Hund=Problem bei der Wohnungssuche?

  • Im Endeffekt ist es ja egal, ob das als Wohnfläche zählt oder nicht.

    Das ist vielleicht Dein Empfinden, ich würde das keinesfalls so unterschreiben. Ich habe bei der aktuellen Suche teilweise Wohnungen gesehen, die waren mit fast 40 m2 ausgeschrieben. Es waren aber die Innenräumen nur um die 20, der Rest kam durch riesige Dachterrassen (die offenbar auch widerrechtlich zu viel angerechnet waren). Das ist doch aber nicht "egal", das macht ja einen enormen Unterschied.


    Dass es so ist oder schon immer so war oder sonstwas ändert ja nichts daran, ob man das sinnvoll oder nachvollziehbar findet.


    Wie gesagt: in der aktuellen Situation, in der Mieten eh schon so hoch sind, dass Leute teilweise mehr als 50% ihres Einkommens dafür zahlen, finde ich persönlich es verrückt, da noch zusätzlich Spielplatzbenutzung oder Balkone zu nutzen, um noch mehr aus dem Leuten rauszupressen. Bisher hatte ich immer das Glück, dass das bei meinen Mietverträgen nicht so war.

  • Ich verstehe nicht, warum das verrückt ist

    Ich finde es verrückt, weil ich die Fläche über die Hälfte des Jahres nicht zum Wohnen nutzen kann und Mieten momentan sowieso schon unverschämt hoch sind im Allgemeinen. :ka: Würde der Garten der Wohnung die ich jetzt miete auch nur zu einem Viertel als Wohnfläche gerechnet werden (und den nutzt man ja genau so wie den Balkon), würde das Ding so viel kosten wie ein kleines Fürstentum.

    Aber Du kannst / könntest ganzjährig die Stellfläche nutzen. Und wenn er dann noch überdacht ist. Gerade Raucher, die aber nicht in der Wohnung rauchen wollen, tun das dann gern auf dem Balkon statt erst das Haus zu verlassen.

    Und auch Balkone müssen instandgehalten werden. Das soll dann aber bitte auf Kosten des Vermieters gehen, der davon wiederum keinen Nutzen haben soll?


    Gartennutzung macht die Gesamtmiete teuerer, weil es ein Extra ist, das die Wohnung bietet, wie z.B. auch eine besondere Aussicht (s. z.B. Ferienwohnungen mit Meerblick). Es wird also in die Grundmiete sozusagen im Hinterkopf mit einberechnet.

  • Aber Du kannst / könntest ganzjährig die Stellfläche nutzen. Und wenn er dann noch überdacht ist. Gerade Raucher, die aber nicht in der Wohnung rauchen wollen, tun das dann gern auf dem Balkon statt erst das Haus zu verlassen.

    Klar, das konnte bspw ich auch bei den breiteren Fensterbrettern meiner alten Wohnung (und wurde auch von allen Bewohner*innen des Hauses gemacht). Gottseidank ist da noch keiner drauf gekommen, das auf die Grundfläche aufzurechnen.


    Wie gesagt, ich persönlich finde es unter Betrachtung der aktuellen Mietsituation absurd. Und es war für mich - in der privilegierten Situation, dass ich eine attraktive Mieterin bin, mir ist klar, dass nicht jede*r so wählerisch sein kann - aus diesem Grund ein Ausschlusskriterium für einige Wohnungen.

  • Aber Du kannst / könntest ganzjährig die Stellfläche nutzen. Und wenn er dann noch überdacht ist. Gerade Raucher, die aber nicht in der Wohnung rauchen wollen, tun das dann gern auf dem Balkon statt erst das Haus zu verlassen.

    Klar, das konnte bspw ich auch bei den breiteren Fensterbrettern meiner alten Wohnung (und wurde auch von allen Bewohner*innen des Hauses gemacht). Gottseidank ist da noch keiner drauf gekommen, das auf die Grundfläche aufzurechnen.


    Wie gesagt, ich persönlich finde es unter Betrachtung der aktuellen Mietsituation absurd. Und es war für mich - in der privilegierten Situation, dass ich eine attraktive Mieterin bin, mir ist klar, dass nicht jede*r so wählerisch sein kann - aus diesem Grund ein Ausschlusskriterium für einige Wohnungen.

    Dann hast Du jetzt eine Wohnung ohne Balkon?

  • Ich finde es verrückt, weil ich die Fläche über die Hälfte des Jahres nicht zum Wohnen nutzen kann und Mieten momentan sowieso schon unverschämt hoch sind im Allgemeinen. :ka: Würde der Garten der Wohnung die ich jetzt miete auch nur zu einem Viertel als Wohnfläche gerechnet werden (und den nutzt man ja genau so wie den Balkon), würde das Ding so viel kosten wie ein kleines Fürstentum.

    Aber Du kannst / könntest ganzjährig die Stellfläche nutzen. Und wenn er dann noch überdacht ist. Gerade Raucher, die aber nicht in der Wohnung rauchen wollen, tun das dann gern auf dem Balkon statt erst das Haus zu verlassen.

    Und auch Balkone müssen instandgehalten werden. Das soll dann aber bitte auf Kosten des Vermieters gehen, der davon wiederum keinen Nutzen haben soll?


    Gartennutzung macht die Gesamtmiete teuerer, weil es ein Extra ist, das die Wohnung bietet, wie z.B. auch eine besondere Aussicht (s. z.B. Ferienwohnungen mit Meerblick). Es wird also in die Grundmiete sozusagen im Hinterkopf mit einberechnet.

    Ja man könnte das ganzjährig nutzen, wäre man ein Raucher den ja lieber kein Vermieter will :D


    Für mein Empfinden ist das auch super seltsam und ich bin sehr froh, dass meine 16qm Terrasse nirgends im Mietvertrag auftaucht. Ich hatte sowas aber auch noch in keiner Wohnung und sehe einem Balkon/Terrasse absolut nicht als Wohnraum.

  • Dann hast Du jetzt eine Wohnung ohne Balkon?

    Aktuell habe ich eine Wohnung mit Balkon und bald eine mit Terrasse und Garten. In beiden Fällen nicht in die Wohnfläche einberechnet und ohne die Miete merklich in die Höhe zu treiben im Vergleich mit anderem Wohnraum in der Nachbarschaft.


    Ich will hier niemanden bekehren, das kann gerne jede*r sehen wie er/sie will. Bin nur darauf eingegangen, dass gefragt wurde warum ich das verrückt finde.

  • Es ist halt tatsächlich egal wie die persönliche Meinung dazu ist. Es ist rechtlich so festgehalten und als Vermieter freut man sich darüber, und als Mieter nicht. Die Medaille hat immer zwei Seiten :smile:


    Und vorsichtig wenn der Vermieter das nicht „einrechnet“. Ich bin mir da gerade nicht sicher, aber ich meine ebenso wie der Mieter es beanstanden kann wenn „Zuviel“ als Mietfläche eingerechnet ist, kann der Vermieter das u.U. auch - nachträglich.

    Aber wie gesagt, da bin ich nicht sicher da der Mieter eigentlich besser geschützt ist als der Vermieter.

  • Ich hatte sowas aber auch noch in keiner Wohnung

    Sicher? Hast Du die Grundrisse mit QM-Zahlen mal geprüft?


    Grundsätzlich ist es aber doch so, dass es ein vom Vermieter finanziertes Teil Deiner Wohnung ist, das ausschließlich Du nutzen kannst. Und wenn was kaputt geht oder Sicherheitsbestimmungen sich ändern, trägt der Vermieter die Kosten. Nur dafür auch etwas einnehmen darf er nicht? Also kostenlose Benutzung und Instandhaltung wollt Ihr haben? (Wobei ja bei Balkonen selten etwas anfällt, nur wenn, dann ist es auch ein größerer Posten.)

  • Und es steht nicht immer separat im Mietvertrag meine ich, sondern findet sich manchmal auch nur in der angegebenen qm Zahl. Wäre unsauber, kommt aber durchaus vor, insbesondere bei privaten Vermietern, die oft nicht so genau wissen was sie da tun ;)


    Rechnet mal nach ob das mit den qm hinkommt.

  • Nur dafür auch etwas einnehmen darf er nicht?

    Ich persönlich bin der Meinung, dass Vermieter*innen in der aktuellen Lage am Wohnraum - also dem tatsächlichen Wohnraum - genügend einnehmen, um eine Balkoninstandhaltung mitzufinanzieren, ja. Allgemein gesprochen natürlich, es wird immer auch Einzelfälle von guten Samaritern geben, die zu wenig Miete nehmen und dann von einer Balkoninstandhaltung in die Privatinsolvenz getrieben werden.


    Dürfen ist was anderes, dürfen tun sie es natürlich. Ich schrieb nur darüber, was ich persönlich als richtig empfinde.

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