Charly - "Nur" Patenhund oder doch zum eigenen machen?
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Oje, ich komm grad erst dazu hier mal drin zu lesen. Es liest sich wie ein kleiner Krimi.
Du hast mein vollstes Mitgefühl, wir haben ähnliches hinter uns. Blöde Vermieter, blöde Nachbarn! Hatte mich deswegen auch extra hier angemeldet.
Scheinbar bist du aber vom hartnäkigen Schlag, wenn es um was geht, was dir am Herzen liegt. Urteile lesen, durch juristischen Kauderwelsche wühlen, Wohnungen gucken, eine Krise bekommen, Heulattacken, Wut auf die Nachbarn, die Vermieter ... Bei mir haben sich Durchhalten und Diplomatie bezahlt gemacht! Das wünsche ich dir auch! Meine Daumen sind gedrückt. -
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Hi
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Ähm ja. Ich bin wirklich ziemlich stur und hartnäckig. Kann man jetzt als Stärke oder als Schwäche sehen :)
Ich rufe heute nachmittag mal unsere Rechtschutzversicherung an, einfach nur um sicher zu gehen, ob ich das richtig verstanden habe, was ich im Internet gefunden habe.
Ein einziges mal werde ich auch noch mit dem Vermieter reden. Da im Mietvertrag steht, es gehe rein um die Beeinträchtigung anderer Mieter, kann ich dem Argument nicht folgen, dass die Tochter des Vermieters nein sagt, weil sie selber keinen Hund halten kann, weil sie arbeiten muss. Bei sowas werd ich echt sauer, da fühl ich mich verarscht. -
Bei dieser Art von Verträgen ists so, das nur EINER dagegen sein muß, in eurem Fall die Tochter,
dann kannste Rechtlich nix mehr machen.
Dann mußte dir ne andere Wohnung suchen.
Tut mir sehr leid für Euch!!! -
Man, ich kan dich verstehen das du dich da verarscht fühlst, aller wenn ich ned kann sollen die auch ned haben!!
Ich wünsch euch Stärke, Durchhaltevermögen und ERFOLG
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Aber es steht ja nicht im Vertrag, dass es der Zustimmung der anderen Mieter bedarf, sondern nur, dass diese nicht beeinträchtigt werden sollen. Uns und die Tochter trennt noch eine mittlere Wohnung - die Beeinträchtigung soll sie mir erstmal zeigen.
"Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die
Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden.
Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die
Entfernung eines "Golden-Retriever"-Hundes zu verlangen und den Mietern zu
untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten. Landgericht Freiburg,
Az.: 3 S 240/93""Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird. (LG Hamburg, AZ 311 S 230/97)"
"Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
(AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89)"usw usw. Mal sehen, was meine Rechtschutzversicherung sagt.
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Was für ein Mist
Allerdings auf rechtlichen Wege hättest du vielleicht eine Chance wenn es sich um eine größere Wohnungsgesellschaft handeln würde. Bei einem privaten Vermieter dürftest du da wenig Aussichten haben.
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es gibt ja immer solche und solche Urteile . . letztenendes würde es im Fall des Falles dann ja auch wieder darauf ankommen wie der Richter, der das entscheiden soll die ganze Sache sieht . .
aber mal die Rechtslage ganz außen vor gelassen . . . natürlich ist es möglich sich - schlimmstenfalls vor Gericht - die Hundehaltung zu erkämpfen . . die Frage ist aber doch, ob man dann glücklich in der Wohnung wird . . klar hat man dann den Hund, aber sicherlich den Vermieter und vll auch noch einige Nachbarn gegen sich und ob man da dann in Ruhe leben kann . . . das bezweifel ich doch stark . . .
es gibt doch schon oft genug Probleme, obwohl Vermieter und Nachbarn der Hundehaltung erst zustimmen . . . wie das dann in einem Haus ausartet, wo von vorneherein schon einige gegen den Hund sind möcht ich ehrlich gesagt net wissen
denn wenn die Leute wollen, finden sie immer was, womit sie euch Probleme machen können . . .
kann euch da nur empfehlen euch ne neue Wohnung zu suchen in der Hundehaltung erlaubt ist
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Mach doch mal eines: Geh doch mal durchs ganze Haus und frage alle Parteien, ob sie was gegen einen Hund im Haus hätten und ob sie dir das schriftlich geben.
Denen kann man den Hund ja bestimmt schmackhaft machen (nen Labbi-Mix zieht doch immer) und so.
Und damit dann nochmal zum Vermieter gehen bzw. das Gespräch suchen.
Notfalls mit Auszug drohen.
Aber alles auf freundlicher Basis, also keine Erpressung starten, sondern freundlich und geschickt argumentieren, dass der Hund für euch wichtig ist, dass die anderen Parteien nix dagegen haben und das ihr euch bei einer Absage von ihm wohl oder übel was Neues sucht (ob ihr das nun tut oder nicht ist da ja erstmal egal) und dass ihr es schade findet, dass ein eigtl noch tierlieber Mensch (weswegen ihr ja dahin gezogen seit) das so streng sieht. -
Zitat
Aber es steht ja nicht im Vertrag, dass es der Zustimmung der anderen Mieter bedarf, sondern nur, dass diese nicht beeinträchtigt werden sollen. Uns und die Tochter trennt noch eine mittlere Wohnung - die Beeinträchtigung soll sie mir erstmal zeigen.
"Hat zudem der Vermieter keine konkreten sachlichen Gründe, die gegen die
Zulässigkeit der Tierhaltung im Einzelfall sprechen, muß er diese dulden.
Im vorliegenden Fall war die Vermieterin damit nicht berechtigt, die
Entfernung eines "Golden-Retriever"-Hundes zu verlangen und den Mietern zu
untersagen, in der Mietwohnung einen Hund zu halten. Landgericht Freiburg,
Az.: 3 S 240/93""Wenn sich nur ein Mieter über einen Hund beschwert, kann der Vermieter nicht fordern, dass das Tier abgeschafft wird. (LG Hamburg, AZ 311 S 230/97)"
"Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung kann widerrufen werden, wenn der Hund andere Mieter belästigt. Gelegentliches Bellen oder Jaulen ist jedoch nicht zu vermeiden und muß hingenommen werden.
(AG Hamburg-Altona, AZ 316a C 97/89)"usw usw. Mal sehen, was meine Rechtschutzversicherung sagt.
Der Unterschied ist der, das bei vorhandenen Hunden die Haltung nich so einfach untersagt werden kann.
Das gilt aber nicht für Häuser, wo noch kein Hund lebt. Da hat der Vermieter das Recht, ja oder nein zu sagen. Da reicht EINE einzige Aussage aus.
Selbst wenn er es erlauben müßte, glücklich wirst du da nicht mehr. -
Uns ist klar, dass wir dann wegen der Stimmung nicht mehr lange hier wohnen wollen würden. Es geht ja auch nur darum, sich etwas Zeit zu verschaffen, damit wir nicht Hals über Kopf ausziehen müssten. Wenn man es ein paar Monate hinziehen könnte, würde das schon reichen.
Habe grad mit der Rechtschutzversicherung telefoniert, der meinte, ich könnte es einfach drauf ankommen lassen, vielleicht passiert ja gar nichts, und wenn doch, dann zieht sich sowas ewig hin und man hat genug Zeit, sich ne andere Bleibe zu suchen. Und sowas von nem Anwalt, das sind doch auch alles Bösewichte
Haben nochmal ein Schreiben aufgesetzt. Denke, wenn er dann immer noch nein sagt, machen wir es trotzdem und fangen schon mal an, was Neues zu suchen.
@ chucky1: Danke für den Hinweis. Das versteh ich. -
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