Tierschutzverträge - Welche Rechte?

  • Wenn ich mir ein Tier aus dem TS hole,sollte dies doch eine selbstverständlichkeit sein, ohne das ich Gesetze in Anspruch nehme;
    Zitat;
    Auch der Schutzvertrag soll Sie nicht ärgern oder bevormunden - er wird einzig im Sinne des Tieres geschlossen. In diesem Vertrag wird festgehalten, dass Sie sich mit Ihrer Unterschrift verpflichten, Ihren neuen Hausgenossen gut zu versorgen, ihn artgerecht halten, bei Umzug dem Tierheim Nachricht geben, ihn bei Trennungsabsichten ins Tierheim zurückbringen und Kontrollbesuche zuzulassen.

  • Zitat

    Es gibt unterschiedliche Verträge.
    1. Bleibt das Tier im Eigentum des Vereins kann jederzeit das Recht auf Herausgabe geltend gemacht werden. Das Tier wird ja quasi nur ausgeliehen. Das wird wohl in Zukunft der Standart werden.


    Huhuu,
    nur mal rein aus Neugier :ops: , wer übernimmt denn in diesen Fällen eventuell anfallende Tierarztkosten und kann der Verein wirklich jederzeit die Herausgabe des Hundes fordern oder muss er dafür wichtige Gründe angeben? Hab davon keine Ahnung, daher meine Nachfrage


    LG

  • Zitat

    Huhuu,
    nur mal rein aus Neugier :ops: , wer übernimmt denn in diesen Fällen eventuell anfallende Tierarztkosten und kann der Verein wirklich jederzeit die Herausgabe des Hundes fordern oder muss er dafür wichtige Gründe angeben? Hab davon keine Ahnung, daher meine Nachfrage


    LG


    Auch das ist verschieden mit den Kosten.
    Das ist von Orga zu Orga verschieden.
    Meistens muss man aber selber bezahlen.


    Natürlich kann man nicht einfach den Hund wiederholen,dafür muss es schon wichtige Gründe geben.


    Ich selbst habe schon Hunde wiedergeholt.

  • meines Wissens nach, kann man einem ein Tier nicht einfach weg nehmen, für das er bezahlt hat
    außer es liegen Tierschutzrelevante Gründe vor


    ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren ;-)

  • Zitat

    Huhuu,
    nur mal rein aus Neugier :ops: , wer übernimmt denn in diesen Fällen eventuell anfallende Tierarztkosten und kann der Verein wirklich jederzeit die Herausgabe des Hundes fordern oder muss er dafür wichtige Gründe angeben? Hab davon keine Ahnung, daher meine Nachfrage


    LG


    wer und in welcher höhe die tiearztkosten übernimmt ,ist frei verhandelbar.



    ein verein kann zwar die herausgabe der tiere fordern, aber ob man dem folge leistet
    ist eine andere sache.
    das vereine einfach klingeln und tiere "einkassisieren" dürfen, ist und bleibt ein tierschutzmärchen.




    hier mal ein grober einblick ..
    http://www.anwalt.de/rechtstip…em-pruefstand_008867.html




    grüße krusti

  • Ja, es ist leider so das bei Streitigkeiten die Anwälte und Gerichte sprechen müssen.


    Einfach so einen Hund gegen den Willen des HH (egal welche Vertagsvariante) mitnehmen geht nicht.


    Es gibt einen Unterschied zwischen Eigentum und Besitz........ es ist einfacher und schneller die Herausgabe zu erzwingen wenn das Tier Eigentum des Vereins ist.


    Das Tierschutzgesetz gibt da GAR NICHTS her. Ist das Tier übereignet worden, dann hat der Verein keine Rechte mehr an der Sache, und muss eine Herausgabe aufgrund des Tierschutzgesetzes einklagen.......oder beschlagnahmen aufgrund tierschutzrelevanter Gründe. Allerdings NUR!!! mit Amtsvet UND Polizei. Und auch da kann der Amtsvet nicht nach Lust und Laune bestimmen, sondern muss sich an bestimmte Vorgaben halten.


    Alle anderen Versuche sind nur Bluff.


    Birgit

  • Ich kann es nur aus Tierschutzsicht in Bezug auf Pferde wiedergeben (da weiß ich es sicher), da aber Hunde und Pferde vor dem Gesetz Sachen sind, sollte es in etwa gleich sein...


    Ein eingetragener Verein kann eine Schutzgebühr (deklariert als freiwillige Spende) erheben und dann auch einen rechtlich wirksamen Schutzvertrag abschließen.
    Handelt es sich um eine Orga, einen nicht eingetragenen Verein und es fließt eine "Schutzgebühr", wird aus dem Schutzvertrag ein Kaufvertrag. Fließt auch nur 1 Cent, hat der neue Besitzer automatisch alle Rechte an dem Tier erworben und der Schutzvertrag der Orga wird unwirksam. Ebenso verhält es sich mit Privatpersonen. Diese dürfen keine Schutzgebühr verlangen und dann auf einen rechtlich wirksamen Schutzvertrag hoffen...


    Es besteht die Möglichkeit des Nutzungsvertrages, aber auch hier muss darauf geachtet werden, dass das Tier unentgeltlich, zur Nutzung, abgegeben wird. Haftung, TA-Kosten, laufende Kosten etc. gehen allesamt an den neuen Besitzer über, das Tier bleibt aber EIGENTUM des Eigentümers und Vorbesitzers und kann aus schwerwiegenden Gründen zurück geholt werden.
    Wie sich der Nutzungsvertrag allerdings rechtlich mit der Schutzgebühr verträgt weiß ich nicht, ich kenne da die rechtliche Grundlage in Bezug auf Vereine nicht, sondern nur von Privatpersonen und die dürfen kein Geld nehmen...



  • Du machst es dir hier (mal wieder) sehr einfach.


    Wenn ich einen Hund von einer Organisation käuflich erwerbe, dann können diese selbigen wohl kaum zurückholen.


    Bleibt der Hund aber Eigentum der Organisation und wird dem neuen Halter quasi nur zur Betreuung überlassen, ist es natürlich so, dass die letztere Entscheidungsgewalt bei der Organisation verbleibt.


    Im Endeffekt auch nicht anders als wenn ich heute irgendwo hin in den Urlaub fahre und den Hund in einer Pension abgebe. Wenn mir dann auch nach ein paar Tagen einfällt, mir passt das nicht was da läuft , dann kann ich den Hund genauso wieder abholen wie das Tierheim und die Hundepension hat auch keine Rechte an dem Tier.


    Grundsätzlich ist die Frage der Haftung und Verantwortung aber natürlich immer kritisch, denn letzenendes wird es immer auf den Eigentümer hinauslaufen.


    Klauseln die im Vertrag stehen, sind ebenfalls nicht generell nichtig, es kommt auf das wie an.
    Gibt es einen normalen Kaufvertrag in dem z.B. steht der Hund muss zu dem Zeitpunkt dem Tierheim vorgestellt werden, ist das erstmal nett, aber nicht bindend. Ist daran eine Vertragsstrafe geknüpft, dann sieht das schonwieder anders aus.
    Gibt es einen Pflegevertrag, dann hat man als Halter im Endeffekt eh verloren, wenn das TH etwas anderes möchte.


    Von daher.. Augen auf was man so unterschreibt. Ich würde heute nicht sämtliche Kosten für einen Hund an der Backe haben wollen, nur damit die wirklich wichtigen Entscheidungen dann bei anderen bleiben.


    Und ganz ehrlich.. natürlich kann ich, wenn das TH heute bei mir klingelt und den Hund wieder haben will das erstmal verneinen. Können die aber nachweisen das der Hund ihr Eigentum ist, dann kommen sie eben mit Polizei wieder und im schlimmsten Falle klagen sie ihn ein. Das ändert ja alles daran nichts, dass ich im Endeffekt bei dem Hund nichts zu melden habe.

  • Zitat


    das vereine einfach klingeln und tiere "einkassisieren" dürfen, ist und bleibt ein tierschutzmärchen.


    Da kenne ich schon diverse üble Geschichten aus erster Hand, wo das genauso abgelaufen ist. :dead:


    Aber Du hast natürlich recht, dass man dem nicht folge hätte leisten müssen .... :muede:

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