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und des macht auch nix das er mal auf sie angemeldet war??
keine sorge...geht nur noch alles auf mich..
Ich denke es geht um das aktuelle und wenn er jetzt auf dich gemeldet ist, geht das in Ordnung. Aber nagel mich nicht fest. Wenn du dir ganz unsicher bist und auf Nummer sicher gehen willst, dann frag mal bei einem Anwalt nach und lass dich beraten.
Lg
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und des macht auch nix das er mal auf sie angemeldet war??
keine sorge...geht nur noch alles auf mich..
Nö, würde ich sogar gegen sie auslegen, da sie die Verantwortung ja auf Dich übertragen hat.
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Rein juristisch bewegt ihr euch beide auf dünnem Eis.
Wahrscheinlich sorgt sich deine Freundin nach sechs Jahren mit Hund auch um das Tier.
Was jetzt gefragt ist ist weniger die Juristerei, sondern menschliche Größe - von euch beiden und dem Hund soll es nicht schaden. Der ist der Leistragende und kann gar nichts entscheiden.
Ich würde versuchen mich mit der Freundin zu einigen und das schriftlich festzulegen, eventuell ihr auch ein "Umgangsrecht" mit dem Hund einräumen, Treffen, Urlaubspflege etc.LG, Friederike
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So einen ähnlichen Fall habe ich auch durchgemacht...
Mein Ex und ich haben Emma damals zusammen geholt, wobei ich immer der treibende Keil war.
Kaufvertrag gab es nicht und ins geldtechnische haben wir uns immer eingeteilt.
Beim TA bin ich als Halter eingetragen.Naja, nach der Trennung gabs eben rießen Zoff um Emma. Irgendwann hat er aber eben eingesehen, dass sie es bei mir besser hat. Ich hab enfach mehr Zeit für sie.
Mittlerweile verstehen wir uns alle wieder recht gut und Emma hat alle 2 Wochenenden Papi- We :-)
Auch wenn ich sie mal für längere Zeit alleine lassen müsste kommt sie zu Papa :-)
Die Kleine freut sich immer wieder darüber und alle sind happy :-)
Mittlerweile trägt auch der Ex etwas zum "Lebensunterhalt" bei^^ und wir gehen auch ab und an zusammen Gassi.Vielleicht pendelt sich das bei euch auch irgendwann ein. Ich drücke auf jeden Fall die Daumen.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sie gerichtlich gegen dich vorgehen wird. Ist bestimmt grad einfach nur eine Trotzreaktion! -
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ja haben wir...aber ich habe ihn bezahlt...aber kann ich leider nicht beweisen...
tut mir leid, da kann ich dir nicht weiterhelfen.
"Glück auf!"
krusti
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Hmmmm, schwierig ...
Ich denke nämlich, nur weil du die Rechnungen bezahlt hast, der Hund bei Tasso auf deinem Namen gemeldet war, heißt noch lange nicht, dass es allein dein Hund ist.Ihr habt ihn doch zusammen angeschafft, habt zusammengelebt.
Sie wird den Hund doch wahrscheinlich genauso liebhaben wie du, oder ?Die Frage wäre da, meiner Meinung nach, wer hat zu dem Hund die bessere und intensivere Bindung? Wer hat die meiste Zeit mit ihm verbracht und sich überwiegend um ihn gekümmert?
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Ich sehe es so wie Ulixes und picominchen.
Ihr solltet versuchen euch zusammen zusetzen und abzuwägen zu wem der Hund eine stärkere Bindung hat und wo er besser aufgehoben ist! -
naja es geht ihr einfach nur darum mir eins auszuwischen...der Hund is ihr egal...seit wir getrennt sind hat sie höchtens 2mal nachgefragt wie es ihm geht! und während der beziehung habe ich mich um den Hunde gekümmert,spaziergänge,tierarztgänge und verpflegung habe ich alles gemacht!!!
Ich werd ihn nicht wieder hergeben, es werden auch andere möglichkeiten geben,das sie ihn nicht bekommt!!!
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naja es geht ihr einfach nur darum mir eins auszuwischen...der Hund is ihr egal...seit wir getrennt sind hat sie höchtens 2mal nachgefragt wie es ihm geht! und während der beziehung habe ich mich um den Hunde gekümmert,spaziergänge,tierarztgänge und verpflegung habe ich alles gemacht!!!
Ich werd ihn nicht wieder hergeben, es werden auch andere möglichkeiten geben,das sie ihn nicht bekommt!!!
Wie soll sie ihn denn bekommen? Sie wohnt in BaWü und du in Berlin.
Damit sie den Hund zu sich nehmen kann müsste sie schon eine ganz schön weite Strecke fahren und vorallem müsstest du ihr erstmal die Tür aufmachen.Mach dir da nicht so einen Kopf - wenn müsste sie den Hund schon einklagen...und dahingehend wird sie jeder Anwalt entsprechend beraten, dass ihre Chancen ziemlich schlecht stehen, wenn sie ein Eigentum nicht nachweisen kann.
Von den Dogsharing-Varianten nach einer Trennung halte ich persönlich nicht viel, weil das meist etwas ist, was nur von kurzer Dauer anhält und funktioniert.
Dahingehend würde ich auch diese vorgeschlagenen Wochenenden, wo der andere auch mal den Hund haben könnte, rigoros ausschlagen - zumal mir das Risiko zu groß wäre, dass der Hund danach nicht mehr rausgerückt wird ;-) -
stimmt dazu müsste ich die tür aufmachen *fg* und wie gut das man klingeln abstellen kann
von dem dogsharing halte ich auch nicht viel...da hat man keine garantie das man ihn je wiedersieht!!! vielleicht wenn man sich im friedlichen getrennt hat und guten kontakt hat,dann vielleicht ....aber soo...NIEMALS!!!
Danke Euch allen für eure Hilfe!!! Nun bin ich beruhigter!!!
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