Zughundesport querbeet ;)
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Forstbehörde anfragen.
Weil Scooter kein Fahrrad ist, kann es da mal Differenzen geben, was das Befahren von Wegen betrifft.
Genau erklären, was du da machst, dass die Hunde jederzeit unter deiner Kontrolle stehen etc. und nett anfragen.
Teilweise ist es unterschiedlich geregelt, was das Befahren generell von Wald und Flur betrifft. -
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Also laut dieser Tabelle von Rosilein ist es in Bayern erlaubt. Zur Not was soll er schon machen
Da steht nix von Scootern.
Auch nicht im Bayerischen Gesetz (ich wohne an der Grenze, die bei mir durch den Wald verläuft und muss mich folglich an beide Landesvorschriften halten).
Man kann es aus dem Gesetzestext ableiten, dass demnach auch Gespannfahrten mit dem Scooter erlaubt sind, es kann aber die zuständige Gemeinde auch anders sehen und du müsstest aufs Fahrrad umsteigen (je nachdem, was für Jemanden du dann vor dir hast).
Gespannfahrten mit Trainingswagen, Bike & Trike sind erlaubt.
So wie der Artikel des WaldG Bayern formuliert ist, ist er was Scooter betrifft, Auslegungssache. -
Naja solange kein ausgewiesener Beamter mir sagt das das Verboten ist würd ich mir da keine grossen Gedanken machen ...
Rücksicht ist ja eh selbstverständlich.
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Jupp.
2004 durften auch noch Fahrradgruppen durch den Wald fahren....Darf man heute in einigen BLändern auch nicht mehr machen....
Aber wo kein Richter is.... gell.....
Da fallen wir Hundehalter doch noch gleich nen bissl mehr auf. -
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Hier ist auch leinenpflicht und trotzdem muss ich zum Gassi weg fahren oder mich mit tutnixen rumärgern und mich dann von den Haltern noch beleidigen lassen. Aber das gehört hier nicht hin ich hab mich heute schon genug geärgert ich wollte es nur grundsätzlich wissen und grundsätzlich ist es auch nicht verboten.
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Ich hab in Erinnerung Gespann bezieht sich auf das Gefährt und die Anzahl der Achsen. Hast du einen Wagen, gelten andere Regeln. Scooter ist m.e
Wie Fahrrad (oder Reiter) auf wald-und Feldwegen zu bewerten.
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Das ist das Schöne oder auch Unschöne an Jura: ist etwas nicht explizit Gesetzlich geregelt, ist ein Gesetz Auslegungssache. Und das kann dann eben pro oder kontra ausfallen.
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Die Frage ist dann noch - was bin ich als Canicrosser? Fußgänger? Ne.. Jogger.. Auch nicht wirklich, wie eben nicht automatisch Fahrradfahrer.. Das Problem ist einfach, dass diese "Nutzung" einfach kaum ein Bundesland irgendwie auf dem Schirm hat. Bei uns ist es ja grundsätzlich erlaubt und die Konflikte sind auch eher selten, weil man viel Raum hat, sich aus dem Weg zu gehen. Da wo man öfter Begegnungen hat, würde ich auch im Zweifel einmal charmant fragen und dann ists doch in aller Regel auch okay. Bei uns ist es zb grundsätzlich verboten Hunde im Wald frei laufen zu lassen.. Ich hatte nie ein Problem mit den Jägern und Förstern. Weil nett gegrüßt, nett erklärt, dass Hunde bei mir bleiben, bzw der wo ichs nicht garantieren kann, der ist eben angeleint und so war es immer friedliche Koexistenz.
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Ich fahre ja eben dort, weil da nie jemand ist, ich hab den Typen noch nie vorher gesehen. Jäger schon oft ob nun mit oder ohne Leine und auch schon im Gespann sie waren immer sehr nett bis jetzt. Ich glaub auch nicht das der was zu sagen hatte sonst hätte er sicher auf meine Nachfrage reagiert.
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