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Gerade habe ich wieder in einem Thread gelesen, dass ein Hundehalter eine Schuld/Mitschuld bekommen kann, wenn sich zwei Hunde beissen. OBWOHL die eigenen Hunde an der Leine waren.
Wer spielt jetzt den Erklärbär für mich :)
Wenn ich mit den Hunden raus gehe, Beide an der Leine - und ein nicht angeleinter Hund stürmt auf uns zu, es kommt zu einer Beisserei. Warum trage ich da vielleicht eine Mitschuld? Was sollte ich sonst machen - außer meine Hunde an der Leine zu haben? 32 kg Labrador über einen Zaun werfen?
Ich dachte immer, dass man "auf der sicheren Seite" ist, wenn der Hund an der Leine ist.
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Ja stimmt (in der CH). Der Besitzer des Beissers trägt die Haftung. Angeleint oder nicht spielt keine Rolle. Find ich auch blöd.
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Man muss seinen Hund so sichern und führen, dass er niemanden schadet.
Ich weiß, was du meinst, aber dein Hund darf niemanden verletzen.
Tut er es trotzdem, auch an der Leine, musst du oder die Versicherung für den "Schaden" aufkommen. -
D.h. das sinnvollste ist es, dem angreifenden Hund kräftig eine vor'n Latz zu knallen und dann zu behaupten, dass man sich nur selbst verteidigt hat?! Auch schön, irgendwie.
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Zitat
Man muss seinen Hund so sichern und führen, dass er niemanden schadet.
Ich weiß, was du meinst, aber dein Hund darf niemanden verletzen.
Tut er es trotzdem, auch an der Leine, musst du oder die Versicherung für den "Schaden" aufkommen.Aber der angegriffene Hund muss sich doch wehren dürfen!
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Nö, in unserem Land muss sich ein Hund im angeleinten Zustand totbeissen lassen :/
Genauso wie Einbrecher uns anzeigen dürfen, wenn sie beim Einbruch vom Hund gebissen wurden BEVOR sie überhaupt was geklaut haben.
Traurig, aber wahr.
Deswegen blocke ich andere Hunde, da sind die Gesetze besser (naja)
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Hallo!
Das kommt daher, dass für Hundehaltung die Gefährdungshaftung greift.
Das heißt: Egal wie der Unfall passiert ist, solange der Hund einen Schaden anrichtet, bist du Schuld, da du alleine durch die Haltung eines Hundes eine potenzielle, aber gesellschaftlich akzeptierte Gefahr in Kauf nimmst.
Da kommt es auf eine Mitschuld des Geschädigten nicht an.
Es kann zwar Ausnahmen geben, in denen auf eine Teilschuld zurück gegriffen werden kann, aber in der Regel ist das nicht so.Liebe Grüße
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Boah... wie war das nochmal?
Wenn mir ein Radfahrer entgegenkommt und hinfällt UND sagt "Hab mich wegen dem Hund langgelegt" dann hab ich Schuld,w eil ich den Hund habe.
Richtig finde ich das nicht.
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Ich habe im Hinterkopf, dass wenn ich dazwischen gehe und der andere Hund mich verletzt ich auch selber Schuld bin, weil ich bewusst eingreife, stimmt das?
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Zitat
Boah... wie war das nochmal?
Wenn mir ein Radfahrer entgegenkommt und hinfällt UND sagt "Hab mich wegen dem Hund langgelegt" dann hab ich Schuld,w eil ich den Hund habe.
Richtig finde ich das nicht.
Da hab Ich letztens aber mal ein Urteil gelesen, da hat ein Jogger nicht recht bekommen. Der ist frontal auf einen Hund zu und hat den umgerannt und hat dann geklagt, weil er hingefallen ist
Aber da mußt du dann whrscheinlich auch Glück haben und jemand hat es mit angesehen.
Sonst ist man wieder der Doofe....LG Katja
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