kann Hausverwaltung Hundehaltung verbieten

  • Hallo,


    wir haben uns in einen Labrador aus dem Tierheim verliebt und heute unseren zweiten Spaziergang mit ihm.


    Bereits vor Einzug haben uns die Vermieter mündlich Hundehaltung erlaubt. Nun haben wir natürlich die schriftliche Genehmigung eingeholt und auch erhalten (sie sind wohl selbst Hundebesitzer).


    Heute Morgen haben wir nun unsern Hausmeister informiert, dass evtl. ein Hund zu uns kommt. Daraufhin hat dieser angefangen wie ein Rohrspatz zu schimpfen - Hunde hält man nicht in der Wohnung, Drecksköter etc. So kannten wir ihn gar nicht. Jetzt bin total durch den Wind. :verzweifelt:


    Könnte die Hausverwaltung Hundehaltung verbieten, auch wenn die schriftliche Erlaubnis des Vermieters vorliegt? Wir haben sie selbst noch nicht erreicht, werden dies aber natürlich noch nachholen. In unserem Haus leben mindst. 5 Hunde. Auch ein anderer Labbi und ein großer Bernadiner-Doggen Mix.


    LG


    Steffi

  • Sind das Eigentumswohnungen wo du drin wohnst ?

  • Ja. Der Großteil der Wohnung sind Eigentumswohungen.


    Ich habe mir auch anfgangs gar keine Gedanke gemacht, da ja einige Hunde bereits im Haus sind und wir das schriftliche okay des Vermieters haben, aber nachdem der Hausmeister so ausfallend geworden ist :schweig: mach ich mir einfach Sorgen.


    lg


    Steffi

  • Naja, eigentlich kann der Hausmeister einen Affentanz veranstalten und es könnte euch egal sein, da ihr die schriftliche Genehmigung des Vermieters habt.
    ABER:
    Sollten sich viele Mietparteien über übermäßigen Hundelärm, Dreck etc. beschweren, kann euch die Hundehalteerlaubnis entzogen werden.

  • Wenn das Eigentümerwohnungen sind, bestimmtdie Eigentümerversammlung die Hausordnung usw. da müßtest du mal deinen Vermieter fragen ob ein Beschluß da ist, daß keine Hunde erlaubt sind ( es kann sein, dass das die schon da wohnenden nicht betrifft).


    Einfach so kann die Hausverwaltung nichts verbieten.

  • Zitat

    Naja, eigentlich kann der Hausmeister einen Affentanz veranstalten und es könnte euch egal sein, da ihr die schriftliche Genehmigung des Vermieters habt.
    ABER:
    Sollten sich viele Mietparteien über übermäßigen Hundelärm, Dreck etc. beschweren, kann euch die Hundehalteerlaubnis entzogen werden.


    Das ist bei Eigentumswohnungen anders geregelt als in normalen Mietwohnungen.

  • Sorry, hatte das mit dem Eigentum überlesen. :ops:

  • Zitat

    Sorry, hatte das mit dem Eigentum überlesen. :ops:


    Macht doch nichts, ich hätte es auch nicht gewußt, wenn wir nicht mal eine Eigentumswohnung gehabt hätten.

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