Beissvorfall, Leine versehentlich losgelassen
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vor kurzem hatte eine freundin einen unglücklichen vorfall.
parkplatz vor einem hundeauslaufgebiet. sie ist an ihrem auto und will angeleinten hund einladen. plötzlich läuft ein freilaufender hund auf sie zu. ihr hund sprintet unerwartet entgegen, dabei fällt ihr die leine durch den ruck aus der hand. ihr hund packt sich den anderen und beisst einmal. hunde schnell auseinander bekommen. der femde hund hat geschrien und humpelte danach, keine offensichtliche wunde, der hund hatte dickes fell. sie gab ihre nummer, falls doch was sein sollte.
nun meldete er sich. der hund humpelte noch und es hat sich wohl irgendwas entzündet. Übers wochenende gibts schmerzmittel, ggf. montag röntgen.
frage nun: muss sie zahlen? weil beide hunde eben "unangeleint" waren. oder zählt dass ihr hund an der leine war und sie nur aufgrund des vorfall die leine ließ? oder 50:50, weil der parkplatz nicht mehr auslaufgebiet ist und beide eigetlich an der leine sein sollten, also auch der angegriffene hund? und ist relevant, ob eíner die leinenbefreiung hat? sie hat die bh als leinenbfreiung anerkennen lassen, von dem fremden hund wissen wirs nicht.
mfg karin
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Hi
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Hi, ich kenn' mich mit der "Rechtslage" nicht aus, aber ich denke, dass der Hundehalter des nicht-angeleinten-Hundes seine Arztkosten selbst tragen muss. Schön wäre es, wenn es Zeugen gäbe...!
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Warum lässt sie das nicht einfach ihre Versicherung regeln?
Die ist auch dazu da unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Wobei ich davon ausgehe, dass sie zumindest einen Teil tragen muss.
Aber dafür hat man so eine Versicherung doch, damit die alles regeln.LG
das Schnauzermädel -
Ich denke auch, einfach sollte "deine Freundin" bei ihrer Versicherung anrufen und es dort so schildern.
Die geben dann bessere Auskunft, als es hier jemand tun kann.Würde mich aber freuen, wenn du weiter über ihr Problem berichtest, wie es ausgegangen ist.
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die versicherung hat wohl schon eine übernahme abgelehnt, falls der andere den hundeführerschein nicht hat.
leine fallen lassen "kann passieren" hieß es.
es geht mir um erfahrungen zu dem thema. wohnort von ihr ist übrigens hamburg, da sind die gesetze ja eh sehr streng. falls das relevant ist.
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Naja, wenn die Versicherung aus DIESEM Grund ablehnt, warum sollte sie dann zahlen? Dem anderen Hundebesitzer die Versicherung nennen und dann müssen die das klären.
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Zitat
die versicherung hat wohl schon eine übernahme abgelehnt, falls der andere den hundeführerschein nicht hat.
leine fallen lassen "kann passieren" hieß es.
es geht mir um erfahrungen zu dem thema. wohnort von ihr ist übrigens hamburg, da sind die gesetze ja eh sehr streng. falls das relevant ist.
Ziemlich wirr das ganze. Wieso hat die Versicherung abgelehnt und was hat das mit dem anderen (Hundeführerschein) zu tun
Die Versicherung ist doch MEINE Haftpflicht, wenn MEIN Hund einem anderen Schaden zu fügt.
Dann müßt ihr mal in dem Kleingedruckten lesen, meine würde z.B. auch zahlen, wenn der Hund unangeleint ist. -
Verstehe auch nicht warum die Versicherung ablehnt...hat der andere HH denn eingeräumt, das sein Hund frei lief?...wenn ja, ist das eindeutig dessen Schuld, denn der fremde Hund kam ja schon unangeleint auf den "Beißverursacher" zu...da spielt es doch fast keine Rolle mehr, das die Leine aus der Hand gerutscht ist...der Hund hätte angeleint genauso zubeißen können.
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Mit der Versicherung erklärt sich mir auch nicht wirklich...
Aber was ich an der Sache nicht verstehe ist, warum geht deine Freundin mit iherm entweder aggressiven oder enorm leicht zu reizendem Hund (wenn er sofort auf den Hund losgeht) in ein Hundauslaufgebiet? Das finde ich mehr wie grob fahrlässig!
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Das tut doch hier überhaupt nichts zur Sache - man kennt den Vorfall nicht genau und den Hund deshalb als agressiv zu betiteln finde ich leicht überzogen. Das mutet eher nach "Zeigefinger-Beitrag" an, aber nach Moralapostel ist hier nicht gefragt.
Prinzipiell erstmal gar nichts bezahlen, das käme ja einem Schuldbekenntnis gleich. Rechtlich kennt sich hier wohl niemand wirklich aus - aber rein objektiv betrachtet: ihr Hund war angeleint - der andere nicht.
hat der andere überhaupt eine Freilaufgenehmigung?
und letztendlich gilt jawohl wie bei Kindern - was ist mit der Aufsichtspflicht? die wurde ja anscheinend nicht wahrgenommen.
von daher.... -
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