Hundehaftpflicht bei Tierheimkosten?

  • Hallo


    Meine eigentlich immer treue und gehorsame Labidame is mir vor ein paar tagen doch mal ausgebüchst..
    Ich habe keine ahnung was ihr da in den sinn gekommen ist :headbash:
    Jedenfalls war sie ein ganzes we lang verschwunden und ich konnte sie erst in einem Tierheim einige Orte weiter ausfindig machen.
    Dadurch sind natürlich recht hohe kosten entstanden.(Unterbringung,Fahrkosten etc)
    Weiß jemand ob die Hundeversichrung (allianz) bei sowas greift?
    Auf der rechnung von dem Tierheim steht auch "Unterbringung zur Gefahrenabwehr"
    ich finde aber bei meiner Versicherung nichts entsprechendes..


    vielen dank schonmal
    mfg

  • hallo,


    ich glaube nicht, dass die versicherung dafür eintritt.


    du solltest dich freuen, dass du deinen hund heil zurück bekommen hast und zahlen. ;)


    gruß marion

  • De Haftpflicht ist dazu da Schäden zu regulieren, die Dritten entstanden sind. bzw. unberechtigte Forderungen abzuwenden.
    Hier hat aber kein Dritter einen Schaden erlitten. Das TH hat eine Leistung erbracht und stellt sie dir in Rechnung.
    Also entsteht nur dir ein "Schaden", so etwas ist aber nicht versichert, die Versicherung zahlt auch nicht für dein Sofa, wenn der Hund es demoliert hat.


    LG
    das Schnauzermädel

  • Weil du deinen Hund nicht ausreichend gesichert hast, soll jetzt die Versicherung die Kosten bezahlen? :???:
    Nimm es nicht persönlich, aber ich finde allein den Gedanken schon frech. Eine Versicherung ist dafür da um im Notfall Kosten/Schäden zu übernehmen, die man bei Dritten verursacht hat und alleine nicht zahlen könnte bzw. die einen in die private Insolvenz treiben würden. Wenn dein Hund z.B. auf die Straße läuft und einen Unfall verursacht wo sich z.B. eine Schadenssumme von 50.000 Euro ergibt. Aber die Versicherung ist nicht dafür da, um ein paar Euro zu bezahlen, die bei einer Unterbringung im Tierheim von wenigen Tagen entstehen. Zahl die Kosten selber, sicher deinen Hund in Zukunft besser und steh zu dem was du verbockt hast. Wenn jeder so denkt wie du, ist es kein Wunder das die Versicherungsbeiträge immer mehr steigen, weil jeder jeden noch so kleinen Betrag bei der Versicherung geltend macht. :roll:

  • Was hast Du für ein Glück, dass Dein Hund gefunden und dorthin gebracht wurde.


    Wenn man die ganzen "vermißt"-Threads mitliest, freut man sich für jeden mit, der ganz schnell wieder daheim ist.


    Wie hoch sind denn die Kosten tatsächlich? Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass "Pension" über ein WE plus Spritgeld solch unvorstellbare Summen ergeben.


    LG, Chris

  • Willst du tatsächlich die Fahrtkosten erstattet haben, um deinen entlaufenden Hund aus dem TH zu holen :hust:


    Ich würde denen, die den Hund ins TH gebracht haben und so viell. vor dem Unfalltod gerettet haben, einen Blumenstrauß schenken.

  • Zitat

    Ich habe keine ahnung was ihr da in den sinn gekommen ist :headbash:


    Ist sie läufig? Dann würde ich mir ganz andere Sorgen machen.


    Zitat

    Dadurch sind natürlich recht hohe kosten entstanden.(Unterbringung,Fahrkosten etc)
    Weiß jemand ob die Hundeversichrung (allianz) bei sowas greift?
    Auf der rechnung von dem Tierheim steht auch "Unterbringung zur Gefahrenabwehr"
    ich finde aber bei meiner Versicherung nichts entsprechendes..


    Die Kosten für die Unterbringung sind schon alleine deshalb gerechtfertigt, damit die Hundehalter - in dem Fall DU - künftig besser auf ihren Hund achten.


    Und die "Unterbringung zur Gefahrenabwehr" bedeutet eben nichts anderes, als dass der Hund lieber in einen Zwinger gesperrt wurde statt einen Unfall zu verursachen und dabei ggf. gar ums Leben zu kommen. Vor wenigen Wochen habe ich einen Hund auf der Autobahn "aufgelesen" und ins Tierheim gebracht. Die Besitzer hatten noch nicht mal gemerkt, dass er weg war :mute:


    Ich würde dem Finder mindestens einen Blumenstrauß, eine Flasche Wein oder sonstwas schenken und die Kosten für den Aufenthalt ohne zögern zahlen, wenn mein Hund unversehrt wäre.

  • Also erstmal vorweg..natürlich bin ich überglücklich das mein hund wieder da ist!


    Und mit den Fahrkosten sind nicht die gemeint die mir entstanden sind sondern dem Tierheim.
    Nein sie ist nicht läufig und normalerweise sehr gehorsam.
    Sie ist aber sehr kräftig und hat sich in einem moment meiner unachtsamkeit losgerissen.Ich weiß nicht ob sie was gewittert oder gesehen hat.die gegend war auch etwas unübersichtlich so das ich sie schnell aus den augen verloren hab.
    Die Rechnung beläuft sich immerhin auf über 200€.es ist nicht so das ich das nicht für meinen Hund bezahlen würde sondern das Tierheim hatte mir vorgeschlagen es bei meiner Versicherung zu versuchen.
    Dachte halt ich mach mich vorher selber erstmal schlau..

  • Naja, eigentlich sollten die im TH doch wissen, daß die Haftpflicht nur für Fremdschäden eintritt.


    Sei froh, daß er wieder da ist.

  • Da würde ich aber mal die Kostenaufschlüsselung sehen wollen........
    Nur das Wochenende?
    Normalerweise wird ein Fundhund wie ein Pensionshund berechnet: 2x Abrechnung als Pensionshund, und Fahrkosten fürs Abholen dazu. Fertig. Bei 200 Euro kann das kaum NUR das Wochenende gewesen sein..........oder?


    Birgit

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