Wo Hund anmelden? Erstwohnsitz oder Zweitwohnsitz?

  • Hi,


    ich stelle mir die Frage, bei welcher Gemeinde ich meinen Hund später mal anmelden muss.


    Bei meinem Erst- oder Zweitwohnsitz?


    Gibt es da irgendwelche Bestimmungen?

  • Oh, interessante Frage, steht bei mir ja auch bald an.
    Ich habe bisher nur nicht drüber nachgedacht, weil ich überzeugt war, dass es nur am Erstwohnsitz geht...
    Bin gespannt, ob da jemand was anderes weiß!

  • Immer auf dem Erstwohnsitz. Ist ja auch logisch, der Erstwohnsitz ist der, wo du dich die meiste Zeit aufhälst. Da ist ja natürlich auch der Hund.

  • Und wenn der Hund rein theoretisch viel mehr Zeit bei meinem Zweitwohnsitz verbringt, weil beispielsweise meine Eltern auf ihn aufpassen tagsüber?


    Blöde Frage.... aber fällt das überhaupt auf? Es rennt doch keiner rum und kontrolliert die Steuermarke des Hundes? Doch höchstens, ob er sie trägt, oder?


    Ich finde das gerade etwas schwierig, weil ich schwer abschätzen kann, wo der Hund genau mehr Zeit verbringt.

  • Hallo! Ich weiß es genau. Der Hund ist dort anzumelden, wo er sich die meiste Zeit aufhält. DAs muss also nicht unbedingt der Erstwohnsitz sein.


    Mal ehrlich, ICH würde schauen, wo die Hundesteuer am geringsten ist. Denn hierbei handelt es sich schließlich um eine Vergnügungssteuer ohne Gegenleistung.

  • Also ich wohne ja zum studieren in Wien und bin die Ferien über (immerhin insgesamt 5 Monate über das Jahr verteilt) in Deutschland bei meinen Eltern.
    Ich habe geguckt, wo es am günstigsten ist. Da der Betrag gleich war, habe ich mich für Wien entschieden, da dort noch eher kontrolliert wird, als bei uns auf dem Dorf :smile:.

  • Zitat

    Und wenn der Hund rein theoretisch viel mehr Zeit bei meinem Zweitwohnsitz verbringt, weil beispielsweise meine Eltern auf ihn aufpassen tagsüber?


    Blöde Frage.... aber fällt das überhaupt auf? Es rennt doch keiner rum und kontrolliert die Steuermarke des Hundes? Doch höchstens, ob er sie trägt, oder?


    Ich finde das gerade etwas schwierig, weil ich schwer abschätzen kann, wo der Hund genau mehr Zeit verbringt.


    Na dann müsste der Hund auf deine Eltern bei deren Erstwohnsitz angemeldet werden. Ist doch logisch.

  • Melde deinen Hunde an dem Ort, andem du als Erstwohnzsitz gemeldet bist! Der Hund gehört ja rechtlich dir, d.h. du bist der Halter und damit ist er auch dort zuhause, wo du in erster Linie zuhause bist!


    Wenn der Hund dann viel Zeit wonders verbringt, egal, denn selbst wenn du umziehen würdest, müsstest du deinen Hund nicht zwangsweise ummelden, wenn du beweisen kannst, dass er noch an deinem alten Wohnsitz gemeldet ist!


    Wenn du einen "Zweitwohnsitz" im Ausland hast ist es sowieso hinfällig, denn das wäre in Deutschland kein Zweitwohnsitz und in dem anderen Land automatisch dein Erstwohnsitz.


    In Frankreich z.B. gibt es nicht unbedingt Hundesteuer und auch keine Marken. In dem Ort, in dem meine Mutter wohnt meldest du lediglich, dass ein Hund im haushalt wohnt und das wars.


    VG, aussiemausi!

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