Mein Hund hatte heute ein Kind gebissen.
- Dragonh3art
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Ich möchte nochmal anmerken, dass Hund und Kinder durchaus voneinander getrennt waren im Fall des TS. Das heißt, es lag hier kein komplett verantwortungsloses Verhalten vor meiner Meinung nach. Es war nicht unbedingt damit zu rechnen, dass ein knapp 2-jähriger die Terrassentür öffnet, um den Hund raus zu lassen.
quote]Doch das ist schon sehr verantwortungslos...finde ICH...der Hund mußte mit ansehen wie ein fremdes Wesen in "seinem" Garten herumwuselt.
Und als Eltern weiß man schon wozu kleine Kinder fähig sind...was die Tür betrifft.
Aber ich lasse definitiv mein eigenes kleines Kind nicht alleine zu den Nachbarn wenn ich weiß, das dort fremde Hunde sind (auch nicht als Großeltern)
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Es gab eine Verkettung unglücklicher Umstände (Kleinkind macht die Terrassentür auf), und dann hat der Hund unberechenbar reagiert und zugebissen.
Das wird es wohl gewesen sein und wenn man in Zukunft dafür sorgt, dass so eine Situation nicht noch einmal entstehen kann, muss der Hund auch nicht weg, nur weil der Nachbar das so will. Irgendwo hörts aber aber auch auf, denn im Endeffekt war es doch so, dass niemand die Kinder zu diesem Zeitpunkt im Auge hatte. -
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Aber ich lasse definitiv mein eigenes kleines Kind nicht alleine zu den Nachbarn wenn ich weiß, das dort fremde Hunde sind (auch nicht als Großeltern)Das ist ja auch in Ordnung, das ist DEINE Meinung und Handlungsweise. Aber nur weil jemand das anders handhabt und seine Kinder auch zu Familien läßt, die einen Hund haben, halte ich das deshalb nicht für verantwortungslos. Passieren kann immer was, und die Verantwortung liegt in dem Fall bei den Eltern des Kindes, bei dem ein anderes Kind zu Besuch ist.
Man lässt ein Kind ja auch mal mit den Eltern anderer Kinder zum Schwimmen etc. Auch da kann es zu Unfällen kommen, aber man vertraut den Eltern des anderen Kindes, dass diese auf das eigene achtgeben. -
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Das ist ja auch in Ordnung, das ist DEINE Meinung und Handlungsweise. Aber nur weil jemand das anders handhabt und seine Kinder auch zu Familien läßt, die einen Hund haben, halte ich das deshalb nicht für verantwortungslos. Passieren kann immer was, und die Verantwortung liegt in dem Fall bei den Eltern des Kindes, bei dem ein anderes Kind zu Besuch ist.
Man lässt ein Kind ja auch mal mit den Eltern anderer Kinder zum Schwimmen etc. Auch da kann es zu Unfällen kommen, aber man vertraut den Eltern des anderen Kindes, dass diese auf das eigene achtgeben.Ein vierjähriges Kind würde ich zb. nicht alleine mit anderen Eltern/Kindern schwimmen gehen lassen...ehrlich das ist Verletzung der Aufsichtspflicht.
Nicht in diesem Alter... -
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Ein vierjähriges Kind würde ich zb. nicht alleine mit anderen Eltern/Kindern schwimmen gehen lassen...ehrlich das ist Verletzung der Aufsichtspflicht.
Nicht in diesem Alter...Ist es nicht. Es gibt viele Alleinerziehende, die gar keine andere Wahl haben, als ihr Kind zuweilen fremdbetreuen zu lassen, auch weitaus Kleinere als Vierjährige. Und warum sollte eine Betreuungsperson nicht mit dem Kind ins Schwimmbad gehen???
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Ein vierjähriges Kind würde ich zb. nicht alleine mit anderen Eltern/Kindern schwimmen gehen lassen...ehrlich das ist Verletzung der Aufsichtspflicht.
Nicht in diesem Alter...Ist es nicht. Du überträgst die Aufsichtspflicht auf denjenigen Erwachsenen, der mit dem Kind schwimmen geht, und wenn was passiert, ist dieser in der buchstäblich "in der Pflicht".
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Ist es nicht. Es gibt viele Alleinerziehende, die gar keine andere Wahl haben, als ihr Kind zuweilen fremdbetreuen zu lassen, auch weitaus Kleinere als Vierjährige. Und warum sollte eine Betreuungsperson nicht mit dem Kind ins Schwimmbad gehen???
Ja aber in diesem Fall schließt Du mit der betreuenden Person (wie auch zb. mit dem Kindergarten) ein Betreuungsvertrag ab.
Hier geht es auch um versicherungstechnische Fragen. -
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Ist es nicht. Du überträgst die Aufsichtspflicht auf denjenigen Erwachsenen, der mit dem Kind schwimmen geht, und wenn was passiert, ist dieser in der buchstäblich "in der Pflicht".
Das stimmt nicht ganz...es kommt ganz auf die Situation , also die Umstände an, in denen das Kind betreut wird.
Und natürlich auch auf die Gründe der "andersbetreuung". -
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Das stimmt nicht ganz...es kommt ganz auf die Situation , also die Umstände an, in denen das Kind betreut wird.
Und natürlich auch auf die Gründe der "andersbetreuung".Handhabst du das in der Praxis wirklich so????
Unsere Nachbarskinder gehen hier ein und aus, seitdem wir hier wohnen ... da waren sie 5 und 7. Ich sehe da kein Problem drin und auch keine vernachlässigte Aufsichtspflicht der Eltern. Für mich ist es selbstverständlich, dass ich für die Kinder die Verantwortung übernehme, wenn sie hier sind, auch was die Hunde betrifft, und auch ohne Vertrag mit deren Eltern. -
Wenn man Kinder zu Besuch hat (ohne die Eltern), übernimmt man automatisch die Aufsichtspflicht. Dafür braucht man nichts Schriftliches!
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