Müssen wir unseren Welpen wirklich Abgeben?

  • Also wir sind wegen so einer Sache mal umgezogen!
    Ich war Mitte 20 im Mietvertrag stand "Hunde nach Absprache", überall in den Wohnungen dieser Wohngesellschaft wohnten Hunde, also habe auch ich mir einen angeschafft...
    Und zu diesem Zeitpunkt wurde unser Haus privatisiert; Ende vom Lied: WIR SOLLTEN DEN HUND ABGEBEN!


    Er war ein Labbi-Mix mit nem ordentlichem Schädel, ständig wurde ich gefragt ob das ein SoKa wäre und ich glaube das war auch der Grund, da nämlich unsere "Hausmeisterin" immer darauf bestand, das dieser Welpe ein Ka...hund wird. WIR SIND UMGEZOGEN! :p

  • Hallo!


    Vielleicht hilft Dir das hier weiter:
    http://www.anwaltseiten24.de/r…hmigung-erlaubt-sein.html


    oder

  • Hier ist der unglückliche Umstand, dass der Vermieter nicht frei entscheiden kann, weil es eben eine Eigentumswohnung ist. Das ist eine völlig andere Lage als in einem normalen Mehrfahmilienhaus, wo alle Einheiten einem Vermieter gehören.


    Aber es ist nicht hoffnungslos, wenn der Hund vor dem Beschluß da war.
    Mal ein Urteil zu so einer Geschichte.

    Zitat

    Hundehaltungsverbot in Eigentumswohnung
    Will die Wohnungseigentümergemeinschaft für die Wohnanlage ein generelles Hundehaltungsverbot beschließen, so müssen grundsätzlich alle Wohnungseigentümer einer solchen Regelung zustimmen. Wird ein solcher Beschluss nur mehrheitlich gefasst, so ist er gleichwohl dann gültig, wenn er nicht angefochten wird. Die Durchsetzung des Hundehaltungsverbots kann allerdings im Einzelfall dann unzulässig sein, wenn eine unzumutbare Härte vorliegt.
    Bayerisches OLG, Az.: 2 Z BR 58/00


    Zitat

    Durchsetzung eines Hundehaltungsverbotes
    Beschließt eine Wohnungseigentümergemeinschaft in einer Versammlung ein umfassendes Hundehaltungsverbot, so ist diese Anordnung wirksam, wenn dieser Beschluss nicht von einem Wohnungseigentümer angefochten wird. Allerdings kann im Einzelfall die Durchsetzung dieses Beschlusses gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn die Eigentümergemeinschaft tatsächlich von dieser Tierhaltung kaum tangiert ist.
    Oberlandesgericht Hamm, Az.: 15 W 507/04


    Der Vermieter könnte den Beschluß also noch anfechten, wenn die Frist noch nicht verstrichen ist.


    LG
    das Schnauzermädel

  • ICH würde mir eine andere Wohnung suchen und versuchen den "alten" Vermieter auf Schadensersatz zu zwingen.
    Anwalt fragen !

  • Ich finds ein bisschen unfair, so auf ihr rumzuhacken,weil sie ihre Frage so gestellt hat.
    Umziehen kostet auch Geld, ich könnte einen Umzug im Moment zum Beispiel absolut nicht bezahlen :( :


    Zu dieser "Entscheidung" wird es doch was Schriftliches gegeben haben oder? Damit und dem Mietvertrag würde ich zum Mieterbund gehen und mir helfen lassen. Grundsätzlich würde ich aber wie die anderen sagen, man kann nicht Monate lang 3 Hunde dulden und dann auf einmal nur noch einen, das kanns ja nicht sein, und immerhin wird dein Hund ja schon fast 3 Monate geduldet, bzw. wurde mündlich genehmigt.


    Ganz wichtig finde ich nochmal für alle, deren Hund nicht explizit im Mietvertrag erlaubt ist: Holt euch was schriftliches! Euer Vermieter kann euch noch so nett, die Haltung mündlich zusagen, auch das ist eigentlich verbindlich, aber das kann niemand nachweisen und ihr seit bei sowas in der Beweispflicht, da der Vermieter ja den Mietvertrag auf seiner Seite hat. Alles, alles schriftlich machen!

  • Ich würde auch auf jeden Fall zum Anwalt gehen und mich zumindest beraten lassen...ihr habt immerhin noch eine Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters, diese zeit würde ich ausnutzen.


    Ja, wenn es möglich wäre würde ich umziehen ....ABER ich weiß, das das sehr teuer werden kann...Kosten die ich wiederum versuchen würde dem ehemaligen Vermieter aufzubürgen...ab zum Anwalt und Beratungsgespräch aufsuchen...

  • das_caro :gut: :gut: :gut:
    es gibt manchmal situationen, in denen eine hundehaltung einfach nicht mehr möglich ist. so schlimm es dann auch ist, der hund muß dann abgegeben werden. that's life. jemanden deswegen zu verurteilen finde ich auch fragwürdig, vor allen dingen, wenn derjenige hier um hilfe anfragt.


    die beiträge vom schnauzermädel sind bisher das wichtigste an infos, dennhier haben wir ja keine normale vermieter-/mieter-situation, sondern obendrauf die eigentümergemeinschaft.


  • Ganz genau so isses!
    Hier wird die ganze Zeit von Mietverträgen geredet aber es ist eine ganz andere Situation wenn man eine Eigentumswohnung anmietet. Da ist der Vermieter selber nämlich nochmal gebunden, nämlich an die Beschlüsse der Eigentümerversammlung.
    Selbst wenn der Vermieter jetzt eine schriftliche Genehmigung austellen würde, wäre diese aufgrund des Beschlusses der Eigentümerversammlung nichtig.
    Es gibt aber wohl die von Schnauzermädel beschriebenen Wege dagegen zu gehen. Die Frage ist, wie sinnvoll das ist. Ich als euer Vermieter würde es nicht tun, ich krieg da auch jemand ohne Hund rein und ich muss mich langfristig mit den anderen Eignern auseinandersetzen...noch wenn ihr schon lange ausgezogen seid hab ich immer noch den Zwist mit den anderen...


    Ich würde auch umziehen, allerdings sagt sich das ja oft leichter als es getan ist... viele Foris hier wissen genau: Mit Hund auf Wohnungssuche ist meistens schwer und geht selten schnell. Wobei ihr es da mit dem kleinbleibenden, jungen Hund sicher noch gut getroffen habt!
    Am besten gleich morgen die Zeitung nach Wohnungen durchforsten und gucken gehen... nutzt das junge Alter von eurem Hund, dann nützt es wenigstens mal was, dass Welpen alle Herzen schmelzen lassen ;) .

  • Jaja, die DF-Gutmenschen...


    "lieber unter der Brücke schlafen als den Hund abgeben" - schon mal im Winter oder wenn es pisst draußen geschlafen? Wie hältst du dich warm? Und den Hund? Ist das dann noch hundegerecht?? Wo stellst du deine Möbel hin? Auch unter die Brücke? Was meinst du, wie lange die da stehen? Hast du Kinder? Sollen die in der Schule als neue Adresse dann angeben: "Reichenbachbrücke München" oder "3. Brücke übern Rhein"?? - und zu guter letzt: was machst du wenn alle Brücken schon belegt sind (gerade im Sommer ein großes Problem)??? :hust: :roll:


    "ich würde sofort umziehen" - wohin? von was bezahlen? was wenn ich auf die schnelle keine Wohnung finde?? aber ich hab natürlich vergessen, das "wahre" Hundehalter/innen lieber unter der Brücke schlafen..... :lachtot:



    Also, ich würde auch als erstes einen Anwalt einschalten und diesen befragen. Eine Erstberatung so schnell wie möglich. Und dann weiterentscheiden.
    Entweder es findet sich eine gute Lösung oder du musst neu nachdenken. Wenn ein Umzug in Frage kommt, würde ich mich aber auch auf die Suche machen, denn in einem solchen Haus wird es vermutlich immer wieder Ärger geben.

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