Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Wir sind auch gerade auf Wohnungssuche, aber hierzu mag ich gerade mal nachfragen:

    ich darf als Vermieter kein allgemeines Haustierverbot aussprechen.

    Da hat mein Hirn immer irgendwie einen Aussetzer. Ich suche nach einer Wohnung auf den üblichen Portalen. Das größte davon hat die Möglichkeit für den Anbieter, einzutragen, ob Haustiere ja, nein oder nach Vereinbarung. Manche tragen auch nix ein.

    Bei vielen Wohnungen, die bei uns passen könnten, stand Haustierhaltung Nein, also sind die direkt durchs Raster gefallen. Bei einigen stand auch noch im Beschreibungstext drin: Keine Hunde, keine Katzen (zusätzlich zu Nein bei Haustiere).


    Lohnt es sich da tatsächlich, nachzufragen, auf welche Tiere sich das Nein bei der jeweiligen Anzeige bezieht? Wobei ich mir da eigentlich schon denken kann, dass es sich in erster Linie auf Hunde und in zweiter auf Katzen bezieht. Und ich will mit meinem Hund natürlich nirgendwo wohnen, wo sie unerwünscht ist. Aber die Suche ist wirklich sehr frustrierend.

  • Bei der letzten Wohnugssuche hatten wir überhaupt keine Probleme und wohnen jetzt in einem Neubau mit Lift haben mind. 3 Katzen (ab und an mehr weil ich Pflegis aufnehme) und 2 Hunden. Durften eine Rasenfläche mit Flex einzäunen und unsere Terrasse katzensicher gestalten und bei jeder solchen Nachfrage (e.g zweiter Hund?) sind die Vermieter absolut unkompliziert und nicken immer gleich alles ab.


    Jetzt sind wir natürlich ein wenig verwöhnt und wollen nur noch umziehn, wenn wir einen Balkon, oder eine Terrasse für die Katzen sichern dürfen, das ist schon ein bisschen schwieriger verständlicherweise.

  • Bei meinen wäre der erste Eindruck immer ziemlich schlecht, deswegen hätte ich sie nie mitgenommen, wenn die Vermieter es nicht explizit zum Kennenlernen gewollt hätten.


    Mr. Stresskekswuselkönig ist einfach in neuen Umgebungen unglaublich aufgeregt und dann nur schwer ansprechbar. Man würde überhaupt nicht sehen, dass er eigl wirklich sehr gut erzogen ist. Und Shira reagiert bei fremden Menschen einfach sehr ängstlich, was sich bei zu viel Nähe auch kurz lautstark und gefährlich klingend nach vorn äußern kann, obwohl sie eigentlich überhaupt nichts macht. Der Eindruck ist aber natürlich ein anderer.


    Ich habe das unserem neuen Vermieter im Vorfeld erklärt und habe das große Glück, dass er und die ganze Familie Hunde absolut liebt. Nun bringen wir dem Garten auf Vordermann, renovieren, sanieren usw alle zusammen und sie machen das einfach großartig! Ein absoluter Glückstreffer für uns. Shira hat gegen alle Familienangehörigen ein paar "Attacken" gefahren, wo sie einfach ruhig und cool bleiben konnten, weil sie es wussten. Jetzt hat Shira kaum noch Angst und alle sind ganz verliebt in die Omi. Unser Vermieter ist extra über den Boden zu ihr hin gekrabbelt, damit sie keine Angst hat. Fand ich sehr süß! Und der Hibbel wird auch immer ruhiger, desto öfter wir da sind und jeder erfreut sich an seiner "Hallo, hier bin ich, was machst du da?" Art.

    Ich bin mir sehr sicher, das wäre nicht so gelaufen, wenn ich sie am Anfang einfach mitgenommen hätte. Dann wären es die überzogenen, aggressiven Bestien gewesen, die nicht unter Kontrolle stehen |)

  • Das Problem ist, dass man so weit ich weiß Tiere nicht grds. ausschließen kann aber wo kein Kläger....

    Wer will denn auch schon sich in eine Wohnung reinklagen?


    Ich habe mich damals stumpf für alles beworben, was mich interessiert hat. Egal, ob da Hunde "erlaubt" waren oder nicht und letztendlich hat es funktioniert. Ich hab ne tolle Wohnung für eine vergleichsmäßig günstige Miete und der Hausmeister (der eig. das sagen hat) liebt meinen Hund total.


    Bei denen, bei denen man eh schon abgewiesen ist schadet es meiner Meinung auch nicht das mal zu sagen, dass man Hunde vom Gesetz eig. nicht ausschließen darf.

  • Bei denen, bei denen man eh schon abgewiesen ist schadet es meiner Meinung auch nicht das mal zu sagen, dass man Hunde vom Gesetz eig. nicht ausschließen darf.

    Ganz so einfach ist das leider auch nicht. Es gibt zwar gesetzlich kein generelles Hundeverbot. Der Vermieter kann im Vertrag aber festlegen, dass Hunde nur mit seiner Erlaubnis zugelassen sind. Und diese Erlaubnis lässt man sich am besten bei Vertragsunterzeichnung schriftlich geben.

    Siehe auch: https://www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/

  • Bei denen, bei denen man eh schon abgewiesen ist schadet es meiner Meinung auch nicht das mal zu sagen, dass man Hunde vom Gesetz eig. nicht ausschließen darf.

    Ganz so einfach ist das leider auch nicht. Es gibt zwar gesetzlich kein generelles Hundeverbot. Der Vermieter kann im Vertrag aber festlegen, dass Hunde nur mit seiner Erlaubnis zugelassen sind. Und diese Erlaubnis lässt man sich am besten bei Vertragsunterzeichnung schriftlich geben.

    Siehe auch: https://www.mietrecht.com/hundehaltung-mietwohnung/

    Also stimmte das ja doch :D Ich meinte mit dem Satz, dass man Bewerber nicht auf Grund von Haustieren ablehnen kann, die gerade mit Hund suchen

    Um einen Vertrag zu haben, müsste man ja erstmal über ein Telefonat hinauskommen....


    Bzw. das was du schreibst greift dann ja nur, wenn du schon wohnst und dir einen Hund dazu holst. :winking_face:

  • Muss das in D echt explizit erlaubt sein?


    Hier in der CH gilt ja, wenn nix.im Vertrag steht ist es erlaubt.

    Es muss explizit ausgeschlossen werden.

    Ich hab gerade den neuen Mietvertrag es ist der (also die Vorlage) von Mieter Verein. Da steht nix bzgl Hund standardmässig drin.

  • Es ist eben so, dass der Vermieter sich die in seinen Augen besten Interessenten aussuchen kann, wenn er eine große Wahl hat. Der Idealstandard scheint wohl bei einigen ein kinderloses Paar zu sein, das keine Haustiere besitzt und maximal 3 Tage die Woche in der Wohnung lebt. Da wird zwar nicht gesagt, dass Haustiere nicht gewünscht sind, allerdings gibts dann eben "geeignetere" Interessenten.


    Wir haben das Glück, dass unsere 3 Hunde gar kein Problem sind, auch ein 4. wäre in Ordnung. Und hoffentlich ist das nächste Mal Umziehen dann in ein Eigenheim.

  • Wir haben gerade die erste Absage wegen den Hunden bekommen. Frisch renoviert und ein traumhafter Aussenbereich der für Hunde ideal wäre. Echt, die Terrasse und den Garten hätte ich gerne, die Wohnung selbst war für uns aber nix, daher tat die Absage auch nicht weh. Wäre nur schön gewesen, wenn man uns das vor der Besichtigung schon gesagt hätte.

    Aber ich sehe mir zum Glück ja gerne Wohnungen an xD

  • Muss das in D echt explizit erlaubt sein?


    Hier in der CH gilt ja, wenn nix.im Vertrag steht ist es erlaubt.

    Es muss explizit ausgeschlossen werden.

    Ich hab gerade den neuen Mietvertrag es ist der (also die Vorlage) von Mieter Verein. Da steht nix bzgl Hund standardmässig drin.

    Nein, steht im Mietvertrag nichts, ist es auch erlaubt.


    Effektiv wirst du aber kaum einen MV finden, wo nichts dazu drinsteht.

    Pauschales Verbot in einem Formularmietvertrag ist nicht zulässig (als Individualabrede aber schon).


    Üblich ist „Tierhaltung nach Absprache“. Diese Absprache lässt man sich dann zur Sicherheit schriftlich geben.

    Eine Ablehnung der Hundehaltung benötigt aber eine Begründung. Übliche (und rechtsgültige) Ablehnungsgründe sind z.B. Verbot durch Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, schwere Allergie eines Nachbarn, Dogge in 25qm Appartement etc.

    Eine potenzielle Lärmbelästigung ist kein Ablehnungsgrund.

    Bei Lärmbelästigung kann die Erlaubnis aber zurück gezogen werden.


    Grundsätzlich zustimmungspflichtig sind Gefahrtiere. Also Hunde, die als gefährlich eingestuft sind, egal ob durch Rasse oder Vorfall.

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