wichtige Frage zur Haftpflicht für den Hund

  • Hallo :)


    ab 01. Juli 2011 wird die Hunde-Haftpflicht in Niedersachsen Pflicht. Der Hund lebt bei uns, ist aber bei meiner Oma gemeldet. Wir wollen ihn bald (keine Ahnung wann) fest nehmen, aber noch nicht jetzt.


    Können wir für Jimmy die Versicherung abschließen, obwohl er nicht bei uns gemeldet ist? Er lebt ja schließlich seit über einem Jahr bei uns. (WARUM WIR die Versicherung abschließen und nicht meine Großeltern, das hat seine Gründe).


    Wenn wir Jimmy jetzt fest übernehmen würden, dann müssten wir bald nach niedersächsischen Gesetz den "Hundeführerschein" machen, der größte Schwachsinn, den es gibt.. Aber kann man nicht angeben, dass wir den Hund schon sehr lange bei uns hatten, es waren ja schließlich keine Fremden, sondern meine Oma, von der wir den Hund hier haben.



    Danke für eure Hilfe :)

  • Wie kann bitte ein Hund nicht haftpflichtversichert sein?
    Wenn was passiert, kann das den völligen Ruin bedeuten und Geschädigte werden evtl. nichtmal angemessen entschädigt.
    Beim "ach so unsinnigen" Hundeführerschein lernt man das auch.
    Klar könnt ihr den versichern.

  • Zitat

    ab 01. Juli 2011 wird die Hunde-Haftpflicht in Niedersachsen Pflicht. Der Hund lebt bei uns, ist aber bei meiner Oma gemeldet. Wir wollen ihn bald (keine Ahnung wann) fest nehmen, aber noch nicht jetzt.


    dann laßt euch nicht erwischen, denn der hund muß von euch in eurer gemeinde angemeldet sein. ihr erspart euch eine menge ärger.


    Zitat

    Wenn wir Jimmy jetzt fest übernehmen würden, dann müssten wir bald nach niedersächsischen Gesetz den "Hundeführerschein" machen, der größte Schwachsinn, den es gibt..


    nein, es ist kein schwachsinn und wenn ihr den hund gleich auf euch angemeldet hättet, würde es euch gar nicht treffen, denn es gibt eine übergangsfrist.



    Zitat

    Aber kann man nicht angeben, dass wir den Hund schon sehr lange bei uns hatten,


    klar, wenn du die steuern nachzahlen willst ;) ich denke, am ende kommt man mit ehrlichkeit weiter.


    gruß marion

  • Zitat

    Der Hund lebt bei uns, ist aber bei meiner Oma gemeldet.


    Er lebt ja schließlich seit über einem Jahr bei uns.


    Soweit ich informiert bin, muss ein Hund gemeldet werden, wenn er länger als drei Monate bei euch wohnt.
    Somit ergibt sich die Antwort zur Haftpflichtversicherung.


    Zitat

    Wenn wir Jimmy jetzt fest übernehmen würden, dann müssten wir bald nach niedersächsischen Gesetz den "Hundeführerschein" machen, der größte Schwachsinn, den es gibt.. Aber kann man nicht angeben, dass wir den Hund schon sehr lange bei uns hatten, es waren ja schließlich keine Fremden, sondern meine Oma, von der wir den Hund hier haben.


    Leider steht der Inhalt des Füherscheins noch nicht ganz fest, wenn vernünftige Punkte enthalten wären, ist es doch begrüßenswert.
    Da der bei euch lebende Hund längst hätte angemeldet werden müssen, hätte sich sogar der Führerschein für euch erledigen können. ;)


    Gruß
    Leo

  • egal, welchen sinn der "führerschein" hat, es ist schlicht und einfach geldmacherei, ganz einfach


    jeder kann sagen, dass der nützlich und sinnvoll sein könnte, aber nicht für so einen hohen preis!!


    außerdem ist der hund innerhalb der familie geblieben, deshalb dachte ich mir, dass man das ummelden auf später verschieben kann.


    und den hundeführerschein muss man machen, wenn man den hund nicht mindestens 2 jahre bei sich angemeldet hatte und wir hätten ihn bei sofortiger anmeldung erst ca. 1 jahr und da wäre der sogenannte führerschein trotzdem erforderlich.


    aber die werden wahrscheinlich nicht akzeptieren, wenn man sagt, dass wir den hund schon jahre in unserer obhut hatten, denn das können wir nicht beweisen.


    also: der führerschein hätte sich hier gar nicht umgehen lassen..

  • Zitat

    also: der führerschein hätte sich hier gar nicht umgehen lassen..



    hast du gelesen, was ich schrieb?
    es gibt eine übergangfrist! und damit hättet ihr den hund dann lange genug gehabt.


    aber egal wie, wenn ihr den hund später anmeldet, dann ist der führerschein nicht mehr zu umgehen. was ist denn so schlimm daran? erziehen solltest du deinen hund doch trotzdem.
    und wenn du es günstiger haben willst, dann gehe auf einen hundeplatz und mache die begleithundeprüfung.


    gruß marion

  • Zitat

    egal, welchen sinn der "führerschein" hat, es ist schlicht und einfach geldmacherei, ganz einfach


    Ich finde, er ist wenigstens ein kleiner Schritt in die Richtung "Sicherung vor Idioten".

  • das mag ja sein, dann muss das aber nach rassen gehen, wer einen kleinen mini hund hat, für den ist sowas zeitverschwendung


    ein jugendlicher (18 Jahre) der sich als ersthund einen pitbull anschafft, der sollte so einen führerschein machen

  • Zitat

    das mag ja sein, dann muss das aber nach rassen gehen, wer einen kleinen mini hund hat, für den ist sowas zeitverschwendung


    Warum? Ein kleiner Hund braucht genauso Erziehung wie ein Großer! Und der hat den Anspruch auf einen kompetenten Halter und ein artgerechtes Leben.


    LG Eva

  • Zitat

    das mag ja sein, dann muss das aber nach rassen gehen, wer einen kleinen mini hund hat, für den ist sowas zeitverschwendung


    ein jugendlicher (18 Jahre) der sich als ersthund einen pitbull anschafft, der sollte so einen führerschein machen


    ....warum sollte es Zeitverschwendung sein, sich ein Grundwissen über Hunde
    im allgemeinen anzueignen :???:


    ( Falls mal der Pitti von der Fusshupe angemacht wird z.B. |) )

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