Gassihundsuche - Muss ich was beachten?

  • Zitat

    Der würde mir auch reichen, hauptsache Hund.
    :gott:


    Ach Charlisle, ihr seid so eine liebenswerte Familie und ich denke mal du wirst hier irgendwann wieder mit einem eigenen Hund erscheinen :smile:


    Zu deinem Vorhaben:
    Da du die Sache nicht gewerblich betreiben willst, sondern als reines Privatvergnügen, würde wahrscheinlich niemand etwas sagen, wenn du "altersgerechte" Hunde an der Leine hast. Sprich ich würde alle großen Rassen und natürlich Listis ausklammern.
    Wo diese Bestimmung mit dem Alter ab 14 herkommt weiß ich nicht. Vielleicht kann da mal jemand was über die gesetzlichen Grundlagen sagen und nicht nur das Alter nennen? Bei Tierheimen kann ich mir das noch vorstellen. Aber meine Versicherung sagt darüber nichts. Denen ist es egal wie alt der Gassigeher ist. Ich gebe meine Susi zwar niemandem mit, aber ich habe darauf geachtet, daß auch Gassigeher mit versichert sind. Man weiß ja nicht ob durch Krankheit oder andere Umstände das vielleicht mal nötig ist.


    Und zu deinem Plakat, sehr vernünftig dort die Handynummer deiner Mutter anzugeben. Ein Bild würde ich da aber auch nicht drauf machen. Du bist ein hübsches Mädchen und wer sich dann durch so etwas angesprochen fühlt ... es gibt leider nicht nur nette Menschen in Deutschland.


    Liebe Grüße Jan

  • Das hab ich jetzt mal im Netz dazu gefunden



    Laut Tierschutzgesetz gelten folgende Regeln:




    § 11c:


    Ohne Einwilligung der Eltern dürfen Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr nicht abgegeben werden.




    Weiterhin besagt § 17:


    Mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit Geldbuße wird bestraft, wer entgegen § 11c Wirbeltiere an Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr abgibt.




    Was bedeutet das nun für Sie:


    Zum einen darf sich ein Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 16. Lebensjahr kein Wirbeltier (egal ob Hund, Katze, Hase etc.) ohne Einwilligung der Eltern kaufen oder sich schenken lassen. Zum anderen darf man einem Kind oder Jugendlichen auch kein Wirbeltier leihweise z.B. zum Spazierengehen überlassen (also abgeben).




    Selbst wenn die Eltern die Erlaubnis gegeben haben, oder es sich um den Hund der Familie handelt, können Sie wegen Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden, weil:




    1. Ein Kind oder Jugendlicher bis zum vollendeten 16. Lebensjahr noch nicht vollständig geschäftsfähig ist
    2. der Gehorsam des Tieres bei einem Kind oder der Jugendlichen nicht gegeben ist, bzw. sie nicht korrekt auf das Tier einwirken können
    3. Mittlere bis große Hunde dem Kind oder Jugendlichen körperlich überlegen sind
    4. Hunde (jeder Größe!) von anderen Hunden angegriffen werden können, und das Kind oder der Jugendliche somit auch in Gefahr kommen kann.




    Bei einem Vorfall bedeutet das, dass Sie:


    1. Ihren Versicherungsschutz der Hundehaftpflicht aus diesen Gründen verlieren können
    2. lt. § 17 Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe oder Geldbuße belangt werden können.




    Bedenken Sie bitte auch:


    Selbst ein Tier das noch so wohlerzogen ist, kann einen schlechten Tag haben, sich erschrecken oder selbst bedroht bzw. angegriffen werden. Selbst wir Erwachsenen handeln in solch einer Situation oft vorschnell oder unüberlegt und begeben uns dadurch in Gefahr. Wie viel gefährlicher ist es somit für ein Kind?




    Gehen Sie also immer mit Ihrem Kind oder Jugendlichen gemeinsam mit dem Hund spazieren, bis es das 16. Lebensjahr vollendet hat. Auch so kann Ihr Kind Verantwortung lernen. Außerdem gibt es genügend kleine Aufgaben rund um den Hund, die das Verantwortungsgefühl ihres Kindes schulen können (immer für eine volle Wasserschüssel sorgen, Bürsten etc.) Durch Ihr umsichtiges Vorgehen setzen Sie Ihr Kind keinen unnötigen Gefahren aus, bzw. bringen Sie sich selbst nicht in eine schwierige Rechtslage.

  • Ich bin ja nun kein studierter Gesetzeshüter oder so etwas, aber:


    In dem genannten § 11 geht es darum, daß die gewerbliche Zucht, das Halten von Tieren und der Handel mit Tieren einer Erlaubnis bedürfen. Der §11c ist zwar richtig genannt, aber er ist eben ein Unterpunkt von 11 und damit ist als "Abgabe" die Übereignung zu verstehen.


    Der Wortlaut von §17 ist falsch zitiert, im Gesetz steht was anderes.


    Quelle:
    http://www.gesetze-im-internet…recht/tierschg/gesamt.pdf


    Im Tierschutzgesetz steht nämlich nix zum Gassigehen. Deshalb meine Frage, wo die Information mit den 14 Jahren eigentlich herkommt.


    LG Jan

  • auch wenn du noch nicht 14 bist, brauchst du auf jeden fall ne haftpflichtversicherung bzw. solltest du bei deinen eltern mitversichert sein, man weiß nie was passiert..

  • Ok Elke, es ist schon besser wenn man zitiert, daß man die Quelle angibt. Damit sind wir also genau so weit wie vorher, Charlisle ich würd dir gern helfen, aber einige behaupten mit 14, nur kann keiner sagen woher das kommt? Ist denn hier keiner der sich mit sowas auskennt?


    Und dude81, eigene Haftpflicht muß nicht sein, es ist wichtig daß die Besitzer eine Haftpflicht für den Hund haben, die auch Gassigänger (Fremdpersonen die den Hund führen) mit einschließt. Darauf sollte geachtet werden.


    Weil wenn Charlisle was kaputt macht sind ja eh die Eltern für zuständig und dafür ist auch deren Haftpflichtversicherung. Der fremde Hund wird da nicht mit versichert.


    LG Jan

  • Hallo Jan,
    ja du hast natürlich Recht.
    Aber irgendwo hab ich das gelesen und auch öfter schon so gehört mit den 14 Jahren.
    Ich bin ja auch schon viel eher mit den Hundis gegangen und meine Kids auch, aber dennoch hatte ich immer das mit den 14 Jahren im Hinterkopf :-?

  • Hi.


    ICh finde dein Vorgehen klasse und Bewundernswert, vor allem weil du dich nicht stur und kopflos in das Vorhaben schmeißt.


    Ich würde dir aber meinen Hund nicht geben, ohne dich vorher kennen zu lernen und/oder so etwas wie Referenzen zu sehen. Es würde mir nicht reichen, nur zu wissen, dass du mit einem Hund aufgewachsen bist.
    Klar, ist letzteres in deinem Alter schwierig.


    Deshalb würde ich dir raten, dich einfach mal bei örtlichen Hundeschulen und/oder Vereinen vorzustellen und dort ehrenamtlich einfach mal mitzuhelfen. Sei es simpel beim Aufbau von Geräten oder auch als Assistentin.
    So kannst du zum einem wertvolle Erfahrungen sammeln, Kontakte zur "Hundeszene" in deinem Ort schließen, aber vor allem dir einen Namen machen und sogar Interessenten bei Unsicherheiten auf eine zweite Meinung verweisen.


    Zu der Versicherung: Wenn ich mich nicht irre, schließen doch die meisten Hundehaftpflicht Versicherungen Dritte, die den Hund ausführen, mit ein. Meine tut das zumindest. Ansonsten solltest du über deine Eltern Haftpflicht versichert sein - für mehr Infos einfach mal das Versicherungsunternehmen anrufen. Ist immer noch besser, als wilde Spekulationen.


    Viel Erfolg noch.


    Dawn

  • Ich denke, man kann da auch nicht klären, was "altersgerechte" Hunde sind.


    Wenn ich hier mal in der Gegend schaue...da sind fast alle Kleinhunde absolute Pöbler. Auch mein Dackel ist/war leinenagressiv, bei so jungen Menschen wäre sie es vermutlich wieder.


    Da fände ich einen gut erzogenen, netten Schäferhund z.B. wesentlich altersgerechter - an der Größe des Hundes kann man das einfach nicht fest machen.

  • Ich würde einfach nochmal mit den MitarbeiterInnen im Tierheim sprechen.
    In der Regel ist es so, dass es Möglichkeiten gibt, wenn Deine Eltern es Dir schriftlich erlauben - es muss ja nicht immer nur der Spaziergang sein. Beinahe jedes Tierheim hat große, eingezäunte Freilaufflächen auf denen Du Dich um die Hunde kümmern könntest - glaub mir, das bedeutet für einen TH Hund ne ganze Menge.

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