Hund an der Leine - trotzdem Schuld?

  • Haaaaaaalt, ich habe etwas gefunden. xD


    http://www.clever-pets.de/rech…ile-rund-um-den-hund.html


    Auszug;


    Hund beißt Hund
    Beißen sich Hunde gegenseitig, so kommt die gesetztliche Tierhaltung (§ 833BGB) zur Anwendung.
    Dies bedeutet im Regelfall, dass der eine Hundehalter für die Verletzung (Behandlungskosten) am
    anderen Hund aufkommen muss. War aber der eine Hund angeleint und der andere Hund nicht, so gilt
    ein anderer Haftungsverteilungsmaßstab. In diesem Fall trägt der Halter des nicht angeleinten Hundes
    die Kosten für die tierärztliche Behandlung des anderen Tieres alleine.
    Amtsgericht Frankfurt, Az.: 32 C 4500/94-39


    Da du gerade schreibst das es sogar im Park vorkommt, wo eigentlich "leinenpflicht" ist, dann bist du sowieso auf der sicheren Seite. ;)
    Bei Buffy war es leider im Auslaufgebiet und somit alle Hunde ohne Leine, doch hatte ich mehrere Zeugen ( unter anderem eine TÄ) die bezeugten das Buffy nur vorbei gelaufen ist und die Hündin sich auf sie stürzte. Zum Glück riss die HH die Hündin am Halsband weg, sonst wäre wohl unsere Buffy nicht mehr. So schnell wie das passierte konnte man gar nicht schauen / handeln. :( :


    Heute blocken wir alle Hunde ab die uns nicht geheuer sind und auf einen unserer Hunde zustürmen wollen. Ja, Auge sei wachsam. ;)


    LG Sabine

  • Danke, Sabine - so in der Art hatte ich das auch im Kopf. Hier im Forum waren aber in der letzten Zeit zwei Vorfälle, die mich zum Nachdenken gebracht haben :)


    Aber wie ist das nun hier? In Hannover gibt es (von der Innenstadt abgesehen) keine Leinenpflicht. Diese gilt außerhalb der Innenstadt nur auf Grünflächen (idiotisch, nicht?) Also wenn ich mit meinen Hunden eine Straße lang gehe, ist da so gesehen keine Leinenpflicht. :???:


    Hach, ich liebe die deutschen Gesetze :sleep:

  • Tja Sonja, so sind die Gesetze. :hust:


    schau doch mal dazu in diese Urteile rein:



    http://www.emsbachdalmis.de/ht…urteile_rund_um_den_.html


    Nur mal zwei Auszüge:


    Generelle Leinenpflicht unrechtmäßig
    Eine Regelung, wonach ohne Rücksicht auf Art und Größe der Hunderasse für das gesamte
    Gemeindegebiet ohne zeitliche Ausnahmen ein genereller Leinenzwang besteht, ist unzulässig.
    Ein Hundehalter aus Lünen muss zwei gegen ihn durch die Stadt verhängte Bußgeldbescheide in
    Höhe von je 100 DM nicht bezahlen. Der Richter sprach ihn frei, weil die Bußgeldbescheide auf einer Verordnung beruhten, die weder nach Art und Größe der Hunde differenziert, noch bestimmte Zeiten
    auf kenntlich gemachten öffentlichen Flächen Ausnahmen vom Leinenzwang zulässt. Dem
    Leinenzwang zum Schutz der Bevölkerung ist weitgehend Vorrang einzuräumen. Durch die
    Verordnung, die überhaupt keine Ausnahmen zulässt, werden die Rechte von Hundehaltern, insbesondere an einer artgerechten Tierhaltung, unangemessen eingeschränkt.
    Oberlandesgericht Hamm, Az: 55s Owi 1125/00


    Interessensabwägung beim Leinenzwang
    Eine Rechtsverordnung, die einen Leinenzwang für Hunde ohne Rücksicht auf Art und Größe der
    Hunderasse und ohne zeitliche Ausnahme für das gesamte Gebiet der erlassenden Gemeinde anord-
    net, ist unverhältnismäßig und kann keine Ermächtigungsgrundlage eines Bußgeldbescheids sein.
    Ein solcher Leinenzwang verstößt gegen das Übermaßverbot, zumal auch der Hundehalter ein Recht
    auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit hat, wobei auch das Interesse an artgerechter Tierhaltung zu
    berücksichtigen ist.
    Amtsgericht Trier, Az: 8015 Js 5859/05 37 OWi


    Trotzdem bist du dann auf der sicheren Seite / Vorteil, auch in dieser Situatin, wenn deine Hunde angeleint sind. ;)


    LG Sabine

  • Ich gebe ja zu, dass unsere Hunde im Park auch mal frei laufen dürfen. Aber wirklich nur dann wenn niemand großartig unterwegs ist - und vor allem, wenn keine anderen Hunde da sind. Und im Park sein meine Fellnasen auch abrufbar, so dass ich sie jederzeit anleinen kann. Ich scanne aber auch immer alles ab .. .man weiß ja nie ;)

  • Hab mir das alles mal Durchgelesen. Weil meine angeleinten Hunde heut ja nen unangeleinten gebissen haben.


    So gut wie alle Vorfälle die ihr hier beschrieben habt, hat ich ja schon mit diesem Hundehalter dessen Hund heut von meinen gebissen wurde.


    Also als ich heut morgen die polizei danach angerufen hatte, sagten diese mir: Ich soll die Polizei rufen selbst wenn es nur darum geht die Personalien festzustellen, damit ich es dann dem Ordnungsamt melden kann.
    Nur wegen der Sache das der Hund eben unangeleint ist!
    Muss nichtmal auf ne Anzeige hinaus laufen, oder irgendwas passiert sein, was dann weiter über die Polizei läuft ect. . Halt eben einfach Personalien feststellen und dem Ordnungsamt melden. Sowie dann auch weiterhin die Polizei zu rufen, wenn ich den Hund wieder unangeleint sehe.


    Ich hab nen fehler gemacht, weil ich mich erst jetzt an die Polizei wende. Ich hät das schon viel früher tun sollen. Dann wär es, wenn der andere Hundehalter sich an die auflagen hält nämlich garnicht zu der Beißerei gekommen. Auch wäre es dann ja schon akten kundig gewesen, das es da Probleme gibt.


    Also der einzige fehler den man wohl machen kann, ist es nicht sofort die Polizei zu rufen.


    Kann sein das ich jetzt wirklich doof dasteh, weil meine 15kg Hunde nen 5-10kg Hund gebissen haben. Aber ist ja die einzige möglichkeit es zu melden, damit sowas nicht wieder vorkommt. Selbst wenn mein hund da die auflage bekommt nen Maulkorb zu tragen. Der Leidtragende ist doch der 5-10kg Hund, der im schlimmsten fall Todgebissen wird. Ob von meinen Hunden oder von anderen Hunden.


    Und halt eben erst die Nachbarn die erst vor wenigen tagen, Nachts um 1uhr Wach gebellt wurden, weil dieser Hund plötzlich vor mir stand... Den Halter hatte es nicht interessiert, so ging das gekleffe nachts um 1 zwischen 5-10Minuten, bis der Halter mal angschlendert kam.

  • Jetzt habe ich das alles gelesen, weil wir wohl ein ähnliches Problem bekommen können.


    Zitat

    "Der Hund hat eine Mitschuld weil er eben lebt", somit zahlt sie nur die Hälfte,


    das ist ja wohl der Hammer und nicht zu glauben.


    acidsmile:
    wir haben auch die Polizei direkt nach dem Angriff angerufen und sie haben telefonisch den Sachverhalt aufgenommen und aktenkundig gemacht, für den Fall, dass es Rückfragen seitens der OA's oder Rechtsanwaltes gibt.


    hier kannst du unsere Geschichte lesen

  • Danke das Les ich mir sofort durch.
    Hoffentlich find ich die Zeugen die mir heut zu Hilfe geeilt sind, als der andere Hundehalter auf mich losgehen wollte noch wieder.


    Scheint ja ne verzwickte Sache zu sein. Wenn man da keine Zeugen hat. Ich Hoffe ich hab gleich den Mut, wenn nen Freund vorbeikommt um mit mir ne Anzeige zu machen, dann vorher nochmal bei ner Anwohnerin nachzufragen ob sie sich als Zeugen bereit erklären würde, oder vielleicht einen der anderen Zeugen von heut morgen, die mir zur Hilfe geeilt sind.


    Edith: zum teil kommen mir sogar so gedanken, wie das der Hundehalter nichtmal mit seinem Hund zum TA geht. Könnte mir gut vorstellen, das dadurch das ich meinen Rüden an der Leine zurückgezogen hab sich die Zähne richtig in den Hintern des anderen Hundes gegraben haben könnten.

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