Hund=Problem bei der Wohnungssuche?
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müsste man denn dann eigentlich den Hund / Hunde gar nicht mehr angeben, oder würde es dann doch ärger geben?
Laut meinem Cousin nicht, nein. Aber will man in eine Wohnung ziehen und das Verhältnis direkt zerstören?
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müsste man denn dann eigentlich den Hund / Hunde gar nicht mehr angeben, oder würde es dann doch ärger geben?
Laut meinem Cousin nicht, nein. Aber will man in eine Wohnung ziehen und das Verhältnis direkt zerstören?
Ist halt die frage ob man das "Verhältnis direkt zerstört", wenn man es laut Gesetz gar nicht angeben muss.
Immerhin könnte es für einen ja einen Nachteil im Wettbewerb um eine Wohnung sein. -
Laut meinem Cousin nicht, nein. Aber will man in eine Wohnung ziehen und das Verhältnis direkt zerstören?
Ist halt die frage ob man das "Verhältnis direkt zerstört", wenn man es laut Gesetz gar nicht angeben muss.
Immerhin könnte es für einen ja einen Nachteil im Wettbewerb um eine Wohnung sein.Ich denke schon, dass der Vermieter nicht begeistert sein wird, wenn du einfach ungefragt mit deinem Hund einziehst, er aber eigentlich keine Hunde will (ob das nun so erlaubt ist oder nicht..).
Es ist halt eine Sache, was auf dem Papier steht und eine andere, wie es in der Praxis aussieht.
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Ist halt die frage ob man das "Verhältnis direkt zerstört", wenn man es laut Gesetz gar nicht angeben muss.
Immerhin könnte es für einen ja einen Nachteil im Wettbewerb um eine Wohnung sein.Ich kann dir aus Vermietersicht sagen, dass ich es nicht toll finden würde, wenn mir Haustiere verheimlicht werden würden... Ja, wir fragen nach Haustieren bevor wir vermieten und bei einem Hund geht es mir um die Rasse (so doof es klingt) und den würde ich auch vorher gerne kennenlernen.
Ein Hund hat halt deutlich mehr Potential zu Problemen mit anderen Hausbewohnern zu führen als eine Katze oder ein Hamster.
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Und ein Hund (vor allem ein junger einer großen Rasse) hat halt auch mehr Potential, was kaputt zu machen.
Auch wenn das immer keiner hören mag.
Auf unserer Holztreppe sieht man die Krallenspuren vom Rauf- und Runterlaufen (also, jetzt nicht mehr so, jetzt ist Teppich drauf, aber wenn sie danebentreten... sind halt knapp 40 Kilo mit Krallen wie aus Stahlbeton), an der Haustür sind Kratzer, die Terrassenfenster sind verkratzt (obwohl sie immer nur ganz zart „anklopfen“, wenn sie raus oder rein wollen)...
Ein großer Hund mit viel Fell verliert viel Fell, auch im Treppenhaus bei Mehrfamilienhäusern z.B.
Ein großer Hund mit viel Fell riecht nch Hund, wenn er nass ist.
Er trägt Dreck und schlimmstenfalls Ungeziefer ins Haus.
Das hört man als Hundehalter nicht gern.
Aber ist halt trotzdem so.
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Wir haben im Sommer 2019 den Echtholzparkett in Wohnzimmer und Schlafzimmer neu abgeschliffen und versiegelt. Die Hunde dürfen nicht ins SZ, halten sich aber viel im WZ auf. Spielen im Sinne von rum rennen ist im Haus generell nicht erlaubt.
Der Boden im Wohnzimmer ist alleine durchs rumlatschen von 3 Hunden (und einen Kleinkind das mal seine Holzautos auf den Boden Haut) schon ganz zerkratzt. Im Schlafzimmer sieht es noch immer aus wie am ersten Tag. Und wir hatten extra den high-resistance Lack gekauft.
Also ja. Hunde können alleine dadurch dass sie da sind schon Schäden anrichten. Deshalb fände ich es unfair das dem Vermieter zu verschweigen
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Vermieter dürfen Hunde ja immer noch verbieten, halt nur nicht mehr pauschal, sondern nach "sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles". Klauseln im Mietvertrag, dass Hunde nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, sind also weiter gültig. Im Endeffekt hat sich dadurch also nicht wirklich was geändert, dann verbietet der Vermieter halt in jedem Einzelfall den Hund. Gibt nur einige Vermieter, die das Urteil genauso falsch verstehen wie manche HH und daher denken, sie müssen Hunde jetzt grundsätzlich akzeptieren (dann hat man schlicht Glück gehabt).
In der Praxis ist dann natürlich immer die Frage, wie die Konsequenzen sind, wenn eine der beiden Seiten sich nicht an die Regeln hält. Geht der Vermieter vor Gericht oder akzeptiert er zähneknirschend einen Hund, der nicht genehmigt wurde? Akzeptiere ich als Mieter, dass mir ein Hund aus fadenscheinigen Gründen verboten wird oder gehe ich vor Gericht, um das anzufechten?
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Eine Freundin von mir sucht auch schon länger mit Hund. Bis jetzt war es immer so: Spätestens, als die Vermieter den Hund sahen, wars rum. Großer, schwarzer Hund (Labbi-Dobi-Mix), der sehr ängstlich ist und viel bellt. Grundsätzlich ist er ein total lieber Hund, drinnen sehr ruhig, aber er bellt halt fremde Menschen aus Unsicherheit an und wacht auch.
JEtzt hat sie tatsächlich ne Wohnung gefunden, wo der Vermieter eher unbeeindruckt war vom Gekläffe. Das Haus hat 2 Wohnungen. So an und für sich passt alles - jetzt hat der Vermieter aber in den Mietvertrag geschrieben, dass nach dem Ableben von dem Hund (ist 9 Jahre), kein Hund mehr gehalten werden darf - weiß jemand ob das rechtens ist? Also irgendwie finde ich das etwas unlogisch und ich würde mir das nicht vorschreiben lassen wollen. Sie möchte schon unterschreiben - vorallem aus Mangel an Alternativen. Ich weiß nicht, ich find das irgendwie komisch.
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Wir schauen uns morgen und Freitag insgesamt 3 Wohnungen an. Alles von derselben Genossenschaft. Eine, die bis vor 6 Monaten Hunde boykottiert hat und jetzt nur nach Tierhaltung fragt und dann nichts mehr kommt. Es wird auf die Angabe, dass ein Hund mit einzieht nichts gesagt, wir bekommen immer neue Wohnungsangebote. In den Exposé steht zur Hundehaltung nichts mehr (das war bei unserer Suche vor 2 Jahren noch anders, da stand es im Exposé und in der Hausordnung drin). Müssen die das jetzt akzeptieren? Oder ist die Genossenschaft in den zwei Jahren einfach viel entspannter und toleranter geworden?
Meine letzte Wohnungsgenossenschaft hat das ganze auch so ausgelegt. Wir dürfen es ihnen nicht verbieten bis es Beschwerden gibt, aber mitteilen müssen sie es uns trotzdem.
Hier halten das meine ich auch alle Genossenschaften so.
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Vermieter dürfen Hunde ja immer noch verbieten, halt nur nicht mehr pauschal, sondern nach "sorgfältiger Prüfung des Einzelfalles". Klauseln im Mietvertrag, dass Hunde nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, sind also weiter gültig. Im Endeffekt hat sich dadurch also nicht wirklich was geändert, dann verbietet der Vermieter halt in jedem Einzelfall den Hund. Gibt nur einige Vermieter, die das Urteil genauso falsch verstehen wie manche HH und daher denken, sie müssen Hunde jetzt grundsätzlich akzeptieren (dann hat man schlicht Glück gehabt).
In der Praxis ist dann natürlich immer die Frage, wie die Konsequenzen sind, wenn eine der beiden Seiten sich nicht an die Regeln hält. Geht der Vermieter vor Gericht oder akzeptiert er zähneknirschend einen Hund, der nicht genehmigt wurde? Akzeptiere ich als Mieter, dass mir ein Hund aus fadenscheinigen Gründen verboten wird oder gehe ich vor Gericht, um das anzufechten?
Das wollte ich gerade fragen ob diese Klausel noch gültig ist.
In meinem neuen Mietvertrag steht nämlich auch, dass Hundehaltung nur nach Zustimmung erlaubt ist.
Im Gespräch waren die Hunde nie Thema (wir hatten sie aber natürlich angegeben) und beim unterzeichnen meinte ich noch ob wir das irgendwie festhalten müssen dass die Hunde mit einziehen. Der Verwalter meinte dann nur, nö sind ja keine "Kampfhunde".
Ich würde aus den Hunden auch nie ein Geheimnis machen, da ist einfach Ärger vorprogrammiert. Sowohl mit dem Vermieter als auch mit den Mitmietern. Ich hab schonmal in einer Wohnung gelebt mit Nachbarn die nicht gut auf die Hunde zu sprechen waren, lange habe ich es dort nicht ausgehalten.
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