Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Einbauküche weiss ich nicht, aber das kleine Reparaturen selbst übernommen werden müssen, ja. Ich hab da aber 150 € im kopf

  • Es muß klar im Mietvertrag aufgeführt sein, welche Geräte in der Küche als "mitvermietet" und welche als "überlassen" gelten.

    Herd und Spüle gehören zur Grundausstattung. Alle weiteren Geräte müsste der Vermieter nicht stellen. Eigentlich müsstest Du Dir also Deinen eigenen Geschirrspüler oder die Mikrowelle selbst kaufen. In modernen Einbauküchen sind diese Getäte meist dabei. Gelten sie als mitvermietet, muß der Vermieter etwaige Reparaturen bezahlen. Sind die Geräte nur überlassen, trägt der Mieter die Kosten der Reparatur.


    Gruß vom Deich

    Deichhund

  • Mein alter Mietvertrag ist ein Vertrag von "Haus & Grund", den hat mein Vermieter gekauft, weil es seine erste Vermietung war.


    Darin steht das im Einzelfall Kleinreperaturen bis zu einem Betrag von 100€im Einzelfall an Installationsgegenständen sowie sonstige Anlagen und Einrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind.

    Der Jahreshöchstbetrag beläuft sich auf nicht mehr al 8% der Jahresmiete ohne Nebenkosten.

  • Es muß klar im Mietvertrag aufgeführt sein, welche Geräte in der Küche als "mitvermietet" und welche als "überlassen" gelten.

    Herd und Spüle gehören zur Grundausstattung. Alle weiteren Geräte müsste der Vermieter nicht stellen. Eigentlich müsstest Du Dir also Deinen eigenen Geschirrspüler oder die Mikrowelle selbst kaufen. In modernen Einbauküchen sind diese Getäte meist dabei. Gelten sie als mitvermietet, muß der Vermieter etwaige Reparaturen bezahlen. Sind die Geräte nur überlassen, trägt der Mieter die Kosten der Reparatur.


    Gruß vom Deich

    Deichhund

    Herd und Spüle und Grundausstattung? Ich bin bisher nicht so oft umgezogen, aber in 3 von 4 Wohnungen war nichts davon drin, die Küche also komplett leer. Und in der 4. Wohnung wurde die Küche nach Auszug entsorgt vom Vermieter und die Wohnung dann ohne Küche neu vermietet.

  • Vielleicht auch so ein Länderding? Ich kenne das hier auch nicht. Entweder ist ne Küche drin oder gar keine. Oder die vom Vormieter die man abkauft. Aber Pflicht für Spüle und Herd hab ich noch nie gehört

  • Nach einigen schlechten Erfahrungen würde ich für alles was übernommen werden soll einen Vertrag machen.

  • Ich muss in meinem Häuschen auch Reparaturen bis 150€ übernehmen. Finde ich ok.

    Bezahle 800€ warm inkl. Strom etc.

    Eigentlich zu teuer für mich, aber mit dem Schäfer findet sich kaum was :verzweifelt:

    Bisher wurde die Miete nicht erhöht, weil ich wenig NK hatte.

  • Naja, was mich vorallem stört; wenn ein Gerät von mir unverschuldet (!) kaputt geht, muss ich ein neues Kaufen und das gehört dann dem Vermieter - das klingt einfach falsch.


    Entweder er vermietet mit Einbauküche und ist dann auch für diese verantwortlich (außer ich bediene diese falsch und sie geht wegen mir kaputt - dann greift aber die Haftpflicht soweit ich weiß), oder aber er überlässt die Küche - meist wenn die eh alt sind und sonst raus fliegen würden - zur Nutzung, darf den Mietpreis nicht dafür erhöhen und ich bin selbst verantwortlich für die Küche - wenn ich aber neue Geräte kaufen muss, weil die Bestandsgeräte kaputt gehen, gehören diese neuen Geräte mir und nicht dem Vermieter :ka:



    Die Regelung in dem Mietvertrag jetzt, entbehrt halt jeglicher Logik. Ich kann nix dafür, dass es kaputt geht, aber muss Ersatz kaufen, der dann nicht Mal mir gehört? Da bekäme der Vermieter ja regelmäßig neue Geräte für Lau - warum sollte ich ihm die schenken?

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