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Hey, ist schon okay. Eben weil Du durch den Vorfall noch neben der Spur sein könntest hab ich lieber gleich Meldung gemacht, damit hier jetzt nicht ein Missverständnis entsteht.
Alles gut,
Birgit
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sorry aber,bei dem was der mann da ablässt,tierheimhunde einschläfern etc.kann ich mir beim besten willen,eine gewisse schadenfreude nicht verkneifen..
leid tust eigtl.nur du mir,dass dir so ein unfall(und was anderes war es nicht)grade mit so einem a.... passiert ist!Kopf hoch-wichtig ist,dass nicht gebissen wurde!! -
Hallo ihr Lieben,
vorhin rief der Typ an und meinte, er sei mit seinem Hund beim TA gewesen, weil dieser ein Kratzer am Bein hat. "Zur Sicherheit, damit sich nichts entzündet..." Ach ja...
Die Versicherung hat sich schon gemeldet und erwartet einen detailierten Bericht!
Ich habe noch eine Frage, vielleicht kennt sich jemand aus: Macht das Krankenhaus automatisch Meldung an das Ordnungsamt, wenn der Geschädigte angibt, dass seine Verletzungen durch eine Hunderauferei entstanden sind? Oder erfährt das OA das gar nicht bzw. nur durch eine Anzeige des Geschädigten selbst?
Ich bin mir nämlich nach wie vor nicht sicher, ob ich das OA selbst informieren soll... Hatte eine Freundin gebeten, deren Bekannte beim OA in NRW arbeitet, sich mal bei dieser zu informieren. Sie rät von einer Selbstanzeige ab, weiß aber auch nichts Näheres. Habe auch schon überlegt, einfach mal anonym anzurufen, um mich zu erkundigen! Hach, ich bin so unschlüssig und will nichts falsch machen!
Bitte um Hilfe!
Danke und lieben Gruß, Nina -
Nein, das Krankenhaus macht keine Meldung ans OA!
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Nightstalcer hatte das eigentlich mit der Selbstmeldung an das zustänige OA mehr als schlüssig formuliert:
Zeige ich dem OA den Vorfall selber an, dann muss die Gegenseite im unangenehmsten Fall beweisen, dass der Vorfall anders war als von Dir geschildert.
Zeigt der Geschädigte an, dann bin ich als HH im unangenehmsten Fall in der Beweispflicht.
Mir wäre ehrlich gesagt, ersteres lieber.
Birgit
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Ok, danke für die Info!
Ja, ich hatte mit Nightstalker bereits Kontakt aufgenommen... Sie hat mir ihren Fall geschildert. Der war allerdings ganz anders, aber sicherlich ist das Argument berechtigt!
Andernfalls aber wird es so sein, dass ich, wenn ich den Fall melde, mit meinem Hund aktenkundig bin. Und auch, wenn der Typ mich nicht anzeigt, ist der Vorfall gemeldet! Wenn dann irgendwann wieder mal was passieren sollte (ich müsste ja noch nicht einmal Schuld sein), habe ich deutlich schlechtere Karten. Das will ich natürlich auch nicht!
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob ich dann den Stein nicht erst ins Rollen bringe... Oder wird der Fall einfach nur notiert und erst, wenn der Geschädigte sich meldet, ermittelt?
Entschuldigt meine viele Fragen! Ich würde es so gern richtig machen, aber ich weiß nicht, was richtig ist! -
Liebe Nina,
ich weiß ja nun nicht, ob unser OA hier Maßstab für andere sein kann. Aber bei uns gibt es einen Hundehalter, dessen Hündin immer ohne Leine läuft (trotz Anleinpflicht im Wohngebiet!) und schon diverse Anzeigen bekommen hat, da sie schon einige Hunde gebissen hat. Dennoch wurde dieser Hündin kein Maulkorb verordnet. Und hier sieht es ja sogar nochmal ganz anders aus als bei dir. Dieser Mann geht ganz bewusst das Risiko ein, dass seine offenbar schlecht sozialisierte Hündin andere Hunde und auch deren Halter schädigt und verängstigt. Dennoch sind hier außer Bußgeldern keine weiteren Schritte eingeleitet worden. Für mich unverständlich...
Im Umkehrschluss würde ich ja in deinem Falle wagen zu behaupten, dass hier sicherlich nichts weiter passieren wird; aber wie gesagt, ob nun alle OÄ da gleich entscheiden und handeln, ist natürlich mehr als fraglich. Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück!
LG Dani -
Hallo ihr Lieben,
vielen Dank für eure zahlreichen Meldungen und das Daumen-Drücken.
Hier die neusten Entwicklungen, an denen ich euch natürlich teilhaben lassen möchte:
Am Wochenende habe ich mit meiner Freundin und ehemaligen Agi-Trainerin aus meiner alten Heimat (Düsseldorf) telefoniert. Sie kam auf die Idee, sich als emotional nicht involvierte, neutrale Person einfach mal bei meinem OA zu erkundigen. Das Telefonat fand gestern statt. Die Dame soll sehr nett und kompetent gewesen sein. Sie riet dazu, erst einmal gar nichts weiter zu unternehmen, sondern abzuwarten, ob es zu einer Anzeige kommt. Dann würde erst einmal das ganze "emotionale Beiwerk" abgezogen, und auf Basis der tatsächlichen Ereignisse ermittelt. Es sei nicht von Bedeutung, ob ich als "Verursacher" zuerst Meldung mache, da ich im Falle einer Anzeige eh die schlechteren Karten hätte. Es ist also egal, ob ich zuerst melde, was passiert ist, und dann die Schilderung des Geschädigten folgt, oder ob ich mit der Aussage des Geschädigten konfrontiert werde, da der Mann als Zeugin ja seine Frau dabei hatte und ich allein unterwegs war. Also bin ich so oder so im Nachteil.
Wie erwartet gab es keine konkreten Hinweise darauf, was ich bei einer Anzeige zu erwarten habe, da die "Sachlage erst geprüft" würde - klar! Allerdings hieß es, dass bei einem ersten Vorfall ohne nennenswerte, durch den Hund direkt verursachte Schäden, nicht gleich "mit Kanonen auf Spatzen geschossen" würde.
Sie gab uns den Tipp, bei einer Anhörung "Belege" vorzulegen, die beweisen, dass der Hund bis dato noch nicht auffällig gewesen ist. Ich habe mir schon Gedanken gemacht: Ich dachte an eine Bestätigung meiner Hundeschule, vielleicht auch an eine meines Arbeitgebers (da meine Nase ja ein Bürohund ist), dass mit meinem Hund noch nie etwas vorgefallen ist. Habe beide schon gefragt - wäre kein Problem! Vielleicht auch ein Schreiben meiner Versicherung, dass ich diese noch nie in Anspruch nehmen musste...Bestätigungen der Ordnungsämter der anderen Städte, in denen ich bisher mit meinem Hund gewohnt habe... Oder ist das eine zentrale Akte, die für jeden Hund bundesweit angelegt wird? Dann weiß das OA hier ja, dass der Hund eine weiße Weste hat! Leider hab ich mit meinem Hund nie eine BH gemacht, aber ich war immer in einer Hundeschule oder einem Verein...Was bei einer Anzeige wohl auf jeden Fall auf mich zukommt, sei ein Bußgeld wegen mangelnder Sorgfaltspflicht! Man ist dazu verpflichtet, vor jedem Verlassen des Hauses die Ausrüstung des Hundes auf einwandfreie Funktion zu überprüfen. Dass das Halsband nicht fehlerfrei funktioniert hat, ist also mein Verschulden. Verstehe ich auch, und dafür trage ich selbstverständlich die Konsequenzen!
Ich werde nun also erst einmal abwarten. Das Schreiben für die Versicherung habe ich gestern fertig gemacht, für meine Unterlagen kopiert und abgeschickt! Ein Protokoll habe ich bereits gemacht, das liegt in der Schublade...
Ich halte euch natürlich auf dem Laufenden!
Lieben Gruß, Nina, mittlerweile entspannter...
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Huhu Nina,
ich drück dir ganz fest die Daumen.
So schlimm wird es nicht werden ,du hast aus dem Vorfall gelernt und dir wird es sicherlich kein 2. x passieren.Alles Gute für euch und LG
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Klingt doch soweit schon ganz gut, Nina.
Für das OA wäre vielleicht auch was schriftliches von Deinem Vermieter oder von den Nachbarn gut, wenn Du mit denen guten Kontakt hastGrüzzle
Bibi -
- Vor einem Moment
- Neu
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