Pflegehund behalten...

  • Du schreibst all die Hypothesen, die für dich sprechen.


    Aber was, wenn der Hund das Einzigste ist, was diese Frau noch hat?
    Du betonst, dass sie momentan in Theraphie ist. Oh, wie schrecklich.


    Aber würde nicht gerade da ein Hund helfen?

  • erstmal es geht nicht darum das ich irgendwem den Hund wegnehmen möchte... das ist nicht meine Absicht und ich bin kein böser Mensch oder gefühlskalt, das ich mich nicht in ihre Lage versetzten kann. Aber ich bin einfach der Meinung, dass wenn so mit einem Tier umgegangen wird (sie war selber noch da als der Hund das erste mal in Tierheim sollte) das man auch einfach mal gucken sollte, ob der Mensch der dann Anspruch auf den Hund hat nicht nur an sich denkt, sondern auch darüber nachdenkt wie es dem Tier geht.
    Ich wollte mir lediglich nur einen Rat holen, weil ich einfach nicht weiß wie ich mit der Situation umgehen soll. Denn für mich steht das Wohl des Tieres an erster Stelle und ich bin nicht der Ansicht, dass es für den Hund gut ist wenn er wieder zurück geht um irgendwem Trost zu spenden und man dann hinterher merkt, dass man dem Tier garnicht gerecht werden kann, oder ihn überhaupt haben will. Menschen die so denken sind für mich in erster Linie egoistisch und denken nur an ihr eigenes wohlergehen und nicht an das des armen Tieren, dass sich nun mal nicht selber verteidigen kann oder zu der Sache äußern kann.

  • Nimms nicht persönlich wenn ich frage aber du glaubst, dass nur DU dem Hund gerecht werden kannst und sie nicht? Klingt das nicht etwas egoistisch?

  • Zitat

    Nimms nicht persönlich wenn ich frage aber du glaubst, dass nur DU dem Hund gerecht werden kannst und sie nicht? Klingt das nicht etwas egoistisch?


    sucht ihr euch hier absichtlich die Stellen aus meinen Beiträgen so zusammen das ihr nur Negatives daraus seht ... ich habe niemals gesagt das nur ich dem Hund gerecht werden kann ... und zum dritten mal ... ich wollte mir nur einen Rat holen mehr nicht ... es geht mir hier um den Hund und nicht um mich ... und wenn ich jetzt nach fast 4 Wochen sehe, dass sich kein Mensch nach dem Tier erkundigt, aber feiern gehen kann und pausenlos in irgendwelchen Communities rumhängt, dann macht mich das nun mal stutzig

  • Du wirst nicht umhin kommen, erstmal den tatsächlichen "Besitz" des Hundes zu klären. Der Hund gehörte dem Verstorbenen, irgendwer erbt dann da und derjenige darf auch entscheiden, was mit dem Hund wird.


    Über die Eignung der Lebensgefährtin, diesen Hund zu halten, zu urteilen, steht uns nicht zu (und auch dir nicht, anso1989). Wir kennen sie nicht und ihre Probleme nicht. Und schon gar nicht können wir bewerten, zu was sie in der Lage ist und zu was nicht. Von ihrem Verhalten nach dem Tod ihres Lebensgefährten und auch jetzt (es sind immerhin grad mal drei Wochen) darauf zu schließen, wie geeignet sie wäre, diesen Hund zu halten, sobald die Therapie abgeschlossen ist, halte ich für anmaßend.


    Lg Henrike

  • Hey anso1989, ich verstehe Deine Überlegungen, erst recht nach Deinen Berichten, wie bisher mit dem Hund umgegangen wurde. Wie bereits empfohlen, würde ich an Deiner Stelle versuchen, die Besitzrechte zu klären, eventuell auch mit der Lebensgefährtin des Verstorbenen. Vielleicht ist sie ja ganz froh, dass Du den Hund behalten möchtest? Wenn Sie (oder wer immer verantwortlich sein mag) zustimmt, rate ich Dir aber dringend, diese Zustimmung mit einem schriftlichen Überlassungs-/Abgabevertrag zu fixieren, mag die Übergabe auch noch so freundlich vonstatten gehen. Unbedingt auch an den Impfpass etc. denken. Dann sofort den Hund auf Deinen Namen beim Finanzamt anmelden.


    Und mach Dir nichts aus den bissigen Bemerkungen hier, da müssen alle "Neuen" durch ;) !


    Viel Glück!


    Wauzihund


  • Danke schön ... endlich mal wieder eine nette Antwort und ein Rat mit dem ich auch was anfangen kann.
    vielen Dank :-)

  • Dann schreibe ich mal die nächste Antwort mit INhalt, den man nicht gerne hören möchte.



    Der Lebensgefährte der Frau ist verstorben. Ich gehe mal davon aus, du kanntest sie nicht länger, aber es mag ja Menschen geben die haben eine sehr innige Beziehung zueinander, auch wenn sie aus welchen Gründen auch immer, nicht zusammen wohnen. Auch soll es Menschen geben die sehr viel füreinander Empfinden, obwohl sie nicht verheiratet sind.


    Kannst du dir vielleicht vorstellen, dass nach dem Shock und den ganzen Selbstvorwürfen in dem Moment, in dem der geliebte Mensch 2 Tage in der Wohnung lag bis man ihn fand, man vielleicht nicht auchnoch den Kopf hatte genau zu eruieren wo der Hund hin kommt, ohne das man ein schlechter Mensch ist der das Tier nur rumreicht? Von egoistisch sprechen wir mal garnicht, denn jede Tierhaltung ist egoistisch - auch deine!


    Zumal der Hund ja wohl bei einem Familienmitglied war, die dann eben den Hund ins TH gegeben hat - weiss man ob das mit Zustimmung der Frau geschah?
    Auch muss die Übergabe ans Tierheim noch lange nicht rechtskräftig sein, wenn der Abgebende nicht der offizielle Erbe des Verstorbenen ist.



    Du fragst in deinem Eröffnungspost NICHT, was das beste für den Hund wäre, du fragst auch nicht wie man das sieht ob es schlimm wäre für den Hund jetzt wieder von dir weg zu der Frau zu gehen - du fragst ganz explizit danach ob man den Hund denn nicht einfach irgendwie behalten könnte und die Einordnung in die Rubrik Verordnungen und Rechtliches lässt auch schon erahnen, dass dir irgendwie klar ist, dass es nicht so einfach geht.


    Das Tier gehört dem Erben des Verstorbenen. Setze dich mit diesem auseinander, bezüglich des Weiteren Eigentumes am Hund. Sagt dieser ok, behalt den Hund lasse dir das Eigentum übertragen und vermittleden Hund nach deinen Vorstellungen.
    Rein menschlich, würde ich der Frau trotzdem den Hund geben, wenn sie ihn haben sollte. Evtl ist es das einzige was sie noch von einem geliebten menschen hat und es steht dir aus meiner moralischen Sicht nicht zu, die Frau zu verurteilen.

  • Meine Güte..sie hat die Frau doch gar nicht verurteilt, sondern Mutmaßungen angestellt, die hier im Forum übrigens Gang und Gebe sind.
    Packt mal die Moralkeule wieder ein und beantwortet die Fragen.
    Manche fühlen sich nur wohl wenn sie ihre Mitmenschen auseinander nehmen und ein bißchen schikanieren können, was !?


    Die Besitzverhältnisse müssen auf jedenfall geklärt werden, ansonsten bleibt Dir nix anderes übrig wie den Hund wieder rauszugeben.

  • Hallo anso1989,
    finde es super, dass du den Hund bei dir aufgenommen hast und ihm ein schönes Zuhause bieten kannst!
    Kein Wunder, dass das arme Tier zur Zeit Verlustängste hat!
    Rechtlich gesehen hat die Frau wahrscheinlich keinen Anspruch auf den Hund (im Gegensatz zu den Erben, natürlich könnte auch sie als Erbin festgelegt worden sein). Trotzdem würde ich ihr den Hund (wieder)geben wenn sie es möchte. Auf der anderen Seite kann ich mir gut vorstellen, dass sie froh ist, dass der Hund ihres Partners ein gutes Zuhause gefunden hat (so wie er es sich gewünscht hätte!) wenn sie den Hund nicht aufnehmen kann/will.
    Aber man kann viele Thesen aufstellen, ein Gespräch wird nötig sein. Rechtlich würde dir der Hund glaube ich erst gehören, wenn nach 6 Monaten nichts geklärt wurde, aber auch da bin ich mir nicht ganz sicher.
    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass er bei dir bleiben kann, und dass es der armen Frau auch bald wieder gut gehen wird, das ist ja wirklich eine furchtbare Geschichte...!

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