Sinn und Unsinn von Hundeverordnungen

  • Hey ihr Lieben,


    ich bin eben durch ein anderes Thema auf die Hundeverordnung meiner Stadt aufmerksam geworden. Besonders die Leinenlänge hat mich dabei interessiert. Es ist wohl so das in einigen Städten eine Leine nur 2 Meter lang sein darf. Bei uns darf es aber auch eine Flexi sein wenn ich das richtig verstanden habe. Nur Schleppleinen wollen die hier wohl nicht. :|


    Zitat

    Die zulässige Höchstlänge der Leine beträgt 2 m. Sofern die Leine mit einer selbsttätigen Aufrollvorrichtung versehen ist, sind als Höchstlänge 10 m zugelassen.


    Mich würde mal interessieren wie ihr das bei euch und im Allgemeinen seht. Was macht Sinn und was ist Unsinn?

  • Also im Allgemeinen macht die Hundesteuer für mich gar keinen Sinn.
    Für etwas zahlen ohne eine Gegenleistung zu erhalten, das ist für mich unsinnig.

  • Ja recht hast du. Was wird denn für die Hunde und uns getan? Richtig, nichts!

  • Überlegt euch mal ob es überhaupt eine Steuer gibt die man zahlt für die man eine Gegenleistung bekommt? Tabaksteuer, Alkoholsteuer, normale Steuern? Nirgends bekommt man Gegenleistung.
    Der eigentlich Grund für die Hundesteuer ist, somit die Hundezahl so gering wie möglich zu halten.

  • Zitat


    Da sieht man, wie wenig Ahnung die Leute haben, die für diese Verordnungen zuständig sind. Wir hatten hier schon irgendwann mal einen Thread, wo eine Flexi mit 10 Metern gesucht wurde. Meines Wissen wusste keiner, dass bzw. wo es solch eine Flexi gibt.


    Was Sinn und Unsinn macht, ist doch egal. Man muss sich dran halten oder die Konsequenzen tragen.


    Ich finde es auch lächerlich, wenn eine mit kniehohen Büschen bepflanzte und 2 qm große "Grünfläche", die sich unmittelbar an einer Kreuzung befindet, in der Liste der Grünflächen genannt ist, wo Hunde angeleint sein müssen.


    Aber ansonsten ist es bei uns wirklich total ok. Im Stadtpark kontrolliert das Ordnungsamt nun seit letztem oder vorletztem Jahr, weil dort Leinenzwang herrscht. Das ist aber den unvernünftigen Hundehaltern zuzuschreiben, deren Hunde andere Besucher des Parks störten.


    Wir laufen eh meist außerhalb und da kommt es einzig drauf an, ob grad Wild unterwegs ist oder nicht und ob das Gelände übersichtlich ist. Entsprechend laufen unsere Hunde da an der Schlepp oder frei.


    Ach ja, Freilaufflächen gibt es eine im Stadtpark und eine am Hundeübungsplatz. Beide nicht eingezäunt und die im Stadtpark ist so ein total unübersichtliches Dreieck am Hang. Nutzt kein Mensch :roll:


    Viele Grüße


    Doris

  • Es gab mal die Flexi Professinal, die hatte 10m. ;)


    Bei uns sind Hunde nur innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile, auf Verkehrsflächen und in Anlagen an der Leine zu führen und die Steuermarke soll Hund tragen. Das war es. Die Leinenlänge ist nicht vorgeschrieben.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Klar müssen wir uns daran halten, ob wir wollen oder nicht. Aber ich habe auch schon HH erlebt die diese Verordnungen gut fanden. Deshalb wollte ich mal wissen wie ihr das seht.


    Meine Flexi hat übrigens 8m. Ist eine Flexi comfort Long 3. =)

  • nun, bin da a bissi gespalten...


    ich leb ja eh auf der insel der glückseeligen - wir haben (ausser der hundesteuerverordnung) überhaupt keine hundeverordnung - also nix leinenzwang, leinenlänge oder ähnliches. (nur eine soka-verordnung gibts - aber das die allgemeingültige in bayern).


    hier läufts auch ohne HV recht gut, das miteinander.


    in grösseren ballungsräumen allerdings - da kann ich mir schon vorstellen, dass es ab und an nottut, ein paar regeln aufzustellen.

  • Ich hab mal in unsere Hundeverordnung reingeschaut und bei uns ist es so, daß die Hunde innerhalb der Fussgängerzone, Haupteinkaufsstrassen, Wohn- und Ortsgebiete, Spielplätze, allgemeine Grünanlagen, Parkplätze usw. angeleint werden müssen. Auf Spielplätze sind Hunde verboten. :headbash:


    Die Leinenlänge beträgt hier 1,5m und von Flexileinen ist keine Rede.

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