Geschützte Grünanlage = Leinenzwang?
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Hi,
vorerst: ich bin kein verfechter vom Leinenzwang. Ich würde allerdings auch nirgends an Straßen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder wo viele Leute sind meinen Hund freilaufen lassen.
Allerdings hat mich eine Frau heute etwas stutzig gemacht, als sie mir erklärte, auf einer grünanlage darf man, wenn man beim freilauf mit dem Hund vom ordnungsamt erwischt wird, ein saftiges bußgeld zahlen. paar meter weiter neben dem stück wiese nicht...
Also ich weiß nur, dass man auf solchen grünanlagen ncihts mutwillig zerstören darf (wobei da eh kein pflanzenreichtum herrscht, da ist nur abgetrampelter rasen inkl miniaturfußballplatz)hätte das in dem moment nicht eher allgemein mit dem leinenzwang zu tun? die wiese ist von häusern umgeben, allerdings grenzen die zugangswege nicht daran. genausowenig ist die wiese sehr belebt, da kommen vll alle halbe stunde mal 2 personen vorbei.
lg
p.s: bin aus berlin, falls es regionale unterschiede gibt
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Ja hallo,
das liegt am Bundesland...dann auch noch an der Gemeindesatzung. Bei uns (NRW) herrscht im öffentlichen Stadtpark Leinenzwang. Da stehen sogar Schilder. Bei Verstoß 30,00 € Das gilt auch auf unseren Friedhöfen. In ruhigen Wohngegenden darf man ohne Leine Gassi gehen. Die Satzung der Stadt schreibt Leinenzwang vor, wo "viel Verkehr " herrscht... also keine ganz eindeutigen Vorschriften.LG
Horst -
Da hat die Frau mal recht.
Aus der Hundeverordnung Berlin:§ 2 Leinenpflicht
Hunde sind
1. in Treppenhäusern oder sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern,
2. bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
3. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen,
4. in Waldflächen, die nicht an den Zugangswegen durch besondere Schilder ausdrücklich als dafür freigegeben gekennzeichnet sind (Hundeauslaufgebiete), und
5. in öffentlichen Verkehrsmitteln an einer höchstens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann.Und da wo die Grünanlage aufhört, hört die Leinenpflicht auf, so isset bei uns inner Hauptstadt
. Das saftige Bußgeld beträgt entweder 25 oder 35 Euro, bin mir nicht ganz sicher, hab es nie bezahlt.
Regionale Unterschiede gibt es, in HH zB darf man in (manchen oder allen Parks?) glaube ich ableinen, wenn man im Besitz eines sog. Hundeführerscheins ist. Ansonsten sind wir doch ganz gut dran, es gibt keine allgemeine Leinenpflicht, und viele Ha. Hundeauslaufgebiete...
Gruß!
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Wohne auch in NRW und dort ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Hier herrscht z.B. nirgends Leinenzwang.
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Bei uns gilt in HH gilt generell der Leinenzwang. Freilauf gibt es ohne Hundeführerschein nur auf den Hundefreilaufflächen, mit Hundeführerschein darfst Du auch den Hund auf dafür freigegebenen Arealen freilaufen lassen.
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Wie Betty schon geschrieben hat, in Berlin darf man seinen Hund zwar auf öffentlichen Wegen/Straßen frei laufen lassen (immerhin, wobei es mittlerweile leider schon einige öffentliche Plätze gibt, auf denen Hunde gänzlich verboten sind), aber sobald ein Fleckchen Grün oder Wald auftaucht, herrscht Leinenzwang. Meist ist das auch deutlich gekennzeichnet. Nur in den Hundefreilaufflächen darf man dann dort seinen Hund ohne Leine rumtoben lassen.
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Es kommt darauf an, was es für eine Grünfläche ist.
Steht dieses Schild da
http://www.google.de/imgres?im…ei=XCeCTfHZCc7xsgbuhb2BAw
handelt es sich um eine "Geschützte Grünanlage" dort herrscht Leinenzwang. Bei Verstoß kassiert das OA 35.-- Euro.
Fehlt dieses Schild, steht da auch kein "Betreten verboten" kannst Du den Hund dort frei laufen lassen.
Gaby, Idefix und ihre schweren Jungs
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man kann sich also nichtmal mehr auf eindeutige angaben verlassen *augenroll* kenn sonst immer nur noch zusätzliche schilder, wenn irgendwechle verbote sind. dann gehts eben weiter in den wald, fand die fläche nur schön, weil er da eben mal nicht die schleppi braucht. (muss mir jetzt nur noch ne wasserfeste wäscheleine als schleppleine zulegen für die feuchteren tage)
was an der straße darf ich ihn ohne leine laufen lassen, wo die massenkarambolage schon fast vorprogrammiert ist, weil er z.b. zum hund auf der anderen straßenseite will, aber auf nem leeren stück abgetrampelter wiese voller sch...haufen und löchern muss ich zahlen... hach... ich liebe berlin immer mehr....
lg
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Bei uns in NRW; Kreis Viersen herscht auf fast allen Wiesen und Wäldern Leinenpflicht. Nichteinhaltung kostet 35.-
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Zitat
Bei uns in NRW; Kreis Viersen herscht auf fast allen Wiesen und Wäldern Leinenpflicht. Nichteinhaltung kostet 35.-
Wie begründet Viersen das z.B. im Wald?Keine Leinenpflicht in NRW stimmt natürlich nicht, selbst wenn sich die Gemeindeverodnung völlig geschlossen hält, das tut sie aber meist nicht, dann gilt das Landeshundegesetz und das regelt das zumindest ab "größeren"
Hunden aufwärts.
LG
das Schnauzermädel -
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