Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Ich würd da aber definitiv auf die Art der Beheizung achten. Wenn da mit Nachtspeicheröfen geheizt wird und das Haus nicht isoliert ist, lass die Finger davon, du zahlst dich mit den Heizkosten sonst echt dumm und dämlich.

    Ich bewohne ein 70 m²-Haus, das kaum isoliert ist und mit besagten Nachtspeicheröfen geheizt wird. Da gehen im Monat rund 300€ nur für den Heizstrom drauf.

  • Ich würde trotzdem für 650€ ein Haus mieten und von mir aus selber renovieren, Solargedöns oder einen Ofen anschaffen|) das klingt echt traumhaft!


    Bzgl. des vorgetäuschten Hundes sehe ich das nun auch nicht so eng. Hund ist ja bald da und wenn da nicht unbedingt der platzwartigste Platzwart der Welt wohnt, sehe ich da keine Probleme.

    Der umgedrehte Fall wäre für mich ein No-Go (Hund halten ohne Erlaubnis).

  • Kann man eine Versicherung einfach so kündigen wegen wechsel oder möchte die Versicherung da irgendeinen Nachweis über eine neue Versicherung usw.? Oder möchte die neue Versicherung etwas von der alten Versicherung (z.B. bei wem die war, ob es Vorfälle gab, Sachen zu dem Tier) wissen?

    Ich hab schon 2x die Versicherungsgesellschaft gewechselt und da musste man nur angeben, ob man mit diesem Hund bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hatte und wenn ja, ob man dort wegen eines Schadens gekündigt wurde. Mehr interessiert da nicht, warum auch.

    Man muss auch längst nicht bei jeder Versicherung eine Chipnummer o ä angeben.


    Ist am Ende aber auch egal, weil man DIESEN Hund ja dann sowieso zum ersten Mal versichert.


    Irgendwie denkt ihr so kompliziert xD stellt euch doch einfach vor, ihr holt einen Hund, versichert den, gebt ihn 3 Wochen später wieder ab, kündigt die Versicherung. Dann kauft ihr euch 3 Monate später den nächsten Hund, versichert den wieder, fertig. Ob's die Hunde tatsächlich gibt oder ob ihr einfach gern Geld ohne Gegenleistung an eine Versicherung zahlen wollt, interessiert doch die Versicherung nicht. Da gibt's schlicht nix, was "auffliegen" könnte...

  • Ich liebe es, wenn ein Vermieter sagt, dass die Hundehaltung möglich ist. Und dann meist der Zusatz: Der Hund darf aber nur bis zum Knie gehen. Ich mein, was ist denn Kniehöhe für eine Längenabmessung? Die ist bei jedem Menschen anders, da gibts kein Einheitswert. Bei mir liegt das Knie zB bei 65cm....da sind einige größere Hunde locker mit drin. Und wenn ich darauf hinweise werden die dann immer schwammig mit den Aussagen. Ja auf nichts festlegen und bereits im Mietvertrag die Hundehaltung fixieren geht ja gar nicht....Ich hasse sowas.

  • Bei uns steht jetzt extra im Mietvertrag "Hunde und Katzen sind mengen- und größenunabhängig erlaubt".

    Messi-Leben ich komme! xD


  • Bei uns steht jetzt extra im Mietvertrag "Hunde und Katzen sind mengen- und größenunabhängig erlaubt".

    Messi-Leben ich komme! xD


    Bei mir in der Wohnung sind selbst Katzen genehmigungspflichtig.

  • Ich habe mir immer ganz schlicht reinschreiben lassen: „der Mieterin ist die Hundehaltung erlaubt“, ohne wäre es zu keinem Vertrag gekommen.

    Musste kein Vermieter je bereuen.

  • Ich finde interessant, wie unterschiedlich das so ist.

    Hier ist es bei den meisten Genossenschaften, so, dass jeder einzelne Hund genehmigungspflichtig ist. Eine allgemeine Erlaubnis, die direkt im Mietvertrag festgehalten wird, ist eher eine Seltenheit.

    Sollte Milow irgendwann versterben und wir möchten uns einen neuen Hund holen, bräuchten wir eine erneute Genehmigung (inkl. Unterschriften aller anderen Mietparteien).

    Nur weil einmal ein Hund genehmigt wurde, heißt es noch lange nicht, dass auch der nachfolgende Hund genehmigt wird.

    Ein Zweithund bedarf ebenfalls jedes Mal einer (erneuten) Zustimmung seitens des Vermieters (inkl. Unterschriften aller anderen Mietparteien).

    Katzenhaltung ist dafür inzwischen bei vielen Genossenschaften nicht mehr genehmigungspflichtig.


    Wie es hier so bei privaten Vermietern aussieht, weiß ich nicht. Da hatten wir bisher keinerlei Berührungspunkte.

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