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Ich würde auch eher umziehen. Selbst wenn Ihr es hinbekommt das Ihr den Hund behalten könnt kann in so einem Umfeld immer nur Ungutes entstehen.
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Hi
hast du hier Müssen wir unseren Welpen wirklich Abgeben?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Ich glaub nicht, dass das so einfach rechtens ist.
ich habe damals mit unserem Vermieter gesprochen wegen unseren wuffs. im mietvertrag steht nämlich auch nur drin: Nach Absprache. Ich habe dann vor Unterzeichnung des Vetrags handschriftlich eintragen lassen, dass wir Hunde halten dürfen.
Und bevor ich meine Hunde abgebe, würd ich eher unter ner Brücke schlafen.....
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Ich würde in diesem Fall auch auf Wohnungssuche gehen. Mit solchen Menschen kommt doch eh immer wieder Ärger, wegen irgendwas. :/
Bei uns war´s so als wir die Wohnung gemietet haben, hieß es von der Hausverwaltung aus, das hier auf gar keinen Fall ein Hund einziehen darf. Denn Hunde machen den Fußboden kaputt, reißen die Tapete von den Wänden und zerkratzen die Türen.
Da uns die Wohnung aber gefiel, und mit Hund eigentlich gerade zu ideal ist...75m² 2Raum mit Terasse und seperatem Eingang, und gleich neben der terasse ne riesen Wiese und 5min. bis zum Wald. Haben also den Wohnungseigentümer angerufen, und gesagt wie würden die Wohnung gerne mieten, aber es heißt unser Hund darf nicht einziehen. Er hat nur gefragt welche Rasse...und da ein Collie oder besser für nicht Hundemenschen "Lassy" mit einziehen sollte gar kein Problem. Wenn Hund nicht reingedurft hätte, dann wären wir nicht eingezogen. Bin auch früher schonmal umgezogen weil die Nachbarn den Hund nicht wollten.
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Du würdest lieber deinen Welpen abgeben als einfach umzuziehen?!
Entschuldige bitte aber du hast dir ein Lebewesen angeschafft und bei den ersten Schwierigkeiten willst du es wieder abschieben? Traurig... die Frage sollte hier lauten: "Müssen wir jetzt umziehen?" -
Zitat
Im Mietvertrag wird gesagt, das der Hund abgeben werden muss sobald die Mehrheit dagegen ist und das egal aus welchen Gründen.
Tja, dann würde ich wohl umziehen. So schnell wie irgendwie möglich, notfalls den Welpen bei Eltern/Freunden/notfalls Hundepension zwischen parken. Soooo toll kann keine Wohnung sein, dass ich sie über mein bereits vorhandenes Tier stelle
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Zitat
Du würdest lieber deinen Welpen abgeben als einfach umzuziehen?!
Entschuldige bitte aber du hast dir ein Lebewesen angeschafft und bei den ersten Schwierigkeiten willst du es wieder abschieben? Traurig... die Frage sollte hier lauten: "Müssen wir jetzt umziehen?" -
jetzt mal abgesehenvon den Sprüchen lieber Wohnung wechseln...
Gibt es Probleme mit dem Welpen, fühlt sich wer belästigt? Seid ihr schonmal wegen nem Missstand angesprochen worden? Hand auf´s Herz...
Klar gibt es Mietverträge, die nur die Duldung bedeuten - aber ich würde schon davon ausgehen, dass Beschwerden o.ä. vorliegen müssen um einen Hund rauszuschmeißen (sagt mir aber jetzt auch nur mein gesunder Rechtsverstand). Sprich der andere Hund ist kreuzbrav und bei deinem gibt es Leute, die sagen er macht irgendwas was die Duldung erlöschen lässt. Es kann ja nicht sein, dass Hunde unter gleichen Voraussetzungen unterschiedlich behandelt werden (in einem Mietverbund). Wurde da tatsächlich über die einzelnen Hunde abgestimmt? Gibt es nicht die Möglichkeit mit einem der Gegner zu sprechen???
Erklär doch mal die Situation was genauer...P.S.: Ich hab auch immer ein wenig Angst, dass irgendwer im Mietshaus stunk gegen uns macht ohne nen Anlass. Ich hab auch nur ne mündliche Zusage vor Einzug bekommen und das war auch schon unter dem Motto "so lang sich keiner beschwert"... (aber nach Laica durfte noch ein Beagle einziehen, müsste im Rückschluß wohl heißen das alles gut ist ;))
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In unserer letzten Wohnung war es auch so, daß Hundehaltung nur geduldet wurde, solange der Hund keine Probleme bereitet.
Nun war es so, daß Felix plötzlich nicht mehr alleine sein konnte und fast nur bellte, wenn er denn mal alleine bleiben mußte. Wir bekamen dann irgendwann ein Schreiben vom Vermieter ( der sinnigerweise auch noch Rechtsanwalt ist ), daß wir unseren Hund abgeben müssen.
Ich habe ihm dann mitgeteilt, daß im Haus noch ein weiterer sogar größerer Hund wohnen würde, der auch schon mal bellt. Und nur weil die Hundehalter dann auch noch Eigentümer ihrer Wohnung wären, es ja wohl nicht in Ordnung ist, wenn diese ihren Hund dann nicht abgeben müßten.
Nun, wir brauchten Felix dann nicht abgeben, weil, wenn ein Hund im Haus erlaubt/geduldet ist, auch der andere nicht verboten werden kann.Ich hab dennoch die Konsequenz gezogen und habe mir eine neue Wohnung gesucht.
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Zitat
Tierhaltung in Mietwohnungen
Gesetzliche Regelungen, ob eine Tierhaltung in Mietwohnungen erlaubt ist sucht man vergeblich, sie gibt es nicht. Hierzu sind die Vereinbarungen im Mietvertrag maßgebend. Eine Klausel, welche generell eine Tierhaltung verbietet, ist unwirksam. Fehlt eine entsprechende Klausel im Mietvertrag, so kommt es im Einzelfall auf die Entscheidung der Gerichte an.
Meist sind Kleintiere, mit Ausnahme von Ratten, immer erlaubt. Die Haltung von Kleintieren und Vögeln darf im Mietvertrag nicht vertraglich ausgeschlossen sein. Für Hunde und Katzen gibt es in der Regel in einem Einfamilienhaus keine negativen Bedenken und bei kleineren Hunden auch nicht in einem Mehrfamilienhaus. Wurde bereits anderen Mitbewohnern des Hauses eine Tierhaltung gestattet, so kann der Vermieter einem anderen Mieter eine weitere Tierhaltung im gleichen Haus nicht untersagen. Auch ein Blindenhund bedarf keiner Zustimmung des Vermieters und ist grundsätzlich gestattet.
In allen anderen Fällen liegt die Entscheidung einzig und allein beim Vermieter. Hat der Vermieter trotz eines Tierhaltungsverbotes im Mietvertrag über Monate oder gar Jahre nichts gegen ein Haustier unternommen, so kann er die Abschaffung des Tieres nun nicht mehr verlangen. Hier gilt eine Duldung bzw. ein Gewohnheitsrecht. Besucher und Gäste mit Tieren oder die kurzzeitige Aufnahme eines Tieres in Pflege (z.B. Urlaub eines Verwandten oder Bekannten) bedürfen nicht der Zustimmung des Vermieters, es sei denn, andere Mieter fühlen sich dadurch gestört.
Verstößt der Mieter gegen Vorschriften oder Vereinbarungen, so kann der Vermieter auf Unterlassung klagen. Ebenso, wenn der Vermieter die Tierhaltung anfänglich erlaubte, nun aber feststellen muss, dass das Tier mit seinen lauten Geräuschen o.ä. die Mitbewohner belästigt. Sind die Tiere erheblich störend oder sogar gefährlich und der Mieter kommt der Aufforderung diese zu entfernen nicht nach, kann der Vermieter sogar die Kündigung der Wohnung aussprechen. Auch Spinnen, Schlangen und andere exotische und giftige Tiere können durch den Vermieter verboten werden. Hierbei spielt es auch eine große Rolle, dass andere Mieter z.B. nicht ruhig schlafen können, wenn sie wissen, dass sich solche Art Tiere im Haus aufhalten.
Quelle: http://www.wohnung.com/tierhaltung-in-mietwohnungen/ -
Ich glaube sogar, daß nach neuester Rechtsprechung ein so kleiner Hund überhaupt nicht verboten werden kann, aber da mußt Dich nochmal selbst schlau machen, hab keine Urteile abgespeichert, nur mal gelesen übers Internet.
LG,
BieBoss -
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