Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Wir haben heute 2 Wohnungsbesichtigungen. Ich hoffe, sie gefallen uns. Leider ist noch nicht ganz raus, ob unsere Hunde erlaubt sind. Wir brauchen dann das Einverständnis der anderen Mieter. eyerolling-dog-face

    viel Glück! :bindafür: das mit dem Einverständnis ist allerdings doof....kann aber auch gut gehen!

  • Dankeschön! Mit Einverständniserklärungen anderer Mieter hab ich bisher immer negative Erfahrungen gemacht, aber vielleicht ist es ja mal anders. Wir suchen schon seit 3 Jahren eine neue bezahlbare Wohnung loudly-crying-dog-face

  • Mir gehts genauso, bezahlbar und Hund ist wie ein 6er im Lotto, zumindest in vielen Regionen Deiutschlands.

  • Abhängigkeit vom Einverständnis anderer Mieter ist mehr als ungünstig, da ist man dann nämlich schnell erpressbar.... Eine Freundin hat es erlebt, dass der andere Mieter androhte, sein Einverständnis zurück zu ziehen, wenn sie nicht komplett nach seiner Pfeife tanzt... so kam es dann wegen Diskussionen um die Kellernutzung zum Wiederruf des Einverständnisses....

  • Bei uns gibt es leider nur 3 große Wohnungsbaugesellschaften. Den gehört ungefähr 90% der Wohnungen in unserer Stadt. Und leider machen alle ausnahmslos nur mit Einverständnis der Mieter. Bei privaten Vermieter sind oftmals Hunde direkt verboten. Da die Stadt auch so klein ist, sind hier sehr selten schöne Wohnungen frei. So suchen wir schon seit 3 Jahren crying-dog-face

  • Ich bin auch Mieter bei einer Wohnungsbaugesellschaft. Meine Hündin kam dann ein paar Jahre nach Einzug dazu. Ich brauchte auch von allen fünf Parteien ein Einverständnis, was überraschenderweise kein Problem war (wir haben einen Hausdrachen, die mich früher oft gezankt hat, und auch langsam wieder damit anfängt). Im Februar sind die Mieter unter mir ausgezogen und jemand neues kam darein. Ein Einverständnis des neuen Mieters brauchte ich aber jetzt nicht nachreichen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass das wirklich rechtens wäre.


    Was das Erpressbare angeht, ich kenn zwar die aktuelle Rechtslage nicht, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sofort meinen Hund abzugeben habe, sobald einer sich beschwert, ohne, dass etwas ist. Ich glaube nicht, dass das groß anders gehandhabt wird, als wenn ohne Einverständnis der anderen Mieter der Vermieter Hundehaltung erlaubt, und jemand ein Fass auf macht, weil ihm der Hund missfällt.

    In meinem Mietvertrag steht, dass Störungen durch den Hund abzustellen sind oder - sofern das nicht möglich ist - das Tier wegzugeben. Insofern muss also erstmal eine Störung genannt werden, die ich abzustellen versuchen kann, und wenn die faktisch nicht vorliegt, dann spielt auch das zurückgezogene Einverständnis keine Rolle mehr. Da ist rechtlicher Beistand aber zweifellos immer eine gute Sache.

  • Oh Gott, wir wohnen gegenüber von einem Herrn, der sich wegen ALLEM beschwert. Nie im Leben hätte der das Einverständnis gegeben.


    Er hat sich z.B. beim Vermieter nach meinem Einzug beschwert, weil ich wegen den Hunden ja häufiger die Wohnung verlasse als andere Mieter und sich die Wohnungstüren nicht geräuschlos schließen lassen, weshalb ihn das stört:ugly: Zum Glück hat der Vermieter vorher selbst in dieser Wohnung gewohnt und konnte das deshalb richtig einordnen...


    Nebenbei: Das Haus ist null hellhörig. Würden meine Hunde bellen, hätte ich allerdings ein Problem.

  • Er hat sich z.B. beim Vermieter nach meinem Einzug beschwert, weil ich wegen den Hunden ja häufiger die Wohnung verlasse als andere Mieter und sich die Wohnungstüren nicht geräuschlos schließen lassen, weshalb ihn das stört :ugly: Zum Glück hat der Vermieter vorher selbst in dieser Wohnung gewohnt und konnte das deshalb richtig einordnen...

    Oh Gott. Du machst mir ja Hoffnung. xD

  • Leider merkt man ja häufig erst nach Einzug, ob im Haus ätzende Blockwart-Nörgler wohnen.... Ich hatte es mal in einer Mietwohnung, dass sich beschwert wurde, die Hunde würden Mo-Fr von 8.00-16.30 bellen. Tatsächlich war das die Zeit, die ich arbeiten war - allerdings hatte ich die Hunde damals mit bei der Arbeit. Das Ganze ließ sich dann durch eine Bescheinigung des AG auflösen, die nachwies, dass meine Hunde in besagtem Zeitraum 15km vom Wohnhaus entfernt (nämlich bei der Arbeit) sind.


    Widerlich, manche Nachbarn...

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