Erlaubt oder Tierquälerei?
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Hallo zusammen,
als ich heute morgen mit Rob die erste Gassi-Runde gemacht hab, ist mir etwas aufgefallen, zu dem ich gerne eure Meinung hören würde:
Wir waren in Richtung Wald unterwegs, als wir von einem schwarzen Mercedes überholt wurden. An sich nichts ungewöhnliches, doch da Rob so seine Probleme mit fahrenden Autos hat und hier ne beliebte Gassi-Gegend ist, hab ich den Wagen im Blick behalten. Auf dem Parkplatz vor dem Wald wurde er schließlich abgestellt, ich hab erstmal in sicherer Entfernung gewartet, man weiß ja nie. Und tatsächlich, die Frau stieg aus und holte einen Schäferhund aus dem Kofferraum. Tja, eigentlich normal, machen wir schließlich auch. ABER:
Das Auto war ein Coupe, mit getrenntem Kofferraum! (wenn ihr versteht was ich meine) Der Hund ist da drin also ohne Licht oder die Möglichkeit sich zu orientieren!Nun meine Frage: Ist es erlaubt, den Hund so zu transportieren? Oder mache ich mir zu viele Gedanken?
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Wenn das zur Tierquälerei zählt, dann "quäle" ich wohl auch meine Hunde gelegentlich.
Persönlich finde ich nun nichts schlimmes daran, wenn ich meine beide Hunde für KURZE Strecken im BMW (auch ein Coupe) mitnehm. Wenn der Mann z.B gerade mit dem Hundeauto (Jeep, große Doppelbox im Kofferraum) unterwegs ist.
Manchmal klappe ich die eine Hälfte der Rücksitzbank um, das sie durchspitzen können. Aber das scheint sie beide nur wenig zu beeindrucken.Für unseren Schäferhund war es am Anfang Streß pur, er kannte wohl gar kein Autofahren und hat demnach im Jeep sobald wir losfuhren sich mächtig übergeben bis zum gehtnichtmehr, trotz langsamen daran gewöhnen.
Dann hab ich ihn einmal unverhofft im BMW mitnehmen müßen, und siehe da- wahrscheinlich da alles dunkel und der Platz keine größeren Bewegungen zuließ, gab sich die Sache wie von alleine.
Mittlerweile fährt er im Jeep genausogerne wie im Coupekofferraum.Also, für kurze Strecken wie gesagt finde ich es nicht schlimm. Noch dazu sicherer als würden sie ungesichert im Beifahrerfußraum oder auf der Rücksitzbank liegen...
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Hallo zusammen,
dann müssten ja alle Schäferhund-Hundesportler, die ihre Hunde in einem Anhänger transportieren ihre Hunde quälen
Ich sehe da kein Problem - allerdings finde ich das bei einem Unfall etwas gefährlich. Mein Hund sitzt in einer Box auf den Rücksitzen und nicht im Kofferraum.
Vielleicht ist es für den Hund sogar besser - ich kenne ziemlich viele Vierbeiner, die ihre Leute während der Autofahrt mit Piepen und Bellen verrückt machen, weil sie mit den äußeren Umweltreizen nicht klar kommen.
VG
Anja -
Also ich find das unmöglich
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Ehrlich gesagt wäre ich bisher nicht auf die Idee gekommen, einen Hund so zu transportieren. Kommt wohl auf den Hund an, wie immer. Wenn ich mir ein Auto kaufen würde, dann sicher keinen Coupe...
SO wie ich meinen Hund kenne, würde sie es richtig doof finden.
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Ob das erlaubt ist, weiß ich nicht, ich persönich würde aber auch nie auf die Idee kommen, irgendein Lebewesen in so einem Kofferraum zu transportieren.
Da würde ich den Hund lieber angeschnallt auf den Rücksitz oder Beifahrersitz setzen.
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Ich persönlich mag es nicht, aber nur, weil ich meinen Hund gerne im Rückspiegel sehe. Allerdings hat meine Mutter ihren Wolfsspitz früher aus Ermangelung von Möglichkeiten auch so zum Tierarzt transportiert - er war weder ängstlich, noch sonst irgendwie verstört nach der Fahrt, einfach weil er es gewöhnt war.
Ich meine, in diesen Hundeanhängern sitzen die Hunde ja auch meist im dunkeln und können sich nicht wirklich bewegen - und solange man mit seinem Hund so nicht komplett durch Deutschland fährt, finde ich es für kurze Strecken durchaus in Ordnung. -
Vielleicht war es ja auch nur eine einmalige Ausnahmesituation, wer weiß das schon so genau hier ...
Alternativ kannst du die Dame ja mal persönlich darauf ansprechen, falls du sie erneut antriffst
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der Hund gilt nach §23 StVo als Ladung.
Zitat gesetztestext:
§23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. Er muß auch dafür sorgen, daß die vorgeschriebenen Kennzeichen stets gut lesbar sind. Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, daß sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist (§ 17 Abs. 1).Die ladung Hund wäre somit in einem Kofferraum ordnungsgemäß gesichert. Allerdings ist der 23 so schwammig das es vom Einzelfall und dem anhaltenden polizisten abhängt wie weiter vorgegangen wird. Dazu bestehen dann noch weitere Möglichkeiten.
Prinzipiell finde ich es nicht gut den hund so zu transportieren, auch wenn er vor dem gesetzt als Ladung gilt, wäre er für mich in einem geschlossenen kofferraum nicht ordnungsgemäß gesichert. Aber ich bin ja nicht das Gesetz.
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...nur so nebenbei...der Kofferraum eines CLK ist so klein,
dass da kein großer Einkaufskorb reinpasst in der Höhe...
wie also ein SchäferhundIch bin entsetzt
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