Rattengift auslegen ohne Warnung erlaubt?
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Hallo,
ich habe mal eine Frage:
Bei mir in der Gegend wurde an einem Kindergarten Rattengift ausgelegt. Man ärgert sich wohl seit längerem über Hundehaufen in diesem Bereich und will die Sache nun auf diese Weise regeln.
Ich habe grundsätzlich großes Verständnis dafür, dass man auf Sauberkeit wert legt und ich habe kein Verständnis über die Hundehalter, die ihr Hunde überall hinkacken lassen! Sowas regt mich selbst auf.
Ich habe aber absolut NULL Verständnis dafür, Gift auszulegen. (Mal ganz abgesehen davon, dass ich als Elternteil Rattengift im unmittelbaren Umkreis eines Kindergartens nicht gerade gelungen fände - auch im Hinblick auf die Sprösslinge).Frage: Ist sowas grundsätzlich zulässig oder gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die zu Warntafeln o.ä. verpflichtet?
Es grüßt euch
Burton -
- Vor einem Moment
- Neu
Hi
hast du hier Rattengift auslegen ohne Warnung erlaubt?* schon mal geschaut? Dort wird jeder fündig!
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Warnen muss man m.E. nach nicht, aber...
Rattengift darf von Privatpersonen nur auf deren eigenen Grundstücken ausgelegt werden.
Bei öffentlich zugänglichen Flächen (Siedlungen mit Mehrfamilienhäusern, Kindergärten, Schulen, etc.) muss das durch einen Schädlingsbekämpfer geschehen, der Hausmeister z.B. darf das nicht.
Und egal wer Gift legt, es muss immer so gelegt werden, dass es nur für die Zieltierart erreichbar ist.LG
das Schnauzermädel -
Hallo,
auf jeder Packung Rattenköder steht geschrieben, dass die Köder so auszulegen sind, dass keine Kinder oder andere Tiere herankommen können.
Das bedeutet, dass sie abgedeckt werden müssen, auf keinen Fall dürfen sie fei zugänglich sein.
Müssten sie "offen" hingelegt werden, müssen die Köder in spezielle Behältnisse gepackt werden, wo dann eben "nur" Ratten und Mäuse herankönnen.
Das gilt für das eigene Grundstück, außerhalb dieses darf man nicht einfach Köder auslegen.Gruß
Leo -
Und es muss in geeigneten Behältern ausgelegt werden, die verhindern das Menschen oder auch Haustiere damit in Kontakt kommen.
Offenes auslegen ist verboten.Edit:
Huch Zeitgleich gepostet. -
Danke sehr, dann mache ich mal Bilder und bringe es zur Anzeige.
Viele Grüße
B -
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Man sollte denen Rattengift in ihren Kaffee mischen...
Ich würd es auch anzeigen -
Hallo,
zu diesem Thema habe ich eine Frage, bzgl. der Auslegung auf privaten Grundstücken. Bzw. der Handhabe wenn mein Hund hin und wieder mal eine Runde im Dorf dreht (kaum schaut man mal 2 Minuten nicht auf sie, nimmt sie diese Möglichkeiten GEGEN meinen Willen nur zu gerne war) und dabei auch bei den Nachbarn vorbeischaut.
Seit heute weiß ich nämlich, dass sich meine 1-jährige Border-Hündin in den letzten 7 Wochen bereits das 4 Mal am Rattengift bedient hat. Aufgrund eines eher untypischen Verlaufs hatten wir erst alle möglichen Krankheiten im Blickfeld. Aber heute war sie wieder nur 5 Minuten weg und hatte daraufhin die blauen Reste in den Backenzähnen hängen...
Ich habe wirklich mein bestmöglichstest versucht, sie unter Dauerbeobachtung zu stellen, bzw. ihr einen Maulkorb angelegt, um sie aufgrund des wachsenden Verdachts der Giftaufnahme zu schützen. Aber mit 2 Kindern im Haus, ist so eine Haustüre doch mal schnell auf und der Hund weg.
Stehe ich trotz des "unbefugten Betretens" meines Hundes auf Nachbar´s Grundstück auf rechtlich sicherer Seite?
Vielen Dank schon mal
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Zitat
Stehe ich trotz des "unbefugten Betretens" meines Hundes auf Nachbar´s Grundstück auf rechtlich sicherer Seite?
hallo,
ich will dich ja erschrecken, aber du hast deinen hund so zu sichern, dass er nicht allein durch die gegen läuft. du mußt deinen hund kontrollieren können.
frage: hast du vor, deine nachbar anzuzeigen, weil dein hund ihr grundstück unbefugt betritt?
gruß marion
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Zitat
Hallo,
zu diesem Thema habe ich eine Frage, bzgl. der Auslegung auf privaten Grundstücken. Bzw. der Handhabe wenn mein Hund hin und wieder mal eine Runde im Dorf dreht (kaum schaut man mal 2 Minuten nicht auf sie, nimmt sie diese Möglichkeiten GEGEN meinen Willen nur zu gerne war) und dabei auch bei den Nachbarn vorbeischaut.
Unabhängig davon, dass Rattenköder niemals frei, also ungeschützt ausgelegt werden dürfen, kannst du genauso wenig deinen Hund unbeaufsichtigt durch die Prärie ziehen lassen.
Ist das Grundstück nicht ausbruchsicher?ZitatSeit heute weiß ich nämlich, dass sich meine 1-jährige Border-Hündin in den letzten 7 Wochen bereits das 4 Mal am Rattengift bedient hat.
Schlimm, du musst wirklich besser auf sie achten und das Grundstück sichern!
ZitatStehe ich trotz des "unbefugten Betretens" meines Hundes auf Nachbar´s Grundstück auf rechtlich sicherer Seite?
Zur Rechtslage kann ich nur ein Rechtsgefühl äußern:
Rattenköder dürfen nicht frei ausgelegt werden.
Hunde dürfen nicht unkontrolliert durch die Gegend ziehen (so mein Wissensstand).Was machst du denn so mit deinem Hund?
Wie oft gehst du mit ihr raus?
Wie beschäftigst du sie, gerade diese Rasse...?
Ist sie kastriert?Hunde dürfen außerdem nicht unbeaufsichtigt über einen längeren Zeitraum mit einem Maulkorb herumlaufen.
Letztendlich bist du verantwortlich und machst dir Vorwürfe, wenn dein Hund an Rattengift stirbt, auch wenn der Nachbar verantwortungslos handelt.
Ich verstehe weder dich noch den Nachbarn.
Was nutzt es dir, wenn dein Hund tot ist, aber der Nachbar ggf. (!) schuldig wäre...Gruß
Leo -
Zitat
Seit heute weiß ich nämlich, dass sich meine 1-jährige Border-Hündin in den letzten 7 Wochen bereits das 4 Mal am Rattengift bedient hat.
Hallo Topaz,
da hattest du bzw. deine Hündin aber verdammtes Glück!
Ich kann kaum glauben, was ich hier lese....
Du hast deinen Hund nicht unter Kontrolle, somit müsstest auch damit leben, wenn ihr was passiert. :/
Jetzt mal ehrlich, was kann dein Nachbar dafür, wenn du nicht auf deinen Hund acht geben und sie sichern kannst?ZitatIch habe wirklich mein bestmöglichstest versucht, sie unter Dauerbeobachtung zu stellen
Böse Zungen würden jetzt behaupten, dass "dein Bestmögliches" nicht ausreicht, um einen Hund zu halten.Sowas passiert, keine Frage, aber bei euch scheint das ja Dauerzustand zu sein, dass sich deine Hündin verselbstständigt
Türen kann man übrigens auch abschliessen!
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- Vor einem Moment
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