Hund=Problem bei der Wohnungssuche?
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„Hundehaltung ist gestattet“ habe ich im Freitext hinzufügen lassen. 😊
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Jo, so stehts bei uns auch: Hundehaltung ist gestattet und als zusätzlicher Passus: "Der Vermieter erteilt die Erlaubnis zur Haltung von bis zu 3 Hunden". (damals hatte ich noch drei).
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Danke euch!
Bei uns soll in den Vertrag "Der Vermieter erlaubt den o.g. Mietern einen Hund zu halten. Die Mieter haben dafür Sorge zu tragen, dass andere Mieter im Haus nicht belästigt werden."
Finde ich irgendwie sehr schwammig und ungut. Deswegen bin ich gerade unsicher und würde dem Vermieter gerne einen anderen Satz vorschlagen, weiß aber nicht genau wie.
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ich finde den Satz eigentlich okay. Oder geht es darum, dass du irgendwann ggf. gern einen weiteren Hund hättest?
Sonst finde ich das eigentlich in Ordnung... bzw: was stört dich denn? 🙂
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Tierhaltung würde ich generell genehmigen lassen, bei mehreren Tieren die Anzahl im Mietvertrag mit aufnehmen.
Bei Hunden sollte es auch explizit drinstehen, welcher Hund genau genehmigt wird, ist vor allem bei manchen Rassen, mehreren oder besonders großen Hunden in Wohnungshaltung wichtig *find*
U. a. auch, damit die Nachbarn keinen Streß machen können (Dreck durch Pfoten, Haare/Flusen im Treppenhaus, oder Allergie eines Nachbarn, der dieses Treppenhaus ständig nutzen muß)
Steht ein Passus drin, daß bei Beschwerden der Nachbarschaft die Tierhaltung auch später noch versagt werden kann, würde ich das von einem Anwalt prüfen lassen - denn schlußendlich würde es bedeuten, das Tier abschaffen oder eben nochmal umziehen zu müssen.
Sorry aber das ist Quatsch. Man sollte das Thema nicht erwähnen.
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Tierhaltung würde ich generell genehmigen lassen, bei mehreren Tieren die Anzahl im Mietvertrag mit aufnehmen.
Bei Hunden sollte es auch explizit drinstehen, welcher Hund genau genehmigt wird, ist vor allem bei manchen Rassen, mehreren oder besonders großen Hunden in Wohnungshaltung wichtig *find*
Da stimme ich dir zu. In meinem Mietvertrag steht auf meine Bitte hin auch ,dass ich zwei Katzen haben darf, obwohl die Sachbearbeiterin der Vermietungsgesellschaft meinte, das sei nicht nötig.
. a. auch, damit die Nachbarn keinen Streß machen können (Dreck durch Pfoten, Haare/Flusen im Treppenhaus, oder Allergie eines Nachbarn, der dieses Treppenhaus ständig nutzen muß)
Steht ein Passus drin, daß bei Beschwerden der Nachbarschaft die Tierhaltung auch später noch versagt werden kann, würde ich das von einem Anwalt prüfen lassen - denn schlußendlich würde es bedeuten, das Tier abschaffen oder eben nochmal umziehen zu müssen.Das ist allerdings der Punkt. Die Tierhaltung ist laut Mietvertrag eindeutig genehmigt. Ja, aber falls es wirklich schwerwiegende Probleme gibt nachweisbar durch die Tiere, dann hilft auch keine wie auch immer gestaltete Formulierung.
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ich finde den Satz eigentlich okay. Oder geht es darum, dass du irgendwann ggf. gern einen weiteren Hund hättest?
Sonst finde ich das eigentlich in Ordnung... bzw: was stört dich denn? 🙂
Mein Gedanke war, dass die Belästigung ja total unterschiedlich gedeutet werden kann. Ist einmal Bellen Belästigung oder nen Haar im Flur? Oder eben doch erst 10 Minuten Bellen am Stück etc
Aber wir haben es nochmal mit dem Vermieter abgesprochen und er meinte auch, dass es eher um längere Sachen geht wie z.B. mehrere Stunden fiepen/bellen etc. Abgesehen davon gibt es dazu ja eigentlich auch offizielle Regelungen
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Bei uns steht im Freitext drin: Die Haltung von zwei Hunden ist genehmigt. Die ältere dritte Hündin wird bis zu ihrem Ableben ebenfalls geduldet.
Eben nach Absprache. Letztlich wurde die Hündin älter als einer der jüngeren Hunde, aber wir wollten eh nur noch zwei halten.
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ich finde den Satz eigentlich okay. Oder geht es darum, dass du irgendwann ggf. gern einen weiteren Hund hättest?
Sonst finde ich das eigentlich in Ordnung... bzw: was stört dich denn? 🙂
Mein Gedanke war, dass die Belästigung ja total unterschiedlich gedeutet werden kann. Ist einmal Bellen Belästigung oder nen Haar im Flur? Oder eben doch erst 10 Minuten Bellen am Stück etc
Aber wir haben es nochmal mit dem Vermieter abgesprochen und er meinte auch, dass es eher um längere Sachen geht wie z.B. mehrere Stunden fiepen/bellen etc. Abgesehen davon gibt es dazu ja eigentlich auch offizielle Regelungen
Ja, genau, das kann man irgendwie auch nicht genauer eingrenzen, fürchte ich. Belästigung ist einerseits "geregelt" (z.B. auch durch Nachruhe usw.) und andererseits individuell (du kannst nicht verhindern, dass eine Nachbarin sich vielleicht irgendwas einbildet oder in irgendwelche Sachen verstrickt, da gibt es hier ja auch immer mal wieder Fälle, in denen davon berichtet wird.)
Ich würde das also so im Vertrag stehen lassen und mich ganz nett mit Hund bei den anderen Parteien vorstellen und darum bitten, sich zuerst bei mir zu melden, wenn es ein Problem gibt. Mit den meisten Menschen klappt das ja ganz gut. Und ein großer Prozentsatz aller Aberwitzigen wohnt eh bei FozzyDogbone und Sunti, das minimiert die Gefahr für uns andere! 😄
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Wenn im Mietvertrag nichts zur Hundehaltung steht dann ist es grundsätzlich erlaubt.
Allerdings gibt es Tierheime und Tierschutzorganisationen die ein schriftliches Einverständnis des Vermieters verlangen.
Im Fragebogen für den 20/40-Sachkundenachweis steht auch (fälschlicherweise) dass der Vermieter der Hundehaltung explizit zustimmen muss.
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