kann Hausverwaltung Hundehaltung verbieten
-
-
Vielen Dank für die Rückmeldungen :2thumbs:
Werde mir auf jeden Fall den Link mal zu Gemüte führen und auch einen befreundeten Rechtsanwalt befragen.
Noch haben wir die Hausverwaltung nicht erreicht, mal sehen was diese nun letztendlich sagt. :/LG
Steffi
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier kann Hausverwaltung Hundehaltung verbieten* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hallo,
ich wollte mich noch mal melden, wir haben nun auch die Erlaubnis der Hausverwaltung :flehan:
unser Rocky kann also bei uns einziehenlg
Steffi
-
Hab ich nicht anders erwartet:
Die Hausverwaltung verwaltet die Eigentümergemeinschaft. Deshalb geht es eigentlich nicht, dass eine Partei Hundehaltung erlaubt bekommt und die andere nicht.
Der Vermieter an sich kann die Hundehaltung für seine Eigentumswohnung erlauben oder nicht.. -
Bei Eigentumswohnanlagen gibt es in der Regel eine Hausordnung, die von allen Wohnungseigentümern beschlossen wurde. Diese Hausordnung solltest Du normalerweise mit Deinem Mietvertrag zusammen bekommen haben, oder sie hängt an zentraler Stelle aus (z. B. an den Briefkästen oder im Hauseingang oder im Aufzug oder oder oder....
Wenn da nichts über Hunde(Haustier)haltung drin steht, kann in der Regel der einzelne Eigentümer für seine Wohnung Hundehaltung genehmigen oder es auch verbieten.
Bei uns steht z. B. drin, dass Haustierhaltung grundsätzlich erlaubt ist, aber Rücksichtnahme erwartet wird.
Auf wenn in der Hausordnung nichts geregelt ist: Wenn Du nicht Eigentümer sondern Mieter bist, solltest Du unbedingt eine schriftliche Erlaubnis Deines Vermieters erbitten, dann bist Du auf der sicheren Seite. Wenn Du Bedenken hast, dass Nachbarn "meckern" könnten: Sprich die vorher an. Wenn sich nämlich nach Einzug des neuen Familienmitglieds Leute beschweren, sich bedroht fühlen oder was auch immer, könnte das Ärger geben bis hin zur Abgabeforderung. Und das wäre für alle Teile nicht schön - dann lieber zuerst mal auf den Hund verzichten, neue Wohnung mit Hundeerlaubnis suchen und dann einen "adoptieren".
Gruss
Gudrun -
Ich bin Wohnungseigentümer, bei uns ist es so, dass Tierhaltung grundsätzlich nicht verboten ist....aber die Hausverwaltung kann Tierhaltung verbieten wenn.....der Hund ständig auf dem Rasen vor unserm Haus sein Geschäft machen würde oder stundenlang bellt......und darüber muß Protokoll geführt werden, sonst wäre man ja der Willkür von irgendwelchen Leuten ausgesetzt....
Wenn ein Vermieter die Erlaubnis erteilt, lass dir das schriftlich geben, dann ist es ok....bei uns in der Anlage haben auch immer Hunde gelebt......
Und wegen des Hausmeisters würde ich mir keine Gedanken machen.....ich würde meinen Vermieter darauf ansprechen....ich wünsche dir viel Erfolg und alles Gute -
-
Zitat
Hallo,
ich wollte mich noch mal melden, wir haben nun auch die Erlaubnis der Hausverwaltung :flehan:
unser Rocky kann also bei uns einziehenlg
Steffi
Na das ist doch klasse, ich freue mich mit euch.....und alles Gute
-
Auch wenn sich das in dem Fall erledigt hat:
Die Hausgemeinschaft / Eigentümergemeinschaft kann die Tierhaltung, auch die Hundehaltung NICHT grunsätzlich verbieten, da dies zum 'Sondernutzungsrecht' der Wohnung gehört. D.h. bist Du selber Eigentümer oder hast den Vermieter auf Deiner Seite, kann Dir gar nichts passieren.ABER: Es darf sehr wohl die Haltung auf einen Hund / eine Katze beschränkt werden (also nicht gleich mit einem ganzen Rudel ankommen!)
und es können gewissen Hausregeln (z.B. das Führen des Hundes im Allgemeinbereich an der Leine, Nichtbenutzung des Gartens als Hundeklo, Unterbinden von Bellen in den 'Ruhezeiten' ...) erlassen werden / bestehen. An die solltest Du Dich dann auch halten, wobei Du keine Panik haben musst, wenn es 'mal' nicht 100% klappt - es geht um ne MASSIVE, dauerhafte Störung / Regelverletzung, nicht darum, dass der Hund vllt. einmal kurz bellt oder einmalig in den Garten pinkelt und selbst wenn die 'Mängel' gemeldet werden, hast Du 1-3 Monate Zeit, das Problem abzustellen (und NUR das Problem, nicht den Hund - also z.B. ein Anti-Bell-Training zu machen...). Zudem müssen diese Regeln angemessen sein, es kann also z.B. nicht grundsätzlich verboten werden, dass ein Hund mal bellt oder Du ihn durch den Flur führst...
Wer es noch genauer bzw. rechtlich belegt wissen will:
http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=1641
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!