Ist ein Würgehalsband ohne Stop etwa notwendig ?!
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Huhu und hallo!
Wir sind auch auf einem SV-Platz und bei uns ist es ebenfalls so: jedem das was ihm gefällt ... ABER Gliederhalsbänder dürfen NICHT auf Zug gestellt sein!
Das steht bei uns in der Platzordnung.
Wenn du also mit Gliederhalsband arbeiten möchtest, was in meinen Augen nicht verwerflich ist (hab ich auch eine Zeit lang gemacht, nur ist e smir mitlerweile zu doof immer das Halsband zu wechseln), dann stell es doch einfach so ein, dass es nicht in den Zug geht!
Ansonsten finde ich es schonmal sehr gut, dass bei dem SV-Platz so "modern" gearbeitet wird. Es gibt viele SV-Plätze, bei denen ist es noch lange nicht so!
Ich hoffe, dass es bald auf alle SV-Plätzen so ist wie bei uns ... mit Clicker, Geschirr, Spielzeug, positiver Bestärkung und jede Menge Spaß und Freude für Hund und Halter!
LG, aussiemausi und Cheyenne!
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Hi
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@Fräulein Wolle
Der Passus ist nicht herausgenommen, es ist jetzt zweideutig.
Im PSK z.B. keine BH ohne Kette.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Im PSK z.B. keine BH ohne Kette.
aber nicht in jedem psk.
gruß marion
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Zitat
Wir sind auch auf einem SV-Platz und bei uns ist es ebenfalls so: jedem das was ihm gefällt ... ABER Gliederhalsbänder dürfen NICHT auf Zug gestellt sein!
Das passt ja auch, man darf ja auch bei Prüfungen nicht auf Zug stellen.
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Zitat
aber nicht in jedem psk.
gruß marion
Wenn du einen PSK-VPG-Richter hast, dann vergiss es. Die sind sich einig.
ZitatWarum ich kein Stoffhalsband zulasse? Ganz einfach: Es ist eindeutig geregelt. Es ist laut Leitfaden ein unzulässiges Halsband. Sicher, es wird am Halsband nicht eingewirkt, aber dann können die Hunde doch auch z. B. einen Stachel tragen, ist doch egal, wird ja auch nicht dran eingewirkt.
Die Art der Halsung ist geregelt. Genauso wie andere Dinge in der PO und im Leitfaden geregelt sind. Ich habe als Richter die Aufgabe die Einhaltung der Regeln zu überprüfen. Mir steht es nicht zu, meine eigene PO zu schreiben und Sachen zu akzeptieren die nicht zulässig sind. Meine persönliche Meinung tut in diesem Falle nichts zur Sache. Ich darf als Richter nicht gegen die Regeln verstoßen, also achte ich auf die Einhaltung.
(S. Roggenbau)
Und dummerweise hat er da Recht. Der Leistungsrichter-Leitfaden erlaubt genau das einreihige Gliederhalsband oder für die BH ein Brustgeschirr. Ein anderes Halsband wird nicht erwähnt.
Sprich gerät man an den falschen Richter, dann läuft man mit einem normalen Halsband keine BH und selbst eine Klage im Nachhinein hat keinen Erfolg.LG
das Schnauzermädel -
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Im DVG ist Kettenhalsband nicht mehr Pflicht.
Wieso Würger? Du hast doch normalerweise zwei Ringe an dem Halsband. Eins eingehakt, stellst Du das Halsband auf Zug, in den anderen Ring eingehakt, haste n stinknormales Halsband.
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Zitat
@Fräulein Wolle
Der Passus ist nicht herausgenommen, es ist jetzt zweideutig.
Im PSK z.B. keine BH ohne Kette.LG
das SchnauzermädelMein letzter Stand war so, daß es in der VPG-Prüfungsordnung zweideutig ist (in der VPG-Prüfungsordnung gibt es ja nen eigenen BH-Teil im Heftchen) und in der BH-Prüfungsordnung (die hat ja auch ein eigenes Heftchen) eindeutig gesagt wird handelsübliches Halsband oder Geschirr. Überall halt ohne Zug und ohne sonstige Schmerzeinwirkung...
Desweiteren hängt es halt viel vom Richter ab. Was der Richter am Tag der Prüfung sagt ist Gesetz. Egal was fürn Schmarrn das ist. Wobei ich da auch konsequent die Prüfung sein lassen würde, mich weiter oben danach beschweren würde und dann halt woanders Prüfung machen würde...
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In der PO ist es zweideutig.
Der engagierte Richter wird dann also in den Leistungsrichter-Leitfaden schauen, schhließlich formuliert der die Anforderungen der PO nochmals viel genauer.
Und findet er dann diesen Passus:ZitatDer LR sollte daher sein Augenmerk in allen Abteilungen insbesondere auch auf die
Halsbandpflicht (handelsübliches Gliederhalsband, einreihig) richten. Dieses Kettenhalsband
darf nicht mit Stacheln, Krallen oder anderen Haken versehen sein. Es muss locker umliegen. So
genannte „Zeckenhalsbänder“ sind vorher abzunehmen. Lediglich in der BH/VT-Prüfung ist ein
Brustgeschirr zugelassen, an dem jedoch keine weiteren Schnallungen angebracht sein dürfen.
Die Beschaffenheit des Kettenhalsbandes, insbesondere hinsichtlich des Gewichtes, sollte von
der handelsüblichen Ausführung nicht abweichen.LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Im DVG ist Kettenhalsband nicht mehr Pflicht.
Wieso Würger? Du hast doch normalerweise zwei Ringe an dem Halsband. Eins eingehakt, stellst Du das Halsband auf Zug, in den anderen Ring eingehakt, haste n stinknormales Halsband.
Sag ich doch die ganze Zeit schon, viele große Hunde haben eins, ohne auf den HP zu gehen, weils einfach bequem ist.
Und jeder einigermaßen vernünftige HH weiß, daß das Halsband auf Zug, zum üben NICHT geeignet ist, da der Weg vom Kommando bis zum Schmerz viel zu lang ist. -
Ein Kettenwürger ist auch nur ein Halsband und wenn man nicht will, dann würgt es auch nicht.
Ist es notwendig? Hm, bei manchen Prüfungen kann es Probleme geben und bevor ich da lang rumstresse und rumdiskutiere trägt mein Hund eben Kette, bringt ihn ja nicht um.
Im Übrigen habe ich auch im Alltag grad an meinem jungen Wilden in ernsthaften Situationen eine Kette dran, nachdem ich einmal bei einem befreundeten Hovi erlebt habe wie "stabil" Leder wirklich ist, vertraue ich da lieber auf die guten alten Kettenglieder -
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