2. Wohnsitz für den Hund

  • Hallo!
    Wollte mal fragen wer sich hier rechtlich damit auskennt. Und zwar hat mein Hund 2 Wohnsitze. Einen hier bei mir, hier ist er nicht gemeldet. Und einen bei meiner Mutter, dort ist er gemeldet.
    Wie sieht es jetzt rechtlich aus, wenn er hier bei mir ist und was passiert. Zahlt dann die Haftpflicht die bei meiner Mutter abgeschlossen wurde oder wie ist das.
    Danke San

  • Ich sehe das so wie Urlaub. Die Hauptsache ist, dass der Hund da gemeldet ist, wo er sich überwiegend aufhält, wenn er dann Zeitweise wo anders ist, ist das kein Problem.


    LG
    agil

  • Guten morgen San,


    wem "gehört" denn der Hund offiziell?
    Wenn der Hund bei Dir ist und etwas beschädigt (sei es eine Hose eines Gastes o.ä.) müsstest du mal abklären, ob das bei dir in der Privtahaftpflicht mitversichert ist. Das nennt sich Hüten fremder Hunde.
    Kann eventuell aber auch über die Hundehaftpflicht deiner Mutter mit drin sein. Würde ich einfach mal abklären bzw. im Versicherungsschein nachlesen.


    Viele Grüße


    Cookie

  • :winken:


    Sofern du deinen Hund versichert hast, solltest du schauen ob in deiner HV ein Tiersitter mitversichert ist. Also wenn du den Hund bei dir hast und du mit ihm Gassi gehst und er er z.B. einen Unfall verursacht ist das über die Versicherung abgedeckt. Allerdings nur dann wenn der besagte Hundesitter mitversichert ist. Ist aber bei den meißten der Fall.


    Gruß Gina

  • Seh das doch mal ganz neutral, wem der Hund im Endeffekt gehört ist doch egal.

      Deine Mutter hat ihn angemeldet, ich nehme an Steuer und Ordnungsamt, korrekt?
      Auf ihren Namen?
      Deine Mutter ist bei der Versicherung als Versicherungsnehmer eingetragen?

    Dann nimmt dir die Police und schau nach, ob die Versicherung auch zahlt, wenn fremde Personen oder Familienangehörige, eine davon bist Du in diesem Fall, den Hund betreuen.
    Nicht ganz so wichtig, aber manchmal doch, ob die Versicherung auch zahlt wenn der Hund die Betreuungsperson beißt, bei fremder Betreuung oder Familienbetreung.


    Wenn Du da keine Ausschlüsse findest, ist alles o.k., wenn doch, kündigen und eine andere abschließen.


    Wenn Du in Düsseldorf wohnen würdest, müsstest Du diesen Hund auch noch, wenn er länger als 4 Wochen bei dir bleibt bei der Steuer und beim Ordungsamt anmelden. Sogenannter Doppelsteuerzahler, wie's woanders ist weiß ich nicht.


    Grüße
    Herbert & Bellini :evil:

  • HI!


    Also da prüft doch niemand.


    Mein Hund gehört meinen Papa weil ich damals noch 16 war und der zahlt auch Steuer, Versicherung Arzt und Futter.
    KJ lebt jetzt aber bei mir in Eching...hier ist die Steuer sogar 20 Euro billiger aber KJ bleibt bei meinen ELtern gemeldet!
    Ich hatte auch schon nen Vorfall in Stuttgart und die Versicherung hat auch net gefragt wieso wir da waren.
    Und keinen Interessiert's ob der Hund nur zu Besuch da ist oder länger hauptsache er ist irgendwo gemeldet...ich wurde noch NIE darauf angesprochen...


    Gruß
    Kleine

  • ist eigentlich nur für einen versicherungsfall von bedeutung.
    also schau mal in die police oder frag bei der versicherung nach.
    wir haben das auch so geklärt, dass der hund immer versichert ist.
    egal bei wem er ist bzw. wer grad mit ihm unterwegs ist.

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