Hund=Problem bei der Wohnungssuche?
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Wenn im Mietvertrag nichts zur Hundehaltung steht dann ist es grundsätzlich erlaubt.
Allerdings gibt es Tierheime und Tierschutzorganisationen die ein schriftliches Einverständnis des Vermieters verlangen.
Im Fragebogen für den 20/40-Sachkundenachweis steht auch (fälschlicherweise) dass der Vermieter der Hundehaltung explizit zustimmen muss.
Ich würde mir im Zweifelsfall IMMER eune schriftliche Genehmigung vom Vermieter geben oder es eben schriftlich im Mietvertrag eintragen lassen.
Wir haben das hier für erst- und auch separat für Zweithund im Verlauf gemacht.
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Tierhaltung würde ich generell genehmigen lassen, bei mehreren Tieren die Anzahl im Mietvertrag mit aufnehmen.
Bei Hunden sollte es auch explizit drinstehen, welcher Hund genau genehmigt wird, ist vor allem bei manchen Rassen, mehreren oder besonders großen Hunden in Wohnungshaltung wichtig *find*
U. a. auch, damit die Nachbarn keinen Streß machen können (Dreck durch Pfoten, Haare/Flusen im Treppenhaus, oder Allergie eines Nachbarn, der dieses Treppenhaus ständig nutzen muß)
Steht ein Passus drin, daß bei Beschwerden der Nachbarschaft die Tierhaltung auch später noch versagt werden kann, würde ich das von einem Anwalt prüfen lassen - denn schlußendlich würde es bedeuten, das Tier abschaffen oder eben nochmal umziehen zu müssen.
Sorry aber das ist Quatsch. Man sollte das Thema nicht erwähnen.
Das ist kein Quatsch, egal ob mit oder ohne "sorry".
Tierhaltung von Hunden und Katzen ist immer absprachegemäß zu betrachten. Der lapidare Satz "jegliche Tierhaltung ist ausgeschlossen" ist zwar ungültig, aber das Halten von mehreren Katzen u/o Hunden eben auch, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Liegt keine mietvertragliche Regelung vor, kann der Vermieter die Tierhaltung jederzeit beenden, wenn nur ein Nachbar Beschwerden vorbringt (s. o.)
Um solche Probleme im Vorhinein auszuschließen, sollte man die Tierhaltung unbedingt schriftlich festlegen.
Hast Du einen langmütigen Vermieter, welcher ohne schriftliche Fixierung nicht nur einen, sondern gleich mehrere Hunde duldet: toll.
Geht's aber vor Gericht, fällst Du mit solch einer mündlichen Regelung mit schöner Regelmäßigkeit "hinten runter", denn als allgemeingültig wird noch immer nur EIN Hund oder EIN bis ZWEI Katzen angesehen.
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Sorry aber das ist Quatsch. Man sollte das Thema nicht erwähnen.
Das ist kein Quatsch, egal ob mit oder ohne "sorry".
Tierhaltung von Hunden und Katzen ist immer absprachegemäß zu betrachten. Der lapidare Satz "jegliche Tierhaltung ist ausgeschlossen" ist zwar ungültig, aber das Halten von mehreren Katzen u/o Hunden eben auch, sofern keine Genehmigung vorliegt.
Liegt keine mietvertragliche Regelung vor, kann der Vermieter die Tierhaltung jederzeit beenden, wenn nur ein Nachbar Beschwerden vorbringt (s. o.)
Um solche Probleme im Vorhinein auszuschließen, sollte man die Tierhaltung unbedingt schriftlich festlegen.
Hast Du einen langmütigen Vermieter, welcher ohne schriftliche Fixierung nicht nur einen, sondern gleich mehrere Hunde duldet: toll.
Geht's aber vor Gericht, fällst Du mit solch einer mündlichen Regelung mit schöner Regelmäßigkeit "hinten runter", denn als allgemeingültig wird noch immer nur EIN Hund oder EIN bis ZWEI Katzen angesehen.
In Ordnung, dann ohne ‚Sorry‘ & ohne ‚Quatsch‘.
Deine Aussage hält einer logischen Überprüfung nicht stand. Würde man, wie von Dir angeregt, Tierhaltung generell genehmigen lassen, folgt daraus:
Outcome 1: Der Vermieter genehmigt die Tierhaltung.
Outcome 2: Der Vermieter ist mit Tierhaltung nicht einverstanden und genehmigt diese nicht.
Vergleichen wir diese beiden möglichen Ergebnisse mit meinem Ansatz, das Thema nicht zu erwähnen. Aus diesem folgt:
Outcome 3: Der Vermieter erfährt von der Tierhaltung nicht oder er erfährt von dieser, aber es ist ihm egal. Damit stehe ich genauso wie Du mit Outcome 1.
Outcome 4: Der Vermieter erfährt von der Tierhaltung und ist mit dieser nicht einverstanden.
Dies entspricht der Willensperspektive des Vermieters bei Deinem Outcome 2. Der Unterschied ist nun folgender. Wenn Du auf Deine Nachfrage keine Genehmigung bekommst und trotzdem ein Tier anschaffst, wirst Du vorsätzlich vertragsbrüchig. Dies würde eine Kündigung, ggf. eine fristlose Kündigung und Schadensersatzpflicht auf Deiner Seite auslösen. (Dies unter der Annahme, dass es dem Vermieter überhaupt gelingt, eine gerichtsfeste Klausel in den Mietvertrag zum Tierhaltungsverbot aufzunehmen; ich zum Beispiel habe eine unwirksame Klausel…)
Bei mir dagegen passiert erstmal gar nichts, obwohl das Tier da ist. Da es keine explizite Regelung gibt, darf ich eine gewöhnliche Verwendung der Mietsache annehmen. Hierzu gehört in einem angemessenen Rahmen das Halten von Haustieren. Was angemessen ist, ist eine Frage des Einzelfalls und dessen Auslegung. Darüber streite ich mich im Zweifel gerne über viele Instanzen (und damit Jahre …) hinweg. Dabei ist zu bedenken, dass die Beweislast für die Unangemessenheit der Nutzung der Mietsache beim Vermieter liegt.
Damit bin ich im Ergebnis in jedem Szenario genauso gut gestellt wie Du, im letzten Szenario besser. Mein Ansatz ist damit streng dominant.
Was die Beschwerden von Nachbarn angeht, ist die Folge einfach: Da ich kein Vertragsverhältnis zu meinen Nachbarn habe, müssten diese meinen Vermietung zur Beseitigung der Störung auffordern. Ob Tierhaltung nun eine Störung ist - eine nicht vertragsgemäße Nutzung liegt mangels expliziter Vereinbarung nicht vor - ist widerum eine Frage des Einzelfalls und dessen Auslegung.
Was ich jetzt mit vielen Worten versucht habe zu erklären, fasst eine Weisheit meiner alten rheinischen Heimat gut zusammen: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort.
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Puh, das mag ja rechtlich alles so sein, aber irgendwie bin ich dazu zu viel Mensch und zu harmoniebedürftig.
Ich als Vermieter wäre so richtig, richtig angepisst, wenn mir ein Mieter ungefragt einen Hund ins Haus holt. Und auch ganz Gesetzeskonform kann man seinen Mitmenschen gehörig auf die Nerven gehen. Muss doch nicht sein.
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Manchmal bin ich wirklich froh, dass wir in unseren Immobilien Mieter haben, die einfach mit uns sprechen und mit denen wir dann eine Lösung finden, mit der beide Parteien irgendwie leben können.
Manches ist echt gruselig
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Ich habe das hier auf die Schnelle gefunden
"Am 20.03.2013 trat das Urteil (Az., VIII ZR 168/12) in Kraft, welches wie folgt lautete:
ZitatEine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
In den meisten Mietverträgen gibt es sogenannte Genehmigungsvorbehalte. Das bedeutet, dass der Vermieter zustimmen muss, dass ein Mieter in einer Mietwohnung mit seinem Hund lebt. Für die Zustimmung gibt es einige Umstände die dabei bedeutend sein können und die Entscheidung beeinflussen.
Eine Wohnung gemeinsam mit dem Hund zu mieten bzw. diese zu beziehen hängt von einigen Kriterien des Vermieters ab. Dieser kann beispielsweise verschiedene Personen befragen und die Interessen der folgenden Personengruppen in die Entscheidung einfließen lassen:
z.B. weitere Hausbewohner, Nachbarn
Schon bei der Wohnungssuche ist es für einen Hundebesitzer essentiell, dass auf die Möglichkeiten zur Tierhaltung geachtet wird.
Beim Vermieter oder Hauseigentümer sollten Sie sich zudem vorher gut informieren. Auch wenn eine Absprache schon erfolgte, müssen Sie den Mietvertrag genau lesen. Dabei können Sie Formulierungen oder Klauseln zur Tierhaltung im Vertrag sorgsam prüfen."
Meine Schwiegereltern hatten das Problem mit ihren Mietern auch gerade. Im Mietvertrag wurde zusätzlich vereinbart, dass Tierhaltung abzusprechen sei.
Die Mieter holten sich einen Hund ohne vorab mit meinen Schwiegereltern zu sprechen.
Ging leider nach hinten los, der Hund musste wieder weg. Zum einen war der Lütte mit seinen gerade mal 10 Wochen von morgens um 7.30 Uhr bis ca. 15.00 Uhr allein und nur am jaulen. Natürlich hat er in dieser Zeit in die Wohnung gemacht (hochwertiges Korkparkett). Wegen einer Pipipfütze auf der ins Hochparterre führenden Treppe ist meine Schwiegermutter (92 Jahre) ausgerutscht und gestürzt. Gott sei Dank "nur" blaue Flecken, eine Hüftprellung und ein verstauchtes Handgelenk.
Zudem leidet sie extrem unter einer Tierhaarallergie.
Die Mieter waren auch der Meinung, Hundehaltung könne nicht durch den Vermieter verboten werden, haben sich leider getäuscht.
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Muss den Thread hier mal hoch holen, um mich auszukotzen.
Wir finden einfach keine Wohnung mit Hund. Wir sind bereit, relativ viel Geld für die Kaltmiete auszugeben (wenn alles passt auch rund 1200€; was hier schon nicht wenig ist), haben doppeltes Einkommen, keine Kinder, gute Jobs im ÖD. Trotzdem finden wir einfach kein Zuhause, wo Hunde erlaubt sind. Ich schreibe schon mittlerweile direkt dazu, dass der Hund durch abwechselnd HO nicht regelmäßig längere Zeit alleine ist, eine Haftpflichtversicherung hat (+ dass diese aber noch nie gebraucht wurde), nur etwa kniehoch und ziemlich nett und ruhig ist. Entweder gibts erst gar keine Antwort oder ein knappes „Haustiere nicht gestattet“. Okay, zwei Wohnungen hätten wir bekommen können, aber da haben die anderen Umstände nicht gepasst.
Schön fand ich auch die Ausrede es handele sich um eine Allergiker-Wohnung. Die gesamte Bude hatte Fliesenboden, im Haus lebten schon andere Hunde…
Zwei Wohnungskatzen hätten wir auch noch, aber das lassen wir erstmal unter den Tisch fallen.
Menno man
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Ich weiß genau wie du dich fühlst. Ich suche schon seit fast zwei Jahren jetzt. Auch öffentlicher Dienst, verbeamtet, ergo sicheres Einkommen. Hund ist klein und lieb, und wickelt jeden um den Finger, ob er will oder nicht. Sie bellt nicht. Gar nicht. Bin auch bis auf zwei halbe Tage im Home Office, die Alleinzeit überwache ich per Kamera (nicht, dass das nötig wäre, aber ich schau ihr gern beim Schlafen zu ).
Trotzdem, keine Chance. Katzen sind oftmals okay, aber Hunde?
Ich drück euch die Daumen, dass ihr noch was passendes findet und bis dahin teile ich euren Frust.
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Je nachdem zu welchem öffentlichen Dienst ihr gehört, besteht da die Möglichkeit auf eine Beamtenwohnung?
Das Thema Wohnung finden mit Hunden alleine ist leider ein Krampf. Entweder man kann es sich nicht alleine leisten, oft sehr runtergekommen oder mitten in der Stadt wo ich mit 2 Hunden nicht hinziehen brauche/möchte.
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Ich weiß genau wie du dich fühlst. Ich suche schon seit fast zwei Jahren jetzt. Auch öffentlicher Dienst, verbeamtet, ergo sicheres Einkommen. Hund ist klein und lieb, und wickelt jeden um den Finger, ob er will oder nicht. Sie bellt nicht. Gar nicht. Bin auch bis auf zwei halbe Tage im Home Office, die Alleinzeit überwache ich per Kamera (nicht, dass das nötig wäre, aber ich schau ihr gern beim Schlafen zu ).
Trotzdem, keine Chance. Katzen sind oftmals okay, aber Hunde?
Ich drück euch die Daumen, dass ihr noch was passendes findet und bis dahin teile ich euren Frust.
Danke fürs Frust-Teilen! Suchst du eher Stadt oder ländlich? Ich frag mich auch, wo die ganzen anderen Leute hier in der Stadt wohnen, die einen Hund haben. Sehe schließlich so viele hier
Kiri31 Wenns hier nur so wäre - wir suchen in der Stadt. Mein Gefühl wäre nämlich, dass es auf dem Land eher akzeptiert wird
Frufolino wir suchen übrigens in deiner Stadt
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