Schutzvertrag - Abgabe nur zurück an Tierschutz?
-
-
Huhu zusammen,
ich hab da mal 2 Fragen, denn von genauen rechtlichen Dingen habe ich dabei keine Ahnung:
1. In vielen Schutzverträgen steht drin, dass man das Tier nur an den verein zurück abgeben darf bzw. mit Rücksprache des Vereins weitergeben darf.
Ist das Rechtens?2. Wenn oberes rechtes ist, wie verhält es sich, wenn sich der Verein auflöst bzw. nicht mehr existiert? Kann man anschließend frei über das Tier verfügen?
Danke :)
-
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Schutzvertrag - Abgabe nur zurück an Tierschutz?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
-
-
Hallo
zu 1)
es ist ein Vertrag nach BGB, das heisst die Parteien unterschreiben das, worauf sie sich verbindlich geeinigt haben. Das ist dann rechtens und verbindlich, es sei denn, es verstößt gegen ein anderes geltendes Recht.
So wird zum Beispiel heftig diskutiert, ob eine Klausel - dass der Hund kastriert werden muss, nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Aber dass ein TS Verein sich absichert, dass ein Hund nicht unkontrolliert zum Wanderpokal wird, das dient sicher dem Schutz des Tieres, von daher würde ich keinen Grund sehen, die Rechtsgültigkeit des Vertrages bzw. der Vertragsklausel anzuzweifeln.
Außerdem: wenn jemand, der einen Hund aus dem TS aufnimmt, den dann wieder abgeben muss (ausser bei Krankheit), dann hat der sich wohl in den meisten Fällen nicht genug Gedanken vorher gemacht -- und dann darf man getrost an seiner Fähigkeit zweifeln, wirklich die besten Entscheidungen für den Hund zu treffen. Von daher halte ich eine solche Klausel auch für legitim.
Man könnte diskutieren, wenn der Hund laut Vertrag ab einem bestimmten Zeitpunkt nach Vermittlung in das Eigentum des neuen Halters übergeht (Vertrag lesen, da steht das drin, das wird unterschiedlich gehandhabt) -- ob das dann ein unzulässiger Eingriff in die Eigentumsrechte wäre. Das müsste allerdings ein Gericht entscheiden, weil hier dann zwei Normen kollidieren würden. Vor Gericht und auf hoher See weiss man nie, wie es ausgeht. Man könnte nämlich auch argumentieren, dass mit der Unterzeichnung des Vertrages der neue Halter (und später dann auch Eigentümer, wenn ein Eigenumsübergnag im Vertrag vorgesehen ist) dass ja freiwillig unterschrieben hat, und somit mit dieser Einschränkung seiner Verfügungsrechte einverstanden war.
zu 2)
Wenn sich der Verein aufgelöst hat, dann gibt es noch -- zumindest für eine begrenzte Zeit (z.B. auch für Forderungen etc,) einen Rechtsnachfolger. Der ist dann zuständig für Rechte und Pflichten aus vergangenen Verträgen.
Aber die eigentlich interessante Frage ist aus meiner Sicht: warum soll das Tier abgegeben werden, und warum besteht das Interesse, das am TS vorbei zu tun?
-
Ich vermute dass es dazu sicherlich Urteile gibt die man raussuchen könnte.
Im Falle der Kastrationsflicht ist es ja nun inzwischen mehrfach von Gerichten abgeschmettert worden, diese Pflicht ist also ungültig. -
Zitat
zu 2)
Wenn sich der Verein aufgelöst hat, dann gibt es noch -- zumindest für eine begrenzte Zeit (z.B. auch für Forderungen etc,) einen Rechtsnachfolger. Der ist dann zuständig für Rechte und Pflichten aus vergangenen Verträgen.
ist das ein fester Zeitaum? wenn ja, wie lang?
oder variabel?ZitatAber die eigentlich interessante Frage ist aus meiner Sicht: warum soll das Tier abgegeben werden, und warum besteht das Interesse, das am TS vorbei zu tun?
selbst wenn ich es abgeben wollen würde, würde das hier nicht zum Thema gehörenallerdings interessieren mich nur generell die gesetzlichen Dinge, da ich auch VK und NK für Tierschutzvereine mache, ich eine Verträge kenne und einen Verein, der sich vermutlich auflöst
daher interessiert mich einfach auf rechtlicher Seite, was halt mit Vertragspunkten passiert, wenn der eine Vertragspartner als juristische Person nicht mehr existiert
-
Aber kaufe ich mir im Tierheim nicht einen Hund, mit der Absicht Eigentümer und nicht nur Besitzer zu werden? In den Verträgen ist idR ja nichts zu etwaigen Eigentumsvorbehalt geregelt.
Und wenn ich Eigentümer bin, kann ich dann nicht nach freiem Willen über das Tier verfügen? -
-
Zitat
Aber kaufe ich mir im Tierheim nicht einen Hund, mit der Absicht Eigentümer und nicht nur Besitzer zu werden? In den Verträgen ist idR ja nichts zu etwaigen Eigentumsvorbehalt geregelt.
Und wenn ich Eigentümer bin, kann ich dann nicht nach freiem Willen über das Tier verfügen?
denke, das ist wieder nen anderes Thema ;-)es gibt Verträge, wo man nur Besitzer wird
und in vielen Verträgen steht, dass der Hund ans Tierheim zurück geht und nicht an Dritte abgegeben werden darf
und um genau diesen Punkt soll es hier gehen -
Zitat
ist das ein fester Zeitaum? wenn ja, wie lang?
oder variabel?Oh, das würde mich auch interessieren (unabhängig von der Abgabe-Thematik) - der Verein, von dem ich Gremlin übernommen hab, hat sich zwischenzeitlich ja auch aufgelöst...
-
Zitat
denke, das ist wieder nen anderes Thema ;-)es gibt Verträge, wo man nur Besitzer wird
und in vielen Verträgen steht, dass der Hund ans Tierheim zurück geht und nicht an Dritte abgegeben werden darf
und um genau diesen Punkt soll es hier gehenNa ersterer Punkt ist doch aber nicht unerheblich?!
Wenn der Hund in mein Eigentum übergeht, ist eine KLausel nach der der Hund automatisch ans Tierheim zurückgehen muss oder das TH mitbestimmen darf nicht rechtsgültig.
Selbiges z.B. bei Verträgen von Züchtern, die festlegen, falls das Tier wieder abgegeben wird, dieses zuerst dem Züchter angeboten werden muss.
Anders wird die Sache jedoch, wenn die Bedingung an eine Vertragsstrafe gekoppelt ist - diese könnte theoretisch eingeklagt werden. Anrecht auf das Tier hat das TH dann aber trotzdem nicht!Wenn der Hund weiterhin Eigentum des Tierheims bleibt, dann habe ich erstmal überhaupt kein Recht selbiges weiterzugeben, gegen den Willen des Eigentümers. Genau wie bei anderen "Sachen" auch - ich kann den Mietwagen oder die Mietwohnung auch nicht beliebig weiter verkaufen ohne Zustimmung des Eigentümers!
-
Zitat
Wenn der Hund weiterhin Eigentum des Tierheims bleibt, dann habe ich erstmal überhaupt kein Recht selbiges weiterzugeben, gegen den Willen des Eigentümers. Genau wie bei anderen "Sachen" auch - ich kann den Mietwagen oder die Mietwohnung auch nicht beliebig weiter verkaufen ohne Zustimmung des Eigentümers!
klar, aber was ist, wenn der Eigentümer als solcher durch Vereinsauflösung nicht mehr existiert?darum geht es mir doch
dass es Unterschiede gibt, von Eigentum zu Besitz, bestreite ich ja nicht und das ist schon klar
mir gehts halt nur darum, wenn man nur Besitzer wird -
Schutzverträge sind immer so eine Sache... in vielen stehen Dinge, die nicht zulässig bzw. nicht durchsetzbar sind.
Wenn ich einen solchen Vertrag unterschreibe ist es eher eine moralische Frage, ob ich mich an das dort vereinbarte Rückgabeverfahren halte. Rechtlich durchsetzbar ist es von Seiten des Tierschutzes nicht. Einzige Möglichkeit da irgendwie auf den neuen Hundehalter einzuwirken, wäre eine einklagbare Vertragsstrafe, die jedoch in allen mir bekannten Schutzverträgen gefehlt hat.
-
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!