wieder mitzunehmen.
    Letzteres ist auch der Hauptgrund für solche Verträge. Mißhandelt jemand z.B. das Tier, dann müßte ich erst das Veterinäramt einschalten, Anzeige erstatten, es gäb Haltungsauflagen, ... bleibt das TIer meins, kann ich es sofort da raus holen.


    Kastrationsauflagen sind bei Hundeverträgen nicht legitim.


    Gruß, staffy


    nur weil das tier eigentum des vereins bleibt, darf der verein nicht machen was er will.


    warum sollte ein tierschutzverein nicht den weg über behörden ect. gehen müssen?
    die können doch nicht kommen und behaupten,
    dass das tier gequält wird und es direkt mitnehmen.


    der vertragspartner hat doch auch rechte. selbst dann, wenn sie nicht im vertrag stehen.




    grüße krusti


  • schubs


    schade, dass die tierschützer/vermittler die sich hier tummeln nicht auf die frage antworten...
    ein schelm wer böses denkt. :pfeif:



    grüße krusti

  • Es gibt unterschiedliche Verträge.
    1. Bleibt das Tier im Eigentum des Vereins kann jederzeit das Recht auf Herausgabe geltend gemacht werden. Das Tier wird ja quasi nur ausgeliehen. Das wird wohl in Zukunft der Standart werden.


    2. Wird das Tier "verkauft" dann gehört es dem neuen Besitzer.
    Sämtliche Klauseln im Vertrag müssen im zweiten Fall vom Verein auf dem rechtlichen Weg eingefordert werden. Anders geht es nicht, da die "Sache" ja übereignet wurde. Vertragsstreitereien über "verkaufte Sachen" werden über den Rechtsweg verhandelt.


    Da kann man als Tierschutzverein ganz schön was miterleben.........


    Nachkontrolle, Kastrieren, Zuchtverbot........
    alles genau so wirksam wie jede Vertragsklausel in jedem beliebigen Vertrag.


    Birgit


  • Vielleicht einfach deswegen, weil der Verein für solche Fragen einen Anwalt hat und das einzelne Vereinsmitglied sich mit solchen Fragen nicht beschäftigt (nicht beschäftigen muss).


    Ich kenne mich nicht im Detail mit Vertragsrecht aus und sage daher lieber nichts, als dass ich einfach etwas plappere, ohne ausreichend Ahnung davon zu haben :p


    Viele Grüße


    Doris

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