Vermittlung ohne Wesenstest

  • Hallo


    Bei uns im Tierheim (Baden-Württemberg) sitzen seit längerem zwei SoKas (Amstaffs). Soweit ich weiß wurden die beiden (Brüder) dem Besitzer enteignet und der Wesenstest wurde aberkannt. Ohne Wesenstest können die Hunde nichtmehr vermittelt werden und zum Gassigehen müssen sie natürlich immer Maulkorb aufhaben (Leine sowieso)
    Die armen Wuffs müssen nach aktueller Lage den Rest ihres Lebens im Tierheim sitzen.


    So, jetzt seit ihr dran: Kennt sich jemand rechtlich aus, ob da noch was zu machen ist, z.b. Vermittlung in eine Pflegestelle oder sowas? Oder hab jemand noch andere Ideen?

  • wende dich doch mal an Userin Eva Maria Pablo, - Soka Run - die können dir viell. helfen.

  • hallo,


    ist es nicht so, dass der halter, bzw. der interessent erst mal alle auflagen erfüllen muß und dann den test mit dem hund zusammen machen muß?


    gruß marion

  • Ja stimmt.
    Aber die beiden hatten schon einen Wesenstest bei dem vorherigen Halter. Der wurde aber wieder aberkannt.
    Und ein zweites Mal darf man den nichtmehr machen, nach dem Motto einmal durchgefallen - immer durchgefallen.
    Soweit zumindest meine Info....

  • Zitat

    Ja stimmt.
    Aber die beiden hatten schon einen Wesenstest bei dem vorherigen Halter. Der wurde aber wieder aberkannt.
    Und ein zweites Mal darf man den nichtmehr machen, nach dem Motto einmal durchgefallen - immer durchgefallen.
    Soweit zumindest meine Info....



    ich kann mir das so nicht vorstellen. könnte es sein, dass der ehemalige halter nur kein zweites mal antreten darf, ein neuer aber doch :???:


    da müßte doch in einen tel. gespräch zwischen th und ordnungsamt geklärt werden können. warum ruft der th-leiter dort nicht an und erkundigt sich, unter welchen voraussetzungen er den hund vermitteln kann.


    gruß marion


    gruß marion

  • Ich würde mich mal genauer erkundigen von wem der aberkannt wurde und mit welcher Begründung.
    Es kann ja nicht angehen, daß der Halter Fehler macht und die Hunde dadurch ihren Wesentest verlieren, zumal ja keine Verhaltensauffälligkeiten waren.
    Es kommt mir bald vor, als ob die Ämter in dieser Beziehung schalten und walten können wie sie wollen und die Hunde sitzen im TH fest, da krieg ich einen dicken Hals.

  • Naja, soweit ich weiß haben die 2 schon Verhaltensauffälligkeiten gezeigt, sonst wären sie dem Halter ja auch nicht abgenommen worden. Allerdings weiß ich nicht genau was damals vorgefallen ist, zu der Zeit hab ich mich noch nicht im TH engagiert.
    Inzwischen sind die beiden aber völlig in Ordnung, allen Menschen gegenüber sehr freundlich. Ich war selber auch schon mit denen spazieren. Mit anderen Hunden muss man bei den 2 teilweise aufpassen, aber na gut... die Probleme hab ich auch mit meinem Hund :roll:


    Mich interessiert einfach mal nur, ob es überhaupt Möglichkeiten gibt, dass die 2 nicht ihr restliches Leben im Tierheim versauern müssen. Das ist nämlich der aktuelle Stand.....
    Ich kenn mich mit der Problematik leider garnicht aus. Das sind halt die Infos, die ich vom TH habe.

  • ich will keinem th etwas unterstellen, aber manchmal ist ebend nicht so einfach, einen hund, der aus der beschlagnahmung kommt, loszulassen, denn für ihn ist der unterhalt gesichert. :hust:


    im übrigen kannst du dich doch beim oa erkundigen, ist doch kein problem.


    gruß marion

  • Wenn du sagst der Test wurde aberkannt bedeutet das ja, die Hunde haben den Wesenstest bereits einmal bestanden.
    Normalerweise dürfen TH Hunde mit dem potentiellen Besitzer oder auch einer neuen Betreuunsperson nochmals zum Test antreten. Ob es Sinn macht den Test vom TH durchführen zu lassen ist eine andere Frage.

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