Stafford hat sich gewehrt!

  • Soweit ich weiß, ist es hier in Niedersachsen so, daß der Hund sehr wohl zubeissen darf, wenn HH oder Hund ernsthaft bedroht wird. Ich frage mich, wieso niemand den Besoffenen angezeigt hat. Kumpel hin oder her, wenn er blau ist und nicht auszubremsen, würde ich ihn in einem solchen Fall notfalls wegen Bedrohung, Körperverletzung oder was auch immer anzeigen, wenn mir das meinen Hund zurückbrächte!


    Wie die rechtliche Lage diesbezüglich in Köln ist, weiß ich natürlich nicht. Der Tip mit der Rechtsberatung ist gut.

  • Grundgütiger, ich habe mir gerade die Hundeverordnung von NRW angesehen. Wie sind DIE denn drauf?


    Also erstens hätte der Staff einen Maulkorb tragen müssen, steht da.


    Allerdings haben die auch sowohl den Mastino Napolitano als auch den "Römischen Kampfhund" in Liste I (was ist denn der römische Kampfhund? Lt. Recherche gibt es diese Rasse gar nicht, genau wie den "chinesischen Kampfhund")


    In Liste II (Hunde die zwar gehalten werden dürfen, aber außer der ständigen Maulkorbpflicht alle Haltungskriterien für Liste I-Hunde erfüllen müssen) taucht z.B. der Briard auf :-?
    Mach ich jetzt einen Denkfehler oder haben diejenigen, die diese Liste erstellt haben, überhaupt gar keine Ahnung?


    Hier mal zum Nachlesen:
    http://www.xexpress.de/xservic…d/hundeverordnung_nrw.htm

  • Der Chinesische Kampfhund ist doch nen Shar PEi oder nicht? Seid wann sind das Listenhunde? Oder haben die pauschal Molosser ( glaub ich zumindest, korrigiert mich) rein genommen?

  • also mir ist es bisher auch so bekannt gewesen,das ein hund zubeissen darf,wenn er oder besitzer ernsthaft bedroht sind..jedenfalls ist zb bei einem freund vom mir nichts passiert,als sein hund mal aus gerechtfertigten grund zugebissen hat..aber vllt ist das auch wirklich länderabhängig


    und zum thema betrunkene..da kann ich nur sagen..die herrschaften sind manchmal schwerer zu blocken als man sich vorstellt..und da spreche ich aus eigener erfahrung,als mal ein betrunkener im park zwischen rüdiger und louise gesprungen ist,als beide sich verbissen hatten (noch zu ihrer besch.. prügelzeit,die nun zum glück passé ist)..und der kerl hat sozusagen beide "umarmt" und hing genau mit dem kopf an den köpfen der hunde...mein mitbewohner und ich haben wirklich unsere liebe mühe gehabt,den kerl zu zweit von den hunden abzuziehen..und dann wollte er auch noch,als wir ihn dann endlich mal abgepflückt hatten,in die hunde latschen...da hat er von mir allerdings so einen tritt bekommen mit androhung,das er sich endlich verp... soll,das er sich dann letztendlich getrollt hat..aber das war echt ein akt..und vor allem kannte ich den kerl überhaupt nich,der war auf einmal da...menschen gibts echt :headbash:


    naja ich überlege in letzter zeit sowieso mehr und mehr richtig aufs land zu ziehen

  • Das mit dem "beißen erlaubt" ist m.W.n. so, dass das Leben der eigenen Familie bedroht sein muss, das ist nach dem Biss schwer zu beweisen...
    Ein pures Angreifen oder Überfall zählt da wohl nicht.

  • Zitat

    Soweit ich weiß, ist es hier in Niedersachsen so, daß der Hund sehr wohl zubeissen darf, wenn HH oder Hund ernsthaft bedroht wird. Ich frage mich, wieso niemand den Besoffenen angezeigt hat. Kumpel hin oder her, wenn er blau ist und nicht auszubremsen, würde ich ihn in einem solchen Fall notfalls wegen Bedrohung, Körperverletzung oder was auch immer anzeigen, wenn mir das meinen Hund zurückbrächte!


    Wie die rechtliche Lage diesbezüglich in Köln ist, weiß ich natürlich nicht. Der Tip mit der Rechtsberatung ist gut.


    Das war auch mein erster Gedanke nachdem ich das hier gelesen habe. Belästigung, Angriff oder so ähnlich, der Geschädigte hat angefangen und die Reaktionen herausgefordert.


    Wie das rechtlich dann aussieht weiß ich auch nicht, doch mein erster Weg wäre zum Rechtsanwalt gewesen und mir erklären lassen, was ich machen kann und welche Rechte ich habe.


    Habe allerdings auch eine Rechtschutzversicherung, da fällt die Entscheidung diesen Weg zu gehen leichter.


  • So schlimm ist die gar nicht, da waren andere damals schlimmer.
    Immerhin bekommt man seinen Hund der Anlage 1 Maulkorb- und Leinenbefreit. Ist halt viel Rennerei, aber dann lebt Hund normal, das ist in vielen Bundesländern anders.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Zitat

    Soweit ich weiß, ist es hier in Niedersachsen so, daß der Hund sehr wohl zubeissen darf, wenn HH oder Hund ernsthaft bedroht wird. Ich frage mich, wieso niemand den Besoffenen angezeigt hat. Kumpel hin oder her, wenn er blau ist und nicht auszubremsen, würde ich ihn in einem solchen Fall notfalls wegen Bedrohung, Körperverletzung oder was auch immer anzeigen, wenn mir das meinen Hund zurückbrächte!


    Wie die rechtliche Lage diesbezüglich in Köln ist, weiß ich natürlich nicht. Der Tip mit der Rechtsberatung ist gut.



    die rechtslage ist im prinzip überall die gleiche: es gilt sowohl beim hundebiss als auch bei anderen "notwehrsituationen" das prinzip der verhältnismäßigkeit. wurde im forum ja schon oft lang und breit diskutiert.


    ob die hh von dem betrunkenen ernsthaft bedroht wurde, sprich: ob gefahr für leib und leben bestand......das ist die grosse frage. und ich denke, nein, das wurde sie wohl nicht. erschwerend hinzu kommt, dass es eben auch noch ein listi war.


    die berühmte "notwehr" ist ein schwieriges gebiet - und wird im gegensatz zu z.b. den USA bei uns in DE sehr sehr eng ausgelegt.


    ein ersichtlich betrunkener, der den hund "belästigt" (ich geh jetzt einfach mal von dem aus, was die TE beschrieben hat, ich war ja auch nicht dabei!) ist keine gefahr für die hh. auch wenn man sowas weder gern liest noch hört - so ist es leider bei uns.

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