Einreisebestimmungen nach Deutschland (Hessen)
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Edit: Bitte keine illegalen Tips und Tricks vorschlagen!
Damit ist nämlich keinem geholfen.LG Britta
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und was passiert wenn sie dann in deutschland den hund anmelden will????
sorry kenn mich damit nicht aus, wenn das gehen würde... würde ich das auch so machen, aber was ist wenn ein nachbar sie nur einmal "anzeigt" oder meldet? -
Gewisse, nicht erlaubte Möglichkeiten sollte man vielleicht nicht so offen in einem Thread erörtern...
Denn dann könnten das Möglichkeiten bleiben...LG
das Schnauzermädel -
Zitat
Gewisse, nicht erlaubte Möglichkeiten sollte man vielleicht nicht so offen in einem Thread erörtern...
Denn dann könnten das Möglichkeiten bleiben...LG
das Schnauzermädel.....und wo ein Wille ist da ist auch ein Weg...
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Zitat
Bitte keine illegalen Tips und Tricks vorschlagen!
Damit ist nämlich keinem geholfen.Nur um das mal klar zu stellen. Ich habe das nicht geschrieben. Da muss wohl ein Hacker Langeweile haben.
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Zitat
Nur um das mal klar zu stellen. Ich habe das nicht geschrieben. Da muss wohl ein Hacker Langeweile haben.
der nette Hacker ist Moderator und hat auch brav mit "Britta" unterschrieben -
Hallo,
oh man das ist eine ganz schön besch... Situation. Habe vor kurzem das selbe Problem gehabt. Bin vor einigen Jahren nach Holland gezogen um hier zu studieren. Habe mir hier meinen Traum erfüllt und mir einen Hund aus dem Tierheim geholt. Zufällig ist es ein amerikanischer Stafford geworden, was überhaupt nicht geplant war. Als ich dann wieder zurück nach Deutschland wollte, wurde ich mit demselben Problem konfrontiert.
Da kann man glaube ich wirklich nicht viel machen
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hier noch was offizielles
"Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:
Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
Diensthunde und Behindertenbegleithunde,soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes)."
quelle: http://www.zoll.de/b0_zoll_und…/e0_kampfhunde/index.html
also, touris mit "gefährlichen" hunden dürfen - soweit der urlaub nicht länger als vier wochen dauert - hier in deutschland ihr geld lassen.
hunde, die in deutschland waren, bevor sie ins ausland verbracht wurden, dürfen auch wieder einreisen
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