Mein Hund hatte heute ein Kind gebissen.
- Dragonh3art
- Geschlossen
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Bei meiner Babysitterfamilie gehen die Nachbarkinder von 2-5 ein und aus. Werden gebracht und abgeholt, aber doch nicht permanent begluckt. Genau so andersrum. Finde ich einen super wichtigen Entwicklungsschritt für die Kinder, dass Mama eben nicht immer dabei klebt.
Mal abgesehen davon, dass ich dann ja im Prinzip auch meinen Job los wäre
Den Kleinen hatte ich schon mit wenigen Monaten Stundenweise und mit Mama in der Nähe. Den Großen ab 2 Jahre. Beim Baby, das diesen Monat kommt werde ich auch früh "einsteigen".
Wenn ich mir das extreme Klammern und die Verlustängste mancher Kinder angucke, würde ich es ganz genau so machen...Wenn man danach geht, wann und wo irgendwas passieren könnte... Da müsste mein seinen Kindern ja ständig alles verbieten, auch wenn sie schon was älter sind.
Ich mein, natürlich handhabt es jeder, wie er meint. Aber da gleich auf "Angriff" zu gehen, wenn Eltern es anders machen, finde ich ziemlich daneben.
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Zitat
Ich mein, natürlich handhabt es jeder, wie er meint. Aber da gleich auf "Angriff" zu gehen, wenn Eltern es anders machen, finde ich ziemlich daneben.
Wo war jetzt nochmal der Angriff?
Muss ich übersehen haben... -
Eine Verletzung der Aufsichtspflicht unterstellt zu bekommen, weil ich meine Kinder befreundeten Personen zur Aufsicht überlasse, würde ich als Mutter definitiv als Angriff empfinden.
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Na, die letzten Seiten sind ja nu wieder besonders hilfreich...
Lieber TS, weißt du schon was Neues von dem Mädel? Hast du deine Nachbarn heute schon gesprochen?
Wie geht es deiner Frau?Liebe Grüße, Harmke (die auf eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung hofft)
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Ich persoenlich wuerde ja schon mal die Kombi 4jaehrige/16monatiger nicht unbeaufsichtigt auf nem Trampolin rumhopsen lassen. Sorry, bis zu nem gewissen Alter werden bei uns Kleinkinder nur fremdbetreut, wenn der/die Betreuende auch zeitlich dazu in der Lage ist, staendig ein Auge aufs Kind zu haben (dazu sind z.B. professionelle Kinderbetreuungen verpflichtet - darum kann man das gar nicht mit diesem Fall hier vergleichen). Waere ein Erwachsener aufmerksam dabei gewesen, haette z.B. das Oeffnen der Terrassentuer verhindert werden koennen... oder - in anderen mir bekannten Faellen - der Sturz in den Gartenteich... der Stich mit dem spitzen Stoeckchen ins Auge... oder die Narbe an meiner Hand, als meine Oma einmal in den Garten ging und vergass, dass auf dem Boden irgendwo ne alte rostige Schere herumlag...
Klar haette der TS noch mehr machen koennen. Tueren kann man z.B. auch abschliessen. Gerade bei Kleinkindern ist der Handel voll mit Kindersicherungen fuer dieses und jenes. Eben weil sie unberechenbar sind. Aber jetzt draufzuhauen und zu fordern, der Hund muesse weichen, damit die Kinder in Zukunft sicher leben koennen, finde ich von den betroffenen Eltern wenig selbstreflektiert (im ersten Schock ginge es mir vermutlich nicht anders, aber ich hoffe, dass mit etwas Abstand auch eine vernuenftigere Sichtweise einkehrt).
Sicher hat jeder sein eigenes Empfinden von Sicherheit und Verantwortung. Ich persoenlich wuerd mein 4jaehriges nicht einfach mal so zu den Nachbarn rueber laufen und mit deren Kleinkind allein lassen, wenn die Eltern augenscheinlich mit anderen Dingen beschaeftigt sind. Ob da nun Hunde leben oder nicht, da vergewissere ich mich vorher lieber selber ueber die Situation und klaere, ob Herr und Frau XYZ in der Zeit anwesend und aufmerksam sein koennen (wenn ich wuesste, dass sie z.B. nebenher mit Bauarbeiten beschaeftigt sind, wuerde ich den Leuten die Verantwortung fuer mein Kind erst gar nicht zumuten).
Ab sagen wir mal Grundschulalter laege der Fall fuer mich anders, aber dann auch nur, wenn ich dem Kind zutrauen kann, dass es gewisse Regeln einhaelt (Tuer bleibt in jedem Fall zu, auf den Knirps ist achtzugeben und sofort Alarm zu schreien, wenn der was tut was er nicht soll). Bei den Kindern in unserer Familie mit juengeren Geschwistern klappt das wunderbar.
Und selbst dann bleibt ein Restrisiko.
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http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/aufsicht.htm
Schaut mal ganz unten auf der Seite, da steht etwas zum Stichpunkt : Gefälligkeitsaufsicht.
...das war es was ich meine: derjenige der begrenzt eine Zeitlang beaufsichtigt, ist nicht immer 100 % haftbar...hier handelt es sich um solch eine Gefälligkeitsaufsicht...selbst wenn ich Kinder zu Besuch habe heißt das noch lange nicht , das ich gesetzlich die gesammte Aufsichtspflicht übernehme....es kommt eben immer auf die Situation an..
Wenn ich gesetzlich verpflichtet wäre die gesammte Verantwortung zu übernehmen (außer vom moralischen Standpunkt aus betrachtet)...dann würde ich bestimmt kein einziges Kind hier mehr reinlassen.
Ich denke dieser Punkt ist auch für die betroffene Familie nicht unerheblich.
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Zitat
Bei meiner Babysitterfamilie gehen die Nachbarkinder von 2-5 ein und aus. Werden gebracht und abgeholt, aber doch nicht permanent begluckt. Genau so andersrum. Finde ich einen super wichtigen Entwicklungsschritt für die Kinder, dass Mama eben nicht immer dabei klebt.
Mal abgesehen davon, dass ich dann ja im Prinzip auch meinen Job los wäre
Den Kleinen hatte ich schon mit wenigen Monaten Stundenweise und mit Mama in der Nähe. Den Großen ab 2 Jahre. Beim Baby, das diesen Monat kommt werde ich auch früh "einsteigen".
Wenn ich mir das extreme Klammern und die Verlustängste mancher Kinder angucke, würde ich es ganz genau so machen...Wenn man danach geht, wann und wo irgendwas passieren könnte... Da müsste mein seinen Kindern ja ständig alles verbieten, auch wenn sie schon was älter sind.
Ich mein, natürlich handhabt es jeder, wie er meint. Aber da gleich auf "Angriff" zu gehen, wenn Eltern es anders machen, finde ich ziemlich daneben.
Ich hab es nicht als "Angriff" gemeint...
Ich schrieb aber auch das ich ZB. mein vierjähriges Kind nicht einem befreundeten Paar zum schwimmen mitlassen würde...das würde ich sogar nicht irgendeinem nahen Verwandten erlauben...WENN etwas passiert, würde es mehr als moralische Konsequenzen haben für mich.
DAS IST Verletzung der Aufsichtspflicht.Ein Besuch hingegen bei einer Kindergartenfreundin zu Hause, bei dem das Kind eine Zeitlang alleine dort bleibt...wäre GESETZLICH tragbar.
Was jetzt der eine oder andere erlaubt spielt für mich keine Rolle...es kommt immer auf die Umstände an.
Hier geht es vor allen Dingen um die gesetzliche Lage aus denen im einzelnen Konsequenzen gezogen werden.
Ich denke nicht das die Familie um die es hier handelt, die Aufsichtpflicht verletzt hat...jetzt vom moralischen Standpunkt mal ganz leicht abgesehen.
deshalb wird die Familie dessen Kind verletzt wurde (und ich hoffe INSTÄNDIG das es dem Kind dem Umständen entsprechend gut geht) nicht unbedingt mit einer Anzeige durchkommen. -
Wenn ein Einbrecher von meinem Hund gebissen wird, hat dieser Anspruch auf Schmerzensgeld, so habe ich das mal gelesen, dann doch in diesem Fall erst recht.
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Anzeige hin oder her es ist ein Kind verletzt worden und das vertrauen in den Hund ist weg.
Ich finde es nur immer interessant unter welchem Status die Hunde stehen .
Ich bin von klein auf immer mit Hunden zusammen gewesen aber hatte einer begossen wäre er auch direkt weg gekommen.
Er muss ja nicht eingeschläfert werden, vll findet sich ja jemand ohne Kinder?
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Zitat
Ich finde es nur immer interessant unter welchem Status die Hunde stehen .
Und ich finde es interessant, wie schnell ein geliebtes Familienmitglied bei manchen sein "dasein" verspielt hat. :/
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