Heute war das Ordnungsamt da :/
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Würde ich auch so machen.. Gerade beim Thema "Filmen nackter (fremder) Kinder" hört sich ganz schnell der Spaß auf.
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Ich würd mich nochmal beim Ordnungsamt melden, ihnen schildern, was gerade passiert und mich nach einem "Schlichter" erkundigen. Ich weiß nicht genau, wie man an so jemanden kommt.
Zu der Filmerei: ich glaube, das Recht am eigenen Bild greift hier nicht, denn in diesem Gesetz geht es nicht um das Filmen an sich, sondern die weitere Verwendung z.B. Veröffentlichung von Bildern / Filmmaterial, auf denen Personen zu sehen sind.
Es gibt aber noch einen anderen Paragraphen im StGB und das ist die 201 a, nachzulesen hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/201a.html
"Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Das dürfte greifen... -
lotuselise: Stimmt.
Greift das Ganze eigentlich auch, wenn der Filmer keine Personen, sondern nur einen Bereich des Gartens und z.B. den Hund filmt oder fotografiert? Ich glaube, seit G***earth gibts da neue Regelungen, oder? -
Keine Ahnung, ich hab das nur schnell rausgesucht, denn im Prinzip ist der Typ für mich ganz einfach ein Spanner, der vom ersten Stock seiner Wohnung aus sich Einblick verschafft über einen angebrachten Sichtschutz des TS.
Ob der jetzt dabei sein Gemüt erregt oder sein Geschlechtsteil - das dürfte ja erstmal egal sein.... :cough: :cough:
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Yup, daran hab ich auch zuerst gedacht. An Stelle des TS würd ich das doch mal so in der Nachbarschaft verbreiten, dann hört die Spannerei sicher ganz schnell von selbst auf
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Huhu,
meine Güte.. manche Leute haben echt nichts zu tun...
Meine Überlegungen wären:
1) Ihr solltet dem Hund einen richtigen Maulkorb kaufen, der es ihm ermöglicht, zu hecheln, Leckerchen aufzunehmen und zu trinken - ein Stoffmaulkorb ist nicht die richtige Wahl.
2) Ich würde zum Anwalt tigern und ihm spätestens JETZT den Fall übergeben.
3) Vielleicht wäre es ratsam sich einen Hundetrainer zu suchen, um zu gucken, ob der Hund einwandfrei durch den Wesenstest käme und diesen dann zu machen, auch wenn es sich nicht um einen Soka handelt.Viel Glück!
LG
Shalea -
Ich habe beide Threds still mitverfolgt. Jetzt möchte ich Dir doch auch einen Rat geben.
Geh in die Offensive. Spreche Deine "anderen" Nachbarn freundlich an. Erkläre ihnen den Vorfall und was ihr seit dem unternommen habt. Führe einfach ein freundliches Gespräch ohne negative Äußerungen zur Mutter/Oma des betroffenen Kindes mit den Nachbarn. Aufgrund Deiner Beiträge denke ich, dass das Dir nicht schwerfallen wird : )
Des Weiteren würde ich darauf hinweisen, dass es bisher noch nie einen vergleichbaren Vorfall gegeben hat. Ihr seit dem auch sehr besorgt seid, sowohl bzgl. des Kindes aber auch um Euren Hund. Und schließlich was ihr machen wollt, um solch eine Situation nicht wieder entstehen zu lassen.
Zuletzt würde ich jedoch auch darum bitten, die Privatsphäre insoweit zu respektieren, dass keine Film- u. Fotoaufnahmen des Grundstückes gemacht werden.
Ich wünsche Euch viel Kraft das Ganze durchzustehen.
PS: Ein User hat etwas vom Geschenk für die Kleine geschrieben. Ich finde die Idee gut.
Und: Ich würde auch einen "ordenlichen" Maulkorb kaufen. Dieser kann auch aufgesetzt werden, wenn Nachbarskinder mit auf dem Grundstück sind. Das gibt Euch, den Eltern der anderen Kindern ein viel sicheres Gefühl. Und der Hund kann damit bestimmt gut leben -
Da muß man das Filmen aber erst mal beweisen. Theoretisch wäre es ja möglich das er die Vögel im Baum oder das Flugzeug filmt. Auf der Straße ist das Filmen oder Fotografieren nicht verboten. Ich kann doch mal den Baum fotografieren. Ehrlich gesagt würde ich auch nicht besonders viel unternehme, denn dann wird das ganze noch viel weiter eskalieren. Was du meinst nennt sich Schiedsmann und die Adresse bekommt man dann vom Amtsgericht. Das ist die Vorstufe vom Gericht und auch das kann der eine oder andere sicher negativ auffasssen
Egal was der Wesenstest ergeben hat oder ergeben wird. Der Hund hat ja bereits zugebissen. Dadrin sehen sich die Nacbarn schon im Recht.
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Zitat
Da muß man das Filmen aber erst mal beweisen. Theoretisch wäre es ja möglich das er die Vögel im Baum oder das Flugzeug filmt. Auf der Straße ist das Filmen oder Fotografieren nicht verboten. Ich kann doch mal den Baum fotografieren.
Wenn du dabei in einen Garten oder in eine Wohnung fotografierst, darfst du es aber nicht veröffentlichen und als Beweis ist es auch nicht zulässig.
Und ganz ehrlich, ich würde ausrasten, wenn ich mitbekommen würde, dass irgendein verdrehter Nachbar mich oder meine Familie im Garten filmt.
Wenn ich dann noch mitbekommen würde, dass mein nackt im Garten laufender Sohn auf dem Band gelandet wäre, würde ich umgehend die Polizei verständigen. Die müssen dem nachgehen.
Oder allgemein wegen Stalking anzeigen, denn dieses Nachstellen bedroht massiv die psychische Gesundheit der Familie.Ich finde dieses Verhalten einfach richtig, richtig widerlich.
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Na, ich will damit nicht sagen das ich so ein Verhalten gut heisse. Nur bin ich mir ziemlich sicher, das wenn nun die Polizei eingeschaltet wird, die ganze Sache eskaliert. Wenn ich auf der Straße den Baum fotografiere und zufällig den Hund, der ja eine Maulkorbpflicht hat, ablichte kann es sehr wohl als Beweis eingesetzt werden.
Und wie hier auch schon geschrieben wurde, man muß aufpassen das es nicht eskaliert, denn Rattengift legt man ziemlich einfach aus.
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