Tierschutzrelevant?? Frage Kangalhaltung
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Hallo Foris,
habe heute mal ein Anliegen und muß mir das einfach mal von der Seele schreiben.
Versuche es so neutral zu handhaben wie mgl., da ich von euch eine Meinung haben möchte, ob man überhaupt was unternehmen sollte oder ob ich übertreibe mit meiner Einschätzung.Es geht um folgendes:
Bei uns hier im Ort gibt es einen türkischen Gewerbetreibenden, der damals einen Kangalrüden hält. Mit diesem Rüden gab es schon mehrere Zwischenfälle u.a. auch mit meinem Hund.
Kurz darauf holte er sich eine Hündin der gleichen Rasse, darauf folgte ein weiterer schwerer Beißvorfall, mit Anwalt, Polizei & Co. Laut dem Geschädigten wurde Maulkorbpflicht, Leinenzwang auferlegt und die Hündin mußte abgeschafft werden.An die Maulkorbpflicht und Leinenzwang hält er sich nicht, Beschwerden bei der Stadt verlaufen im Sand. Die Hündin war tatsächlich weg, nun hat er sich im letzten Jahr wieder eine neue angeschafft.
Nun entdeckte ich heute morgen, dass Welpe Nr.3 eingezogen ist. Und jetzt kommen wir zu meinem "Problem".
Das Haus des Gewerbetreibenden ist zwar ein freistehendes Einzelhaus, allerdings ohne großen Gartenanteil (ca. 15qm), sondern lediglich mit einer großen Einfahrt und im hinteren Teil kleine Wirtschaftsräume. Das Grundstück mußte schon auf Anordnung vom Ordnungsamt mit einem knapp 2m hohem umzäunt werden.
Da die Einfahrt von der Größe her etwa unserer entspricht, leben die Hunde auf geschätzen max.60qm. Ausgeführt werden sie 3x am Tag ca. 30min.
Wir wissen das alles so genau, weil meine Schwiegereltern dort wohnen wo die mit den Kangals Gassi gehen- außerdem kennen sich die HH im Ort sehr gut und ich fahre jeden Tag mit dem Rad 2x mind. an deren Haus vorbei.Wenn ich mir nun vorstelle, dass die 3 Kangals auf 60qm mehr oder weniger leben bekomme ich persönlich Bauchschmerzen, was aber nicht zu heißen hat, dass ich damit richtig liegen muß.
Deshalb wollte ich mal von Euch allen, vor allem Kangalbesitzer und Tierschutzaktive (letztere, die sich vielleicht auch rechtl. auskennen), fragen, ob ich einfach unverbindlich mich mal bei unserem Tierschutz informieren soll, oder ob ich damit leben muß, dass die Art der Haltung zwar sch***e ist, aber leider in Ordnung geht.Wie schon gesagt, es gab schon Unterschriftensammlungen wegen der Hunde weil sie einfach zu laut sind, außerdem verliefen eben alle Anfragen, Beschwerden bei der Stadt und dem Ordnungsamt im Sand.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Lieben Dank Euch schon mal fürs durchlesen.
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Hi
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Soweit ich weiß gilt das Tierschutzrecht für alle Hunde gleichermaßen, nur bei der Größe werden Unterschiede gemacht. Also alle Hunde über 50cm SH werden somit gleich behandelt, solange sie nicht der "Kampfhundeverordnung" unterliegen.
http://www.dcnh.de/fb_tierschutz/hundeverordnung.htm
Hier kannst du selbst nachlesen, ob du was findest. Was das Bellen betrifft, dürfen Hunde, soweit ich weiß, lediglich 45 Minuten täglich durchgehend (?) bellen.
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Hmm, artgerechte Haltung ist das in meinen Augen nicht. Kann man nicht beim Vet-Amt mal iwem auf die Füsse steigen?
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Wenn sie im Haus wären, da hat man ja nun auch nicht gerade 1000m2 Wohnfläche, wäre es doch auch in Ordnung. Warum sollte das dann nicht in Ordnung sein, wobei sie ja auch ausgeführt werden.
Es ist für einen Hütehund, der lieber bei seinen Schafen wäre, natürlich nicht optimal, aber tierschutzrelevantes sehe ich da nicht. Ich müsste Mal allerdings nach Mindesthaltungsbedingungen gucken, aber soweit ich mich erinnere, sind 60m2 in Ordnung. -
Danke schon mal für Eure Antworten. Habe mir schon gedacht, dass es zwar m.M. nach eine besch***ene Haltung, aber wohl eben rechtlich ok ist. Traurig echt. Aber laut dem link von Knautschgesicht, sind es wohl 10qm pro Hund. So gesehen, geht es ihnen ja noch richtig gut.
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Zitat
Wenn sie im Haus wären, da hat man ja nun auch nicht gerade 1000m2 Wohnfläche, wäre es doch auch in Ordnung. Warum sollte das dann nicht in Ordnung sein, wobei sie ja auch ausgeführt werden.
Es ist für einen Hütehund, der lieber bei seinen Schafen wäre, natürlich nicht optimal, aber tierschutzrelevantes sehe ich da nicht. Ich müsste Mal allerdings nach Mindesthaltungsbedingungen gucken, aber soweit ich mich erinnere, sind 60m2 in Ordnung.HÜTEHUND???? Wie kommst du auf Hütehund?
Du hast sicher noch nie einen Herdenschutzhund auf nem briefmarkengroßen Grundstück gehalten, oder?
Was die Zwingerhaltung angeht, steht unter §6, daß ein Hund über 65cm SH 10qm Fläche zur Verfügung haben muß. Allerdings steht da auch, daß dem Hund AUSREICHEND Auslauf im Freien gewährt werden muß. Was ausreichend ist, liegt idR im Ermessen des AmtsVets.
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HÜTEHUND???? Wie kommst du auf Hütehund?
Du hast sicher noch nie einen Herdenschutzhund auf nem briefmarkengroßen Grundstück gehalten, oder?
Was die Zwingerhaltung angeht, steht unter §6, daß ein Hund über 65cm SH 10qm Fläche zur Verfügung haben muß. Allerdings steht da auch, daß dem Hund AUSREICHEND Auslauf im Freien gewährt werden muß. Was ausreichend ist, liegt idR im Ermessen des AmtsVets.
Ach Knautschgesicht, natürlich hast Du recht, ich meinte Herdenschutzhund
das kommt davon, wenn man tausend Sachen auf ein Mal macht, Asche auf mein Haupt.
Mit den qm Zahlen hast Du natürlich auch recht und deswegen wird es wohl oder übel ausreichend sein. Und wenn sie 3 Mal am Tag Auslauf bekommen, wird da kein Vet-Amt irgend etwas sagen. -
Solange die Hunde eine Art Hundehütte oder sonstigen überdachten Platz zusätzlich haben, hast Du da sicher keine Handhabe.
Das Thema mit dem Bellen ist ein Ansatzpunkt, wenn damit die Nachbarschaft entsprechend gestört würde - aber was dann, wenn die Hunde im Tierheim sitzen haben die ziemlich schlechte Möglichkeiten, außer vielleicht der Welpen, wieder dort raus zu kommen. Herdenschutzhunde sitzen meist länger als alle anderen im Tierheim. Sie haben noch schlechtere Vermittlungschancen als Steffs u.ä.
Dann hat man nichts gewonnen. -
Leider wird man kaum etwas tun können.
Die Hunde brauchen Hütten und einen halbwegs geschützten Liegeplatz. Sie werden nicht getrennt gehalten, also sind Sozialkontakte da.
Also Hütte und schattiger Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden, fertig ist die tierschutzgerechte Haltung im Freien.
Sie müssten nicht einmal Gassi gehen.
Und da sie nicht allen leben, brauchen sie auch keinen besonderen Kontakt zu ihrer Bezugsperson.
Also Wasser, Futter und einmal am Tag Kot entfernen würde reichen. :|LG
das Schnauzermädel -
Stimmt, ich habe keinen Herdenschutzhund auf einem Briefmarkengroßen Grundstück gehalten, ich habe leider gesehen, was passiert, wenn man einen Kangal auf einem Reihenhausgrundstück hält(obwohl ich davon abgeraten habe). Ich persönlich finde es sehr schade um die Hunde. Mir würde auch nicht in den Sinn kommen einen Hund in einen Zwinger zu stecken
Aber was ich will/mache ist ja komplett irrelevant, sondern wir müssen schauen, ob die von der TS geschriebenen Haltungsbedingungen gegen ein Gesetz vestossen, ich meine nicht, aber lasse mich gerne eines anderen belehren.
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