Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Bei uns ist E6 schon mit abgeschlossener Ausbildung, E5 ohne. E6 für Sekretariate, E7 meist Fremdsprachenkorrespondenten, E8 Ausbildung + höhere Verantwortung, ab E9 mit erstem wiss. Abschluss. Bei E5 sind wir bei ca. 33.000 inkl. Weihnachtsgeld, bei E9b bei 39.000€. Jeweils in Erfahrungsstufe 1. Ich bin im TV-H angesiedelt und ich glaube es ist echt super schwer im öffentlichen Dienst jemanden ohne Abschluss einzustellen. Dafür ists aber bei den höheren Stellen oft ziemlich egal, was man für ein Fach studiert hat :D

    Kommt drauf an wo. Beispiel Fachpraxislehrkräfte geht ohne Studium.

  • … und ich glaube es ist echt super schwer im öffentlichen Dienst jemanden ohne Abschluss einzustellen.

    Bei uns gibt es das schon, aber mein Arbeitgeber betreibt bspw. die Kantinen und die Hausreinigung in Eigenregie. Das bedeutet, dass es u.a. eben auch Küchen- und Putzhilfen gibt, die i.d.R. keine abgeschlossene Ausbildung haben.


    Finde ich eigentlich sehr fair für diese Personengruppe, die dadurch ein sicheres Gehalt und soziale Absicherung haben. Bei einer Fremdvergabe an den billigsten Anbieter haben die dort Beschäftigten deutlich schlechtere Bedingungen.

    Oh Gott, da sprichst du einen wunden Punkt an - bei uns ist die Hausreinigung extern und vor zwei Jahren musste neu ausgeschrieben werden. Und plötzlich standen Mitarbeiter, die seit 20 Jahren bei uns reinigen mit einem Fuß vor der Tür. Derjenige, der den Zuschuss bekommen hat, hat sie dann übernommen. Aber vermutlich nicht zu einem fairen Preis - irgendwie auch nicht grade toll diese Praxis -.-


    Bei den Bereichen die dein AG hat, dürfte es dann bei uns die Tätigkeitsgruppe 3-5 sein, da gibts aber wirklich nicht viel zu holen :/ Sind dann so um die 2.500 Brutto..


    Bei uns ist E6 schon mit abgeschlossener Ausbildung, E5 ohne. E6 für Sekretariate, E7 meist Fremdsprachenkorrespondenten, E8 Ausbildung + höhere Verantwortung, ab E9 mit erstem wiss. Abschluss. Bei E5 sind wir bei ca. 33.000 inkl. Weihnachtsgeld, bei E9b bei 39.000€. Jeweils in Erfahrungsstufe 1. Ich bin im TV-H angesiedelt und ich glaube es ist echt super schwer im öffentlichen Dienst jemanden ohne Abschluss einzustellen. Dafür ists aber bei den höheren Stellen oft ziemlich egal, was man für ein Fach studiert hat :D

    Kommt drauf an wo. Beispiel Fachpraxislehrkräfte geht ohne Studium.

    Jau, aber die haben ja in der Regel einen Abschluss durch eine Ausbildung.

  • Dass ist etwas was mich an öffentlichen Dienst immer etwas "stört". Wenn jemand eben zb keine kaufmännische Ausbildung hat aber eben über Quereinstieg schon jahrelang kaufmännisch gearbeitet hat, dann ist er in aller Regel nicht schlechter als gelernte.

    Wenn er überhaupt eine Chance im öffentlichen Dienst hat- wird ja sehr unterschiedlich gehandhabt- dann wird er wesentlich schlechter eingruppiert und verdient trotz vielleicht sogar besserer Arbeit als manch "gelernte" lebenslang weniger. Dass ist in der freien Wirtschaft doch etwas einfacher. Da kommt mein kleiner Gerechtigkeitssinn arg zum tragen. :hust:

  • Aber es kann sich doch jeder für eine Ausbildung oder Studium im öffentlichen Dienst bewerben. Dann bekommt er, wenn er genommen wird, die Ausbildung/das Studium und wird nicht schlechter gestellt.

    Es gibt ja auch im öffentlichen Dienst mehr als den kaufmännische Bereich und man kann sich dann ja auch in seinem Bereich im öffentlichen Dienst bewerben.

    Wenn man etwas neues machen möchte, weil man z.B. in seinem Bereich nicht mehr glücklich ist, kann man sich ja z.B. für eine weitere Ausbildung bewerben und wird auch nicht schlechter gestellt.


    LG
    Sacco

  • Das Problem besteht eben darin, dass die Ausbildungsvergütung oft geringer als der aktuelle Verdienst ist und eine zweite Ausbildung in der Regel nicht gefördert wird. Entsprechend muss ein Interessent ein nicht gerade unerhebliches finanzielles Polster mitbringen, um sich eine Ausbildung überhaupt leisten zu können.

  • Auf der anderen Seite werden dann die Leute mit der Ausbildung, sie wurden ja die Zeit der Ausbildung nach Ausbildungsvergütung bezahlt und haben es ( ja es gibt immer Leute die ihre Arbeit nicht richtig machen/können) gelernt, so gesehen dann abgewertet, wenn Quereinsteiger die keine Ausbildung in dem Bereich haben genauso bezahlt werden.

    Das ist echt ein schwieriges Thema.


    LG
    Sacco

  • Ich würde es naiverweise so lösen, dass jemand als Quereinsteiger erstmal als ungelernt eingruppiert wird und wenn er die selben Aufgaben schafft wie die Gelernten, also eingearbeitet ist, dann umgruppiert wird. Dass geben aber mWn die öffentlichen Dienstverträge nicht her.

  • Nein, das geben die Verträge nicht her. Ich würde aber bei deiner Idee noch weiter gehen und sagen das sie eine Prüfung, die der Abschlussprüfung von den Auszubildenen gleicht oder die gleiche Prüfung, ablegen können und dann als quasi gelernte gelten.


    LG
    Sacco

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