Hundeverbot im Mehrfamilienhaus?

  • Hallöchen,



    folgende Situation:


    Mehrfamilienhaus, mehrere Eigentümer.


    Nun wurde in der Vergangenheit auf mehreren Eigentümerversammlungen wohl schon eingebracht, dass in der Hausordnung die Hundehaltung untersagt ist und man etwas gegen die Hunde tuen sollte.
    Bisher waren immer genügend Eigentümer da, die selbst Hunde besitzen oder besaßen.


    Die Lage wird jedoch immer brisanter. Leere Wohnungen werden schon nicht mehr an Hundehalter vermietet etc.


    Wie ist denn jetzt die Rechtslage?
    Wenn bei einer Eigentümerversammlung die Hundehaltung verboten wird, ist dies dann rechtens und ich muss aus meiner Wohnung (zur Miete) raus?


    Bei uns wohnen 4 Parteien mit Hund. 3 Mieter, 1 Eigentümer. (Von insgesamt 16 Parteien)

  • 100%ig wissen tu ich es nicht, aber solange kein eigentümer wechsel da ist (und nur dann kann der mietvertrag un wirksam sein) und im mietvertrag steht hundehaltung erlaubt, können die nicht viel machen.
    Es sei denn die nachbarn würden sich gestört fühlen, dann kann man dir entweder kündigen oder die haltung untersagen.
    Aber sonst eher nicht

  • Naja, es geht ja nicht explizit um mich. Die Nachbarn fühlen sich im "Allgemeinen" durch die Hunde im Haus gestört.
    (wir haben hier aber auch zwei Kläffer im Haus, über die ich mich selbst oft genug aufrege)

  • Was steht denn im Mietvertrag? Wenn die Hundehaltung aus verschiedenen Gründen zurück genommen werden kann, schaut es nicht so gut aus. Ansonsten könnte noch passieren, dass man sich keinen neuen Hund anschaffen darf wenn der eigene Hund verstirbt oder weggegeben wird.


    Ich persönlich würde versuchen beizeiten eine neue Wohnung zu finden. Denn wenn ein Mieter mal wieder meckert und es generell schon wegen diesem Thema zu einer Versammlung kam ...


    Ich hoffe, dass es zu einer gütlichen Einigung kommt :)


    OT . ich wusste doch das ich dein Avatar kenne ... hannoversches Forum ;)

  • Hihi, ja, da tauch ich auch auf ^^


    Im Mietvertrag steht grundsätzlich nach Vereinbarung. Handschriftlich habe ich hinzufügen lassen: Hundehaltung erlaubt.
    Unsere Vermieter sind auch nicht das Problem. Die lieben unsere Wuffs. Es geht eher um die Alten Herrschaften, die mit ihrer Zeit nix besseres anzufangen wissen, als andere Leute zu ärgern.


    Das ist mal wieder das typische: Ich Eigentümer, Du Mieter = Nix


    Wenns nur drum geht, sich keinen neuen Hund anzuschaffen...nagut....nen 5. wollten wir uns jetz nich noch ins Haus holen :D

  • Schwierig, weil es im Prinzip 2 unterschiedliche rechtliche Verbindungen sind.


    Auf einer Eigentümerversammlung kann ein Hundeverbot beschlossen werden. Wenn der Beschluß nicht einstimmig ist, dann kann ein Eigentümer ihn anfechten.
    Das ist sozusagen die eine Front, an der dein Vermieter steht. Da könnt ihr gar nichts dran ändern, das betrifft nur die Eigentümer, egal ob sie ihre Wohnung selbst nutzen oder vermieten.


    Dann hat der Vermieter die rechtliche Bindung zu dir. Wenn er dir im Mietvertrag die Hundehaltung erlaubt hat, dann muss er das theoretisch gewährleisten, wenn es keine Störungen durch die Hunde gibt.
    Das kann er aber nicht mehr, wenn es einen Beschluß gegen Hundehaltung gibt und er nicht gegen diesen Vorgehen möchte. Mieter finden sich fast immer, mit den Eigentümern muss er auskommen.
    Es sieht für dich also eher eng aus.
    Ob man da nun Schadensersatz fordern könnte (Umzugskosten, Maklerkosten, Renovierung, etc.) keine Ahnung.
    Zumal sich sicher schnell Menschen finden, die Störungen angeben, wenn so ein Klma m Haus herrscht. Und dann kann er die Abschaffung fordern.


    LG
    das Schnauzermädel

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