Hund=Problem bei der Wohnungssuche?
-
-
Wenn fremdes Eigentum in Deiner „Obhut“ beschädigt wird, greift in der Regel deine Haftpflichtversicherung. Ich muss gestehen mir fehlt gerade die Vorstellung was genau Du meinst.
Hier ist die sogenannte Kleinreparaturklausel gut erklärt
https://deutschesmietrecht.de/…leinreparaturklausel.html
https://www.test.de/Mietrecht-…len-4655061-0/#question-0
-
- Vor einem Moment
- Neu
-
-
Tahlly Ich kann dir nur das österreichische Recht sagen, aber hier gilt für den Mieter eine Erhaltungspflicht. Das heißt, nach dem MRG ist der Mieter verpflichtet, „kleine“ Reparaturen (es gibt ein Urteil, welches die maximale Höhe mit 400 € festlegt, es gibt auch Gerichtsentscheidungen, die weniger festlegen) selber zu bezahlen. Wird ein Gerät kaputt, musst du nicht das ganze Gerät auf deine Kosten neu kaufen, sondern nur den Zeitwert ersetzen.
Bei uns wurde zum Beispiel gerade der Geschirrspüler in der Mietwohnung kaputt. Die Küche haben wir nicht gekauft, sondern die bleibt in der Wohnung und wir zahlen extra Miete dafür. Die Reparatur kostete 80€ und musste von uns wegen unserer Erhaltungspflicht übernommen werden.
-
Gibt es irgendwie ein neues Gesetz bezüglich der Hundehaltung von der ich nichts weiß? Google spuckt auch nichts aus.
Wir schauen uns morgen und Freitag insgesamt 3 Wohnungen an. Alles von derselben Genossenschaft. Eine, die bis vor 6 Monaten Hunde boykottiert hat und jetzt nur nach Tierhaltung fragt und dann nichts mehr kommt. Es wird auf die Angabe, dass ein Hund mit einzieht nichts gesagt, wir bekommen immer neue Wohnungsangebote. In den Exposé steht zur Hundehaltung nichts mehr (das war bei unserer Suche vor 2 Jahren noch anders, da stand es im Exposé und in der Hausordnung drin). Müssen die das jetzt akzeptieren? Oder ist die Genossenschaft in den zwei Jahren einfach viel entspannter und toleranter geworden?
-
Herd und Spüle gehören zur Grundausstattung
HerdANSCHLUSS und Spüle muss vorhanden sein
-
Wir schauen uns morgen und Freitag insgesamt 3 Wohnungen an. Alles von derselben Genossenschaft. Eine, die bis vor 6 Monaten Hunde boykottiert hat und jetzt nur nach Tierhaltung fragt und dann nichts mehr kommt. Es wird auf die Angabe, dass ein Hund mit einzieht nichts gesagt, wir bekommen immer neue Wohnungsangebote. In den Exposé steht zur Hundehaltung nichts mehr (das war bei unserer Suche vor 2 Jahren noch anders, da stand es im Exposé und in der Hausordnung drin). Müssen die das jetzt akzeptieren? Oder ist die Genossenschaft in den zwei Jahren einfach viel entspannter und toleranter geworden?
Es war schon länger so, dass Hundehaltung nicht mehr kategorisch verboten werden durfte. Muss irgendwie gegen Ende meines Studiums gewesen sein, als die das geändert haben, weil mein Cousin (der Immobilienmakler ist) mir damals den Tipp gab als ich aus meinem Studienort weg gezogen bin
Tja, dummerweise ist es in Städten mit Wohnungsmangel dann so, dass halt andere Mieter bevorzugt werden. Dann wurde man halt nicht wegen des Hundes abgelehnt sondern wegen etwas anderem. -
-
Ich glaub das ist eher relevant wenn man schon da wohnt und dann einen Hund anschaffen möchte, dann darf der Vermieter nicht sagen ne ist nicht ohne es wirklich zu begründen.
Wenn man noch nicht Mieter ist kann er einen ja sogar grundlos ablehnen auch wenn es keine anderen Interessenten gibt.
-
Ich glaub das ist eher relevant wenn man schon da wohnt und dann einen Hund anschaffen möchte, dann darf der Vermieter nicht sagen ne ist nicht ohne es wirklich zu begründen.
Wenn man noch nicht Mieter ist kann er einen ja sogar grundlos ablehnen auch wenn es keine anderen Interessenten gibt.
Nein, das betrifft auch Neuvermietungen. Aber wie gesagt, ist halt überhaupt nicht durchsetzbar. und ja auch gar nicht kontrollierbar. Der Vermieter darf halt nur nicht so doof sein zu sagen, dass er einen wegen des Hundes nicht nimmt.
-
Sag ich ja er muss es nicht begründen warum er einen nicht nimmt deswegen ist es nicht relevant.
-
Dass das schon länger nicht mehr kategorisch abgelehnt werden darf, lese ich schon länger und öfter. Aber bis vor kurzen hat sich diese Genossenschaft nicht so ganz dran gehalten. Es wurde immer damit begründet, dass man ja Katzenhaltung bis zu 2 Tieren erlaube, also ginge das. Vielleicht haben Sie es nun endlich begriffen.
Wir haben den Hund jedesmal angegeben, aber auch das wir unbefristet im TVÖD arbeiten. Bislang wurde eher auf den zweiten Teil eingegangen, als auf den ersten.
-
müsste man denn dann eigentlich den Hund / Hunde gar nicht mehr angeben, oder würde es dann doch ärger geben?
Ich erinnere mich noch, als ich hier einzog, da sagte mir die Vermittlerin direkt "ach sie haben zwei kleine Hunde?, die darf man ja eh nicht mehr verbieten, also unwichtig" -
- Vor einem Moment
- Neu
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!